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  • Härtefallausschuss

    Der Härtefallausschuss entscheidet über Anträge, die auf Grund der Härtefallordnung, gestellt werden.

    Dieser Ausschuss wird vom StuPa-Präsidenten geleitet und besitzt zusätzlich noch 4 weitere Mitglieder.

    Wenn ihr einen Antrag auf Erstattung des Beitrages zum landesweiten Semesterticket stellen wollt, nutzt bitte das unten verlinkte Formular

    Antrag

    Zusätzlich benötigen wir:

    • Kopie der Kontenübersicht
    • Geeignete Nachweise der Ein- und Ausgaben (z.B. Kopie der Kontoauszüge, Mietvertrag, Rechnungen und Belege, Arbeitsvertrag, Bescheide etc.)
    • Immatrikualtionsbescheinigung
    • Nachweis über die Bezahlung des Semesterbeitrages

    Für den Antrag nicht relevante Informationen dürfen geschwärzt werden.

    Der Antrag kann per Mail an folgene E-Mail gesendet werden: haertefall-stupa(at)th-luebeck.de

    Alternativ kann der Antrag und die benötigten Unterlagen ebenfalls per Post an:

    TH Lübeck
    Studierendenparlament
    Härtefallausschuss
    z.Hd. Yasmina Mfakker
    Mönkhofer Weg 239
    23562 Lübeck

  • Satzungsausschuss

    Der Satzungsausschuss beschäftigt sich mit den Satzungen der Studierendenschaft. Darunter fallen:

    • Beitragsordnung
    • Härtefallsatzung
    • Organisationssatzung der Studierendenschaft
    • Gremienbudgetordnung
    • Wahlordnung der Studierendenschaft
    • Geschäftsordnung des Studierendenparlaments

    Dabei werden ständig Neuerungen erarbeitet und dem StuPa als Beschlussvorlage vorgelegt. Jeder der sich engerieren möchte ist hier gerne gesehen. Aber auch wenn in Satzungen

  • Wahlausschuss

    Der Wahlausschuss kümmert sich um die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zu den studentischen Gremien. Der Wahlausschuss begleitet die ganze Wahl, kontrolliert die ordentliche Durchführung und verkündet das Wahlergebnis. Die Mitglieder des Wahlausschusses dürfen sich bei der Hochschulwahl nicht für eins der studentischen Gremien (Studierendenparlament oder Fachschaftsvertretung) aufstellen lassen.

    Genaueres regelt die Wahlordnung.

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