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Bewerbung mit ausländischem Bildungsnachweis

Alle Studienbewerbenden, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, bewerben sich über uni-assist, die Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen. uni-assist prüft für die Technische Hochschule Lübeck Ihre Studienqualifikation für den gewählten Studiengang.

Bewerbende mit folgenden Nachweisen bewerben sich nicht über uni-assist:

  • Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg
  • Gleichwertigkeitsbescheinigung über ihre Ausbildung im Ausland vom Bildungsministerium.
     

Für die Bachelor-Studiengänge Architektur, Bauingenieurwesen, Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsingenieurwesen gilt folgendes: Bevor Sie sich über das uni-assist-Portal bewerben, müssen Sie sich zunächst auf der Webseite der Stiftung für Hochschulzulassung registrieren. Nach der Registrierung erhalten Sie eine zweiteilige Identifikationsnummer, bestehend aus BID (Bewerber-ID) und BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer). BID und BAN müssen dann bei der Bewerbung im uni-assist-Portal angegeben werden. Bewerben Sie sich dann bitte nicht zusätzlich noch über hochschulstart.de sondern nur über uni-assist!
 

  • Das Bewerbungsverfahren über uni-assist

    Die Bewerbung muss über das Online-Bewerbungsportal von uni-assist erfolgen. Folgende Unterlagen müssen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist bei uni-assist einreichen: ...

    Die Bewerbung muss über das Online-Bewerbungsportal von uni-assist erfolgen. Folgende Unterlagen müssen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist bei uni-assist einreichen:

    • unterschriebener Zulassungsantrag
    • Sekundarschulzeugnis, welches Sie in Ihrem Heimatland zum Studium berechtigt
    • falls Sie bereits studiert haben, das Abschlusszeugnis, Notenübersichten/ Transcripts über Ihr bisheriges Studium an einer Hochschule
    • aktueller Lebenslauf
    • Kopie Ihres Reisepasses
    • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse, siehe auch Abschnitt Informationen zu Deutschnachweisen unten
    • bei Namensänderung nach Schulabschluss einen Nachweis darüber (z. B. Heiratsurkunde)
    • aktuelle Studien- oder Exmatrikulationsbescheinigung
    • bei Bewerbung für ein höheres Fachsemester: die Einstufungsbescheinigung des zuständigen Fachbereichs der Technischen Hochschule Lübeck

    Alle Zeugnisse und Nachweise sind in amtlich beglaubigter Kopie und in vereidigter Übersetzung (Deutsch oder Englisch) bei uni-assist einzureichen. Bitte keine Originalzeugnisse schicken!

    Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte mit der Post an:

    uni-assist e. V.
    11507 Berlin
    GERMANY

    Bewerbungen, die unvollständig sind oder für die die Bearbeitungsgebühr nicht gezahlt wurde, können von uni-assist leider nicht bearbeitet werden.

    Die Bearbeitung Ihres Antrags bei uni-assist dauert in der Regel etwa 4 bis 6 Wochen nach Eingang von Bewerbung und Zahlung. Das Ergebnis der Prüfung teilt uni-assist Ihnen in Form eines Briefes und einer eMail mit. Sollten Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, übermittelt uns uni-assist Ihre Bewerbungsunterlagen. Bewerben Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang, werden Sie ins Auswahlverfahren aufgenommen, welches ca. 4 Wochen nach Bewerbungsschluss durchgeführt wird. Sie erhalten dann schriftlich Bescheid. Bewerben Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang, übersenden wir Ihnen die Zulassungsunterlagen ca. 2 bis 3 Wochen nach Übermittlung durch uni-assist mit der Post und ggf. auch per eMail.

    Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen vorab keine Auskunft geben können, ob Sie mit Ihrem Bildungsnachweis die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Auf anabin, dem Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, können Sie sich erkundigen, ob Ihr Zeugnis prinzipiell für ein Studium in Deutschland ausreicht.

    Bitte beachten Sie, dass wir vorab keine bedingten Zulassungen ausstellen!

  • Informationen zu Deutschnachweisen

    Personen, die ihren Schulabschluss nicht im deutschen Sprachraum erworben haben, müssen zusätzlich ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Anerkannte Nachweise sind: ...

     

    Personen, die ihren Schulabschluss nicht im deutschen Sprachraum erworben haben, müssen zusätzlich ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

    Anerkannte Nachweise sind:

    • DSH: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit mindestens Stufe 2 im Gesamtergebnis von einer staatlich anerkannten Schule. Private Sprachschulen sind nicht ausreichend!
    • TestDaF: Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit mindestens die Niveaustufe TDN 4 in allen Teilprüfungen
    • Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (DSD II)
    • Goethe-Zertifikat C2 
    • telc Deutsch C1 Hochschule
    • Feststellungsprüfung des Studienkollegs: Der Prüfungsteil Deutsch muss mit mindestens der Note "ausreichend" bestanden sein.

    Weitere anerkannte Nachweise finden Sie in den Richtlinien der Kultusministerkonferenz.

    Wichtiger Hinweis, wenn ausreichender Sprachnachweis noch nicht vorliegt:

    Sie können zum Bewerbungszeitpunkt nur einen Deutschnachweis Level C1, z.B. TestDaF (3,4,4,3 oder 3,3,4,5), Goethe-Zertifikat C1 oder telc C1 (DSH 1 genügt nicht) nachweisen?
    Eine Aufnahme ins Auswahlverfahren ist nur dann möglich, wenn Sie eine Anmeldung zu einer erneuten Deutschprüfung vorlegen. Die Prüfung muss vor Ende der Bewerbungsfrist abgelegt werden! Ihren Bewerbungsunterlagen fügen Sie Ihr Sprachzeugnis und die Anmeldung bei.
    Spätestens zur Einschreibung (Ende August) muss ein anerkannter Sprachnachweis mit dem erforderlichen Ergebnis vorliegen!

Informationen

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Mönkhofer Weg 239
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Telefon: +49 (0) 451-300 6
Fax: +49 (0) 451-300 5100
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