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  • Personalmobilität

Personalmobilität

Die Technische Hochschule Lübeck fördert Hochschulmitarbeiter_innen und Lehrende bei Verwirklichung eines Auslandsaufenthaltes während ihrer beruflichen Tätigkeit.

Im Rahmen des Erasmus+ Programms haben Lehrende die Möglichkeit für einen kurzen Zeitraum an einer Erasmus Partnerhochschule der TH Lübeck zu unterrichten. Alle Hochschulmitarbeiter_innen können sich für eine Erasmus+ Mobilität im europäischen Ausland zu Fort- und Weiterbildungszwecken bewerben.

Lehrende können zudem über das „Flying Faculty Program“ für einen Lehraufenthalt an die German-Jordanian University gehen.

  • Erasmus+
  • Flying Faculty

Personalmobilität zu Lehrzwecken

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.

Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität, s. u.) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.

Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert (Outgoing-Mobilität) werden sowie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität1), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist (Beispiele siehe Anhang C) zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE.

Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.

Folgender Personenkreis kann gefördert werden:

  • Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule 
  • Dozenten ohne Dotierung 
  • Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
  • Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende 
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal (Incoming)

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.

Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.

Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.

Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Beispiele:

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Fachbereiche
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung

Weiterbildungsformate (Beispiele) 

  • Hospitationen 
  • Job Shadowing 
  • Studienbesuche
  • International Staff weeks

Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes 

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms 
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Förderung

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen. 
Seit dem Projekt 2018 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze: 

  • Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
  • Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Belgien, Deutschland (Incomer), Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. 
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

  • 10 km - 99 km mit 20 Euro
  • 100 km – 499 km mit 180 Euro 
  • 500 km – 1.999 km mit 275 Euro
  • 2.000 km – 2.999 km mit 360 Euro
  • 3.000 km – 3.999 km mit 530 Euro
  • 4.000 km – 7.999 km mit 820 Euro 
  • 8.000 km und mehr mit 1.500 Euro

Die Ausschreibungen zur Förderungen der Personalmoblität zu Lehrzwecken sowie zu Fort- und Weiterbildungzwecken erfolgt zweimal im Jahr. Bewerbungsfristen sind der 15. März und der 15. Oktober.

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Adresse

Technische Hochschule Lübeck
Mönkhofer Weg 239
23562 Lübeck

Telefon: +49 (0) 451-300 6
Fax: +49 (0) 451-300 5100
kontakt(at)th-luebeck.de 


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