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Härtefall und Nachteilsausgleich

Sie haben unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, Ihre Zulassungschancen zu verbessern, indem Sie einen Sonderantrag stellen. Folgende Sonderanträge sind möglich und werden im Folgenden kurz erläutert:

  • Härtefallantrag
  • Antrag auf Nachteilsausgleich: Verbesserung der Durchschnittsnote
  • Antrag auf Nachteilsausgleich: Verbesserung der Wartezeit

Die Verfahren dienen dazu, unter bestimmten, eng gefassten Bedingungen, auf individuelle Besonderheiten des Einzelfalls Rücksicht zu nehmen (§ 30 HZVO). Für alle Sonderanträge gilt:

Sonderanträge werden nach strengen Maßstäben geprüft und nur in seltenen Fällen bewilligt

Viele Studienbewerber setzen auf die Sonderanträge zu große Hoffnungen. Nicht jeder Grund, den Sie als relevant ansehen, kann bei der Studienplatzvergabe als „Sonderfall“ anerkannt werden. Lesen Sie die jeweilige Beschreibung der Maßstäbe sorgfältig durch und prüfen Sie kritisch, ob Ihr Fall diesem Maßstab entspricht.

Sonderanträge müssen sorgfältig begründet und durch geeignete Nachweise belegt werden

Wenn Sie einen Sonderantrag stellen möchten, müssen Sie geeignete Nachweise beifügen. Welche Belege dies sein müssen, finden Sie bei den Hinweisen zum jeweiligen Antrag. Unvollständig eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Grundsätzlich gilt: Ihr „Sonderfall" muss durch die beigefügten Belege so deutlich dargestellt sein, dass eine außenstehende Person den vorliegenden Sachverhalt anhand der Unterlagen nachvollziehen kann.

Die Anträge müssen fristgerecht mit Ihrer Bewerbung eingereicht werden.

Entscheidung

            Beim Härtefallantrag nehmen Sie zunächst am regulären Vergabeverfahren teil. Wenn Sie
            darüber einen Studienplatz erhalten, findet Ihr Härtefallantrag keine weitere Berücksichtigung.
            Nur wenn Sie über das reguläre Vergabeverfahren keinen Platz bekommen konnten, wird über
            Ihren Härtefallantrag entschieden. Das Ergebnis dieser Entscheidung wird Ihnen schriftlich per
            Post oder Email mitgeteilt. Eine ausführliche Begründung erhalten Sie auf schriftliche Anfrage.

            Beim Antrag auf Nachteilsausgleich wird über Ihren Antrag vor Beginn des Vergabeverfahrens
            entschieden. Das Ergebnis dieser Entscheidung wird Ihnen schriftlich per Post oder Email
            mitgeteilt. Eine ausführliche Begründung erhalten Sie auf schriftliche Anfrage.

Im Folgenden finden Sie die Erläuterung der Sonderanträge in Kurzform mit den wichtigsten Merkmalen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Sie sollen Ihnen bei der Entscheidung helfen, ob eine Antragstellung für Sie überhaupt in Frage kommt und wenn ja, welcher Antrag auf Ihren Fall passt.

Ausführlichere Hinweise zu den jeweiligen Maßstäben und erforderlichen Nachweisen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des jeweiligen Sonderantrages.

  • Härtefall

    Die Technische Hochschule Lübeck hält bis zu 2% der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen für Fälle außergewöhnlicher Härte bereit. Im Rahmen dieser Quote ...

    Der Härtefallantrag ist ein Antrag auf sofortige Zulassung. Die Person möchte gegenüber allen anderen Bewerbungen bevorzugt zugelassen werden.

    Es muss schwerwiegende Gründe geben, damit eine Person sofort und vor allen anderen zugelassen wird.

    Ein solcher Umstand trifft nur auf sehr wenige Bewerbungen zu und hat nur in seltenen Fällen Aussicht auf Erfolg.

    Es stehen maximal 2% der Plätze eines Studiengangs für Härtefälle zur Verfügung. Das entspricht in der Regel 1 - 2 Plätzen.

    Beispiel für in der Regel bewilligte Härtefälle:

    Person leidet an einer schweren Erkrankung / Einschränkung mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die eine sofortige Zulassung zum Studium erforderlich macht. Die Schwere der Krankheit und insbesondere die Tendenz zur Verschlimmerung ist durch ein verständlich geschriebenes fachärztliches Gutachten nachvollziehbar dokumentiert.

    Merke: Selbst ein bewilligter Härtefall führt nicht notwendigerweise zu einer Zulassung, sobald es mehr bewilligte Anträge als Plätze gibt.

    Ausführliche Beispiele und Hinweise zu den notwendigen Nachweisen finden Sie im Merkblatt zum Härtefallantrag.

  • Nachteilsausgleich

    Bei der Vergabe der Studienplätze in den Bachelor-Studiengängen sind die Durchschnittsnote und die Wartezeit wesentliche Auswahlkriterien. Wird nachgewiesen, dass ...

    Antrag auf Nachteilsausgleich: Verbesserung der Durchschnittsnote

    Das ist ein Antrag auf Verbesserung der Note der Studienberechtigung (z.B. Abinote). Mit einer verbesserten Durchschnittsnote rückt die Person auf der Liste der nach Notendurchschnitt gereihten Bewerbungen weiter nach oben und verbessert so die Chance auf eine Zulassung über diese Quote.

    Es muss schwerwiegende und nachweisbare Gründe dafür geben, dass eine Person beim Erwerb der Studienberechtigung in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt war und dass sie dafür nicht selbst verantwortlich war.

    Es muss nachweisbar sein, dass und wie sich diese Leistungsbeeinträchtigung tatsächlich auf die Durchschnittsnote ausgewirkt hat.

    Beispiel für in der Regel bewilligte Anträge auf Verbesserung der Durchschnittsnote:

    Längere Krankheit / Todesfall in der Familie hat zu einem Einbruch der Leistungskurve geführt. Person kann z.B. vor dem Ereignis einen Notenschnitt von 2,5 nachweisen und verschlechtert sich nach dem Ereignis auf einen Notenschnitt von 3,5.  Durch ein Schulgutachten wird bestätigt, dass die Leistungsbeeinträchtigung nicht von der Schülerin/dem Schüler zu verantworten ist, sondern maßgeblich den Umständen geschuldet ist. Es wird eine Einschätzung gegeben, mit welcher Note die Leistung ohne die widrigen Umstände zu bewerten ist. Diese schulische Einschätzung kann berücksichtigt werden.

    Ausführliche Beispiele und Hinweise zu den notwendigen Nachweisen finden Sie im Merkblatt zum Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Durchschnittsnote.

     

    Antrag auf Nachteilsausgleich: Verbesserung der Wartezeit

    Das ist ein Antrag auf Verbesserung der Wartezeit. Mit mehr Wartezeitsemestern rückt die Person auf der Liste der nach Wartezeit gereihten Bewerbungen weiter nach oben und verbessert so die Chance auf eine Zulassung über diese Quote.

    Es geht darum nachzuweisen, dass die Person durch Umstände, die nicht von ihr zu vertreten sind, daran gehindert wurde, die Hochschulzugangsberechtigung schon früher zu erwerben.

    Beispiel für in der Regel bewilligte Anträge auf Verbesserung der Wartezeit:

    Gesundheitliche, aber auch familiäre Umstände (z.B. Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen) während der Schulzeit haben dazu geführt, dass sich der Schulabschluss um ein Jahr verzögert hat. Es könnten dann zwei weitere Wartesemester angerechnet werden.

    Ausführliche Beispiele und Hinweise zu den notwendigen Nachweisen finden Sie im Merkblatt zum Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Wartezeit.

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23562 Lübeck

Telefon: +49 (0) 451-300 6
Fax: +49 (0) 451-300 5100
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