Bewerbungsverfahren
Hier findest du ausführliche Hinweise und Erläuterungen zu Bewerbungsfristen, Zulassungsvoraussetzungen und Nachweisen sowie zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens.
Bitte beachte, dass für Bachelor-Studiengänge andere Zulassungsvoraussetzungen gelten als für Master-Studiengänge. Zulassungsbeschränkte Studiengänge haben andere Fristen als zulassungsfreie Studiengänge und ein spezielles Vergabeverfahren.
- Bewerbungsfristen
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist der 15. Juli.
Bewerbungsschluss für das Sommersemester ist der 15. Januar.
Bitte beachte, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt.
Zulassungsfreie Studiengänge
Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist der 31. August
Bewerbungsschluss für das Sommersemester ist der 28./29. Februar.
Sollten nach diesem Zeitpunkt noch Plätze frei sein, kann Fristverlängerung gewährt werden. Wir informieren dann entsprechend über unseren Webauftritt.
- Zulassungsvoraussetzungen und Nachweise
Bachelor-Studiengänge
Für Bachelor-Studiengänge an der Technischen Hochschule Lübeck benötigst du
- das Abitur oder
- die Fachhochschulreife oder
- eine Meisterprüfung bzw. eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung oder
- die Voraussetzungen für ein Probestudium oder
- eine Hochschuleignungsprüfung.
Beachte bitte, dass eine Bewerbung mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife allein nicht möglich ist. In diesem Fall ist zusätzlich ein fachpraktischer Teil erforderlich. Dieser Teil muss von der Schulbehörde (z. B. bei der Schule, dem Schulamt, dem Kultusministerium, der Bezirksregierung etc.) als fachpraktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt worden sein. Eine abgeschlossene Berufsausbildung wird vollständig als fachpraktischer Teil angerechnet, hier bedarf es keiner gesonderten Anerkennung. Als Erwerbszeitpunkt der Hochschulzugangsberechtigung wird der zuletzt erworbene Teil zugrunde gelegt.
Ein Berufsschulabschlusszeugnis gilt nicht als Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung und wird daher nicht berücksichtigt. Bitte reiche zur Anerkennung nur das Prüfungszeugnis der entsprechenden Kammer ein.
Es können ausschließlich Abschlusszeugnisse anerkannt werden. Zwischenzeugnisse, Verträge o. ä. werden nicht berücksichtigt. Bitte vermeide die Einreichung von nicht geforderten Nachweisen (z. B. Bescheinigungen über freiwillige Praktika, Au Pair o. ä.). Diese werden nicht berücksichtigt.
Master-Studiengänge
Für Master-Studiengänge an der TH Lübeck benötigst du einen ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder Diplom).
Im Detail variieren die Zulassungsvoraussetzungen je nach Master-Studiengang. Bitte beachte daher unbedingt die studiengangsspezifischen Hinweise zur Zulassung.
- Bewerbungsablauf
Als Erstes registrierst dich im Bewerbungsportal der TH Lübeck. Du erhältst danach eine Willkommens-E-Mail mit deinen Zugangsdaten. Falls du diese E-Mail nicht in deinem Posteingang findest, überprüfe deinen Spam-Ordner. Anschließend kannst du deine Bewerbung vornehmen.
Beachte bitte: Im Bachelor-Studiengang Architektur musst du zuerst die Eignungsprüfung ablegen. Erst wenn du diese bestanden hast, kannst du dich online bewerben.
Bei Bewerbung für einen Bachelor-Studiengang, der am Dialogorientierten Serviceverfahren über Hochschulstart teilnimmt, registriere dich bitte vorher bei hochschulstart.de. Nach erfolgreicher Registrierung erhältst du eine Bewerber-ID und eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer), die du bei der Online-Bewerbung im Bewerbungsportal der TH Lübeck benötigst.
Das Bewerbungsportal findest du im entsprechenden Tab Bachelor, Master bzw. höheres Fachsemester.
Nutze zur Unterstützung und Erklärung die vorhandenen Hilfetexte.
Weiterer Ablauf:
zulassungsbeschränkte Bachelor- und Master-Studiengänge:
nach Prüfung deiner Bewerbungsunterlagen erfolgt die Freischaltung für die Teilnahme am Auswahlverfahren
zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge:
nach Abgabe der Online-Bewerbung ist die sofortige Online-Immatrikulation möglich. Nach Prüfung deiner Einschreibunterlagen erhältst du die Unterlagen zum Studium per Post
zulassungsfreie Master-Studiengänge:
nach Prüfung deiner Bewerbungsunterlagen erhältst du über das Bewerbungsportal die Informationen über die Zulassung
Den aktuellen Stand Deiner Bewerbung kannst du jederzeit im Bewerbungsportal abrufen!
Grundsätzlich soll nur ein Zulassungsantrag gestellt werden. Bitte informiere Dich daher VOR Bewerbung über das Studienangebot.
Ausnahme DoSV: hier dürfen zwei Studiengänge ausgewählt werden.
Tipp: Sollten nach Abschluss des Vergabeverfahrens bzw. nach Ende der Einschreibfristen in manchen Studiengängen noch Plätze frei sein, informieren wir auf unserem Web-Auftritt über die Möglichkeit einer weiteren Bewerbung.
Bitte habe Verständnis, dass wir zum Stand deiner Bewerbung kurz vor bzw. nach Ablauf der Bewerbungsfrist aufgrund der Vielzahl von Anträgen keine telefonischen oder persönlichen Auskünfte geben können. Informiere dich ausschließlich über das Bewerbungsportal der TH Lübeck bzw. Hochschulstart. Dort findest du den aktuellen Stand deiner Bewerbung und auch Infos, falls Unterlagen fehlen sollten. - Vergabeverfahren bei zulassungsbeschränkten Studiengängen
Du kannst dich pro Vergabesemester nur einmal bewerben. In der Bewerbung kann nur ein Studiengang benannt werden. Ausnahme DoSV: hier dürfen zwei Studiengänge ausgewählt werden.
Eine unvollständige Bewerbung kann leider nicht berücksichtigt werden. Sollte deine Bewerbung unvollständig sein, wirst du entsprechend über das Bewerbungsportal informiert. Schaue daher regelmäßig im Bewerbungsportal nach.
Bei Bewerbung für einen Bachelor-Studiengang: Bei einer fehlenden Durchschnittsnote in der Hochschulzugangsberechtigung nimmt dein Antrag im Rangplatz hinter der schlechtesten feststellbaren Note am Vergabeverfahren teil. Ebenso nimmt eine Bewerbung mit nicht feststellbarer Wartezeit hinter der schlechtesten feststellbaren Wartezeit am Vergabeverfahren teil.
Das Vergabeverfahren beginnt ungefähr zwei Wochen nach Bewerbungsschluss. Die Bereitsstellung der Zulassungsbescheide erfolgt über das Bewerbungsportal (elektronischer Verwaltungsakt) oder per Post. Bei Statusänderung oder Bereitsstellung des Bescheides wirst du per E-Mail informiert, sofern du dies erlaubt hast. Wir empfehlen, die E-Mail-Benachrichtigung im Bewerbungsportal zu aktivieren und die Einwilligung für den elektronischen Verwaltungsakt zu erlauben. So bist du schnell und ohne langen Postweg informiert.
Welche Unterlagen für die Immatrikulation von dir benötigt werden, erfährst du hier.
Das gesamte Vergabeverfahren (Haupt- und Nachrückverfahren) dauert erfahrungsgemäß bis zum Beginn der Vorlesungszeit.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass in der Bewerbungsfrist aufgrund des erhöhten Bewerbungsaufkommens eine telefonische Erreichbarkeit der Zulassungsstelle nicht immer möglich ist. Bitte informiere dich daher rechtzeitig.