Angewandte Informationstechnik, M.Sc.
Auf dieser Seite finden Sie Detailinformationen zur Zulassung sowie zu vorausgesetzten Kompetenzen.
- Zulassung von Absolvent_innen der Elektrotechnik an der TH Lübeck
Absolvent_innen der Elektrotechnik an der TH Lübeck
Für den Masterstudiengang Angewandte Informationstechnik werden Absolvent_innen der Bachelor-Studiengänge Elektrotechnik - Energiesysteme und Automation und Elektrotechnik - Kommunikationssysteme zugelassen, wenn das Gesamtprädikat 3,0 oder besser ist.
- Zulassung von Absolvent_innen mit vergleichbarer Vorbildung
Möglich ist die Teilnahme am Masterstudium auch für Absolvent_innen mit vergleichbarer Vorbildung, wenn mindestens die folgenden Leistungspunkte in den genannten Kompetenzbereichen nachgewiesen werden:
- 40 ECTS-Punkte in mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen
- 50 ECTS-Punkte in Grundlagen der Elektrotechnik und Informationstechnik
- 60 ECTS-Punkte in Kernfächern und fachspezifischen Vertiefungen eines elektrotechnischen Schwerpunktes
- 15 ECTS-Punkte in übergreifenden Inhalten oder nichttechnischen Fächern
- 15 ECTS-Punkte als Diplom- oder Bachelorarbeit
Fehlen Leistungspunkte in bestimmten Kompetenzbereichen, kann eine Zulassung unter Auflagen erteilt werden.
Auflagen für Absolvent_innen eines Bachelor-Studiengangs mit einer Regelstudienzeit von mindestens 7 Semestern dürfen 10 Leistungspunkte nicht übersteigen.
Auflagen für Absolvent_innen eines Bachelor-Studiengangs mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern dürfen 40 Leistungspunkte nicht übersteigen.
Zur Erfüllung der Auflagen sind die vom Fachausschuss zu nennenden Module aus dem Angebot der Bachelor-Studiengänge Elektrotechnik - Energiesysteme und Automation und/oder Elektrotechnik - Kommunikationssysteme zu belegen und mit der vorgesehenen Prüfungs- oder Studienleistung erfolgreich abzuschließen.
Im Übrigen gilt die Einschreibordnung der Technischen Hochschule Lübeck.
- Vorausgesetzte Fach- und Sprachkompetenzen
Für das Master-Studium Angewandte Informationstechnik werden folgende Fachkompetenzen vorausgesetzt:
- Grundlagen der Softwaretechnik
- Beherrschung einer objektorientierten Programmiersprache
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Digitaltechnik
- Grundlagen der Steuerungstechnik
- Mikroprozessortechnik
- Kenntnisse in Ingenieurmathematik
- Anwendung von MATLAB
- Grundkenntnisse der Rechnerarchitektur
- Digitale Signalverarbeitung
- Grundlagen der Regelungstechnik
Die Lehrveranstaltungen werden fächerabhängig in deutscher oder englischer Sprache abgehalten. Daher werden für die Teilnahme am Masterstudiengang AIT mit einer Regelstudiendauer von drei Semestern gute Deutsch- und Englischkenntnisse vorausgesetzt. Ab dem 2. Semester finden alle Lehrveranstaltungen in englischer Sprache statt.