Aufbau und zeitlicher Ablauf
StudiLe verzahnt zeitlich wie inhaltlich eine betriebliche Ausbildung mit einem Bachelorstudium an der Technischen Hochschule Lübeck. Die Verzahnung wird im Wesentlichen durch eine zeitlich etwas versetzt angeordnete Parallelisierung der beiden Ausbildungsteile erreicht.
StudiLe beginnt mit der Ausbildung im gewünschten Ausbildungsberuf. Nach ca. einem Jahr startet parallel zur Ausbildung der passende Bachelorstudiengang an der Technischen Hochschule Lübeck. Die betrieblichen Ausbildungsphasen finden dann während der vorlesungsfreien Zeiten statt.
Die betriebliche Abschlussprüfung der beruflichen Ausbildung erfolgt je nach Ausbildungsberuf ca. 2 – 3,5 Jahre nach dem Ausbildungsbeginn. Nach insgesamt 4,5 Jahren (Betriebswirtschaftslehre und Informatik 4 Jahren) können Sie dann das Studium mit dem Bachelorabschluss abschließen. Das Ausbildungsprogramm StudiLe ist daher in drei Phasen (A-B-C) untergliedert.
Ausbildungsphase A
Die Ausbildungsphase A startet mit dem Beginn der betrieblichen Ausbildung und endet nach ca. 13 Monaten mit Aufnahme des Bachelorstudiums an der Technischen Hochschule Lübeck. Ergänzend zur Ausbildung im Betrieb wird am Unterricht in der Berufsschule und ggf. in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte (nur Handwerksausbildungsberufe und baubezogene Ausbildungsberufe) teilgenommen. Bereits gegen Ende der Ausbildungsphase A findet die Gesellenprüfung Teil 1 bzw. die Zwischenprüfung statt.
Ausbildungsphase A - der Berufsschulunterricht
In der Ausbildungsphase A nehmen StudiLe-Teilnehmende am Unterricht der Berufsschule teil. Da es wichtig ist, in dieser Ausbildungsphase möglichst viele Lernfelder unterrichtet zu bekommen, ist ein Wechsel zwischen einzelnen Ausbildungsklassen notwendig. Zusätzlich müssen einige Lehrinhalte selbstständig erarbeitet werden.
Die Organisation des Berufsschulunterrichts ist je nach Ausbildungsberuf und Kreis unterschiedlich geregelt. Neben dem klassischen Unterricht an ein bis zwei Wochentagen wird in vielen Berufen der so genannte Blockunterricht genutzt. Die Verteilung der Unterrichtsblöcke ist regional und berufsbezogen unterschiedlich.
Ausbildungsphase A - die Überbetriebliche Ausbildung (Handwerk)
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ergänzt und unterstützt die betriebliche Ausbildung in Handwerks-Betrieben. Die Kurse sind berufsspezifische, praktische Kurse, vom ersten bis zum vierten Ausbildungsjahr. Sie werden in der Regel in den Bildungszentren des Handwerks durch die Handwerkskammern aber auch durch Innungen und Kreishandwerkerschaften durchgeführt. Die rasante technische Entwicklung macht den Lernstoff umfangreicher und komplizierter. Die Anforderungen an Ausbildungsbetriebe, Ausbildende und Auszubildende nehmen ständig zu. Besonders kleine und mittlere Handwerksbetriebe können deshalb nicht mehr alle dem Berufsbild entsprechenden Spezialkenntnisse und High-Tech-Fertigkeiten vermitteln.
Diese Lücke schließt die überbetriebliche Ausbildung. Als Teil der fachpraktischen Ausbildung ergänzt sie die betriebliche Lehre und entlastet die Betriebe. Sie stellt eine breites, einheitliches Ausbildungsniveau sicher, das sich den technischen und ökonomischen Veränderungen anpasst.
Während der Laufzeit des Ausbildungsvertrages mit einem Handwerksbetrieb ist die Teilnahme an allen vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen Pflicht. Die schriftliche Einladung zu den Lehrgängen erfolgt über den Aubsildungsbetrieb. Ihre Ansprechpartnerin in der Berufsbildungsstätte Travemünde Fr. Reimers (Tel.: 04502 887327) hilft gerne bei Rückfragen.
Welche Lehrgänge für welchen Ausbildungsberuf vorgesehen sind, ist hier zu finden.
Über das in der betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildung Gelernte müssen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) geführt werden.
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Für Auszubildende in Industriebetrieben gibt es keine generelle Regelung für den Besuch von überbetrieblichen Lehrgängen.