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Bewerbung
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  • Mit ausländischem Bildungsnachweis
  • Ohne schulische HZB
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  • Härtefall und Nachteilsausgleich
  • Zweitstudium
  • Häufig gestellte Fragen

Bewerbungsverfahren

  • Übersicht
  • Bachelor
  • Master
  • Höheres Fachsemester
  • Hinweise zur Bewerbung
  • DoSV

Hier finden Sie ausführliche Hinweise und Erläuterungen zu Bewerbungsfristen, Zulassungsvoraussetzungen und Nachweisen sowie zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens.

Bitte beachten Sie, dass für Bachelor-Studiengänge andere Zulassungsvoraussetzungen gelten als für Master-Studiengänge. Zulassungsbeschränkte Studiengänge haben andere Fristen als zulassungsfreie Studiengänge und ein spezielles Vergabeverfahren.

  • Bewerbungsfristen

    Zulassungsbeschränkte Studiengänge: Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist der 15. Juli. Bewerbungsschluss für das Sommersemester ist der 15. Januar.

    Zulassungsfreie Studiengänge: Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist der 31. August. Bewerbungsschluss für das Sommersemester ist der 28./29. Februar.

    Zulassungsbeschränkte Studiengänge

    Bewerbungsschluss für das Wintersemesterist der 15. Juli

    Bewerbungsschluss für das Sommersemester ist der 15. Januar.

    Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt.

    Die Bewerbung gilt erst dann als frist- und formgerecht gestellt, wenn der ausgefüllte, ausgedruckte und unterschriebene Zulassungsantrag mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist in der Hochschule eingegangen ist.

    Es gilt der Posteingangsstempel in der Hochschule. Verspätet eingegangene Bewerbungen sind vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Einhaltung der Bewerbungsfrist und der Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.

    Zulassungsfreie Studiengänge

    Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist der 31. August

    Bewerbungsschluss für das Sommersemester ist der 28./29. Februar.

    Sollten nach diesem Zeitpunkt noch Plätze frei sein, kann Fristverlängerung gewährt werden. Wir informieren dann entsprechend über unseren Webauftritt.

  • Zulassungsvoraussetzungen und Nachweise

    Für Bachelor-Studiengänge an der Technischen Hochschule Lübeck benötigen Sie ...

    Für Master-Studiengänge an der Technischen Hochschule Lübeck benötigen Sie ...

    Bachelor-Studiengänge

    Für Bachelor-Studiengänge an der Technischen Hochschule Lübeck benötigen Sie

    • das Abitur oder
    • die Fachhochschulreife oder
    • eine Meisterprüfung bzw. eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung oder
    • die Voraussetzungen für ein Probestudium oder
    • eine Hochschuleignungsprüfung.

    Beachten Sie bitte, dass eine Bewerbung mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife allein nicht möglich ist. In diesem Fall ist zusätzlich ein fachpraktischer Teil erforderlich. Dieser Teil muss von der Schulbehörde (z. B. bei der Schule, dem Schulamt, dem Kultusministerium, der Bezirksregierung etc.) als fachpraktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt worden sein. Eine abgeschlossene Berufsausbildung wird vollständig als fachpraktischer Teil angerechnet, hier bedarf es keiner gesonderten Anerkennung. Als Erwerbszeitpunkt der Hochschulzugangsberechtigung wird der zuletzt erworbene Teil zugrunde gelegt.

    Ein Berufsschulabschlusszeugnis gilt nicht als Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung und wird daher nicht berücksichtigt. Bitte reichen Sie zur Anerkennung nur das Prüfungszeugnis der entsprechenden Kammer ein.

    Es können ausschließlich Abschlusszeugnisse anerkannt werden. Zwischenzeugnisse, Verträge o. ä. werden nicht berücksichtigt. Vermeiden Sie bitte den Versand von nicht geforderten Nachweisen (z. B. Bescheinigungen über freiwillige Praktika, Au Pair o. ä.). Diese werden nicht berücksichtigt.

    Master-Studiengänge

    Für Master-Studiengänge an der Technischen Hochschule Lübeck benötigen Sie einen ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder Diplom).

    Im Detail variieren die Zulassungsvoraussetzungen je nach Master-Studiengang. Bitte beachten Sie daher unbedingt die studiengangsspezifischen Hinweise zur Zulassung.

  • Bewerbungsablauf

    Zunächst geben Sie bitte im Bewerbungsportal die Daten ein, die die Hochschule für Ihre Bewerbung benötigt. Benutzen Sie zur Navigation innerhalb des Online-Formulars ...

    An der Technischen Hochschule werden zwei verschiedene Bewerbungsportale genutzt. Bitte entnehmen Sie unter dem Tab "Bachelor" bzw. "Master", ob Sie sich online über das THL-Bewerbungsportal bewerben müssen oder Ihre Eingaben über www.hochschulstart.de erfolgen sollen.

    Zunächst geben Sie im Bewerbungsportal Ihre Daten ein, die die Hochschule für Ihre Bewerbung benötigt.  Nutzen Sie zur Unterstützung und Erklärung die vorhandenen Hilfetexte. Studienzeiten sind vollständig unter Angabe aller bisherigen Studiengänge und der besuchten Hochschule(n) einzutragen und durch Studienbescheinigungen bzw. Exmatrikulationsbescheinigungen zu belegen.

    Nach Abschluss Ihrer Online-Erfassung müssen Sie den Zulassungsantrag ausdrucken, unterschreiben (bei Minderjährigen zusätzlich gesetzl. Vertreter) und diesen mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist auf dem Postweg an die Zulassungsstelle der TH Lübeck senden. Ein nicht unterschriebener Antrag gilt als nicht gestellt.
    Ausnahme: Für zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge erhalten Sie sofort nach der Online-Bewerbung den Zulassungsbescheid mit dem Zulassungsantrag zum Ausdruck und können sich einschreiben.

    Grundsätzlich soll nur ein Zulassungsantrag gestellt werden. Bitte informieren Sie sich daher VOR Bewerbung über das Studienangebot.
    Ausnahme DoSV: hier dürfen zwei Studiengänge ausgewählt werden.
    Tipp: Sollten nach Abschluss des Vergabeverfahrens bzw. nach Ende der Einschreibfristen in manchen Studiengängen noch Plätze frei sein, informieren wir auf unserem Web-Auftritt über die Möglichkeit einer weiteren Bewerbung.

    Nach Abgabe Ihrer Onlinebewerbung erhalten Sie von der TH Lübeck bzw. von hochschulstart eine E-Mail mit Ihrer Bewerbernummer und Ihrem Passwort für das Bewerbungsportal, wo Sie jederzeit den Stand Ihrer Bewerbung abfragen können.

    Im Bewerbungsportal erfahren Sie, ob Ihre Unterlagen fristgerecht und ordnungsgemäß vorliegen oder ob Ihre Unterlagen fehlerhaft sind. Die Technische Hochschule Lübeck behält sich die Korrektur Ihrer Datensätze vor.

    Bei frühzeitig eingegangenen Unterlagen informieren wir Sie per Email bzw. über das Bewerbungsportal über eine fehlerhafte Bewerbung, um Ihnen eine Korrektur vor Fristablauf zu ermöglichen. Kurz vor Bewerbungsschluss ist dies oftmals aufgrund der Vielzahl von Antragseingängen nicht mehr möglich. Es erfolgt grundsätzlich keine zusätzliche schriftliche Benachrichtigung bei einer fehlerhaften oder unvollständigen Bewerbung. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Bewerbung!


    Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir zum Stand Ihrer Bewerbung kurz vor bzw. nach Ablauf der Bewerbungsfrist aufgrund der Vielzahl von Anträgen keine telefonischen oder persönlichen Auskünfte geben können. Informieren Sie sich ausschließlich über das Internetportal der Technischen Hochschule Lübeck bzw. hochschulstart.


    Weitere Hinweise finden Sie auch in den FAQs.

  • Vergabeverfahren bei zulassungsbeschränkten Studiengängen

    Sie können sich für das kommende Vergabesemester nur einmal bewerben. In der Bewerbung kann nur ein Studiengang benannt werden. Fehlende oder unvollständige Unterlagen ...

    Sie können sich pro Vergabesemester nur einmal bewerben. In der Bewerbung kann nur ein Studiengang benannt werden. Ausnahme DoSV: hier dürfen zwei Studiengänge ausgewählt werden.

    Fehlende oder unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Eine unvollständige Bewerbung kann vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden!

    Bei Bewerbung für einen Bachelor-Studiengang: Bei einer fehlenden Durchschnittsnote in der Hochschulzugangsberechtigung nimmt Ihr Antrag im Rangplatz hinter der schlechtesten feststellbaren Note am Vergabeverfahren teil. Ebenso nimmt eine Bewerbung mit nicht feststellbarer Wartezeit hinter der schlechtesten feststellbaren Wartezeit am Vergabeverfahren teil.

    Das Vergabeverfahren beginnt ca. drei Wochen nach Bewerbungsschluss. Die Zulassungsbescheide werden dann per Post oder E-Mail verschickt.

    Über die Modalitäten der Einschreibung werden Sie mit dem Zulassungsbescheid informiert.

    Das gesamte Vergabeverfahren (Haupt- und Nachrückverfahren) dauert erfahrungsgemäß bis zum Beginn der Vorlesungszeit.

    Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass in der Bewerbungsfrist aufgrund des erhöhten Bewerbungsaufkommens eine telefonische Erreichbarkeit der Zulassungsstelle nicht immer möglich ist. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig.

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Technische Hochschule Lübeck
Mönkhofer Weg 239
23562 Lübeck

Telefon: +49 (0) 451-300 6
Fax: +49 (0) 451-300 5100
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