KI an der Technischen Hochschule Lübeck
Im Aufbau
Selbstverständnis der TH

Mit KI generiert
Als Technische Hochschule Lübeck verstehen wir uns als Ort des anwendungsorientierten Lernens, Lehrens und Forschens mit technisch-wissenschaftlichem Bezug. Mit unserer disziplinären und kulturellen Vielfalt sowie unserer Offenheit für neue Entwicklungen gestalten wir Innovationen rund um die zentralen Themen Technik, Ressourcen und Lebenswelten. Unser Selbstverständnis als transferorientierte Hochschule verpflichtet uns, Lösungen für technische, methodische und gesellschaftliche Fragestellungen zu finden, die direkt dem Menschen und seinen Lebenswelten dienen.
Wir bilden eine lernende Gemeinschaft, die neue Wege geht, sowohl digital als auch persönlich. In diesem Sinne begegnen wir auch den Herausforderungen und Chancen der Künstlichen Intelligenz mit einer technologieoffenen, aber kritisch-reflektierten Haltung. KI wird in Lehre, Forschung und Verwaltung eine zunehmend zentrale Rolle spielen. Daher verfolgt die TH Lübeck das Ziel, Studierende aller Fachrichtungen sowie Mitarbeitende gezielt zu befähigen, KI-Technologien selbstbestimmt, sicher und ethisch verantwortungsvoll einzusetzen. Dabei berücksichtigen wir bewusst die Potenziale, aber auch die Grenzen und Risiken der Technologie.
- Rahmenbedingungen
KI eröffnet viele Chancen in Studium, Lehre und Forschung – gleichzeitig wirft sie wichtige rechtliche Fragen auf. Erfahre, welche Regeln zu EU AI Act, Urheberrecht, Datenschutz und Prüfungen beim Einsatz von KI zu beachten sind.
EU AI Act und andere Normen
Der EU AI Act schafft erstmals einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für die Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von Systemen der Künstlichen Intelligenz. Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je nach potenziellem Risiko für Sicherheit, Grundrechte und Gesellschaft gelten unterschiedliche Anforderungen, von Transparenzpflichten bei geringem Risiko bis hin zu strengen Dokumentations-, Prüf- und Governance-Vorgaben bei Hochrisiko-Systemen.
Für Hochschulen ergeben sich daraus mehrere zentrale Handlungsfelder. Zum einen müssen sie prüfen, ob eingesetzte oder entwickelte KI-Systeme in eine regulierte Risikokategorie fallen, etwa wenn KI in Prüfungsbewertungen, Bewerbungsprozessen, Forschungsinfrastrukturen oder sicherheitskritischen Anwendungen eingesetzt wird. Zum anderen sind Transparenz, Dokumentation und verantwortliche Governance entscheidend.
Deine Key-Take-Aways:
Solltest du ein eigenes KI-Tool planen, dann kläre die Risikoeinstufung bzgl. des EU-AI-Acts. Weiterhin muss das KI Wissen der betreibenden Person nachgewiesen werden. Eine entsprechende Schulung befindet sich in Planung. Sprich dazu gerne mit der Fachgruppe KIA.
Links
- Gesetzestext der EU: Verordnung über künstliche Intelligenz
- Artikel der Verbraucherzentrale: AI Act: Was regelt die neue europäische KI-Verordnung
- Für den internen Gebraucht: OnePager EU AI Act (Link folgt)
Urheberrecht
Generative Künstliche Intelligenz hat die Erstellung von Texten, Bildern, Softwarecode und weiteren digitalen Inhalten erheblich vereinfacht und beschleunigt. Gleichzeitig entstehen neue urheberrechtliche Fragestellungen. Da das klassische Urheberrecht auf menschliche schöpferische Leistungen ausgerichtet ist, stellt sich zunächst die Frage, ob und in welchem Umfang KI-generierte Inhalte überhaupt urheberrechtlich geschützt sein können. In vielen Rechtsordnungen gilt, dass ein Schutz nur dann entsteht, wenn ein ausreichend kreativer menschlicher Beitrag nachweisbar ist, etwa durch gezielte kreative Steuerung, Auswahl oder Bearbeitung der Ergebnisse.
Ein weiterer zentraler Aspekt betrifft die Trainingsdaten generativer KI-Modelle. Diese können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten, deren Nutzung rechtlich insbesondere durch Regelungen zum Text- und Data-Mining sowie durch Lizenzmodelle bestimmt wird. Für Anwenderinnen und Anwender bedeutet dies, dass sie bei der Weiterverwendung generierter Inhalte mögliche Rechte Dritter berücksichtigen müssen, insbesondere wenn Inhalte veröffentlicht, kommerziell genutzt oder weiterverarbeitet werden.
Deine Key-Take-Aways:
- Durch generative KI erzeugte Inhalte sind meist gemeinfrei bzw. nicht urheberrechtlich geschützt. Nur durch einen hinreichenden menschlichen schöpferischen Beitrag kann ein urheberrechtlich geschütztes Werk entstehen.
- Kreative und ausführliche Prompts können urheberrechtlich geschützt sein.
- Das Nutzen von urheberrechtlich geschütztem Material direkt im Prompt stellt ohne eine entsprechende Erlaubnis / Lizenz einen Rechtsverstoß dar.
- Nutzerinnen und Nutzer sind in der Verantwortung, die Inhalte auf mögliche Rechtsverletzungen durch Ähnlichkeiten zu bestehenden Werken zu prüfen (Trainingsdaten der KI könnten zu ähnlich wiedergegeben worden sein)
Links:
- Artikel: Das Urheberrecht und die Fallen bei der Nutzung von generativer KI, Verbraucherportal Baden-Württemberg
Datenschutz
Generative KI-Systeme verarbeiten Eingaben von Nutzer*innen und können dabei auch ggf. eingegebene personenbezogene Daten (z. B. Gesundheitsdaten, Prüfungsdaten, Personalakten, E-Mail-Adressen) erfassen oder indirekt rekonstruieren. Dadurch unterliegt der Einsatz von generativen KI-Systemen den geltenden Datenschutzregelungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende der Technischen Hochschule Lübeck bedeutet dies, dass personenbezogene Datengrundsätzlich nicht in frei zugängliche oder nicht von der Hochschule geprüfte KI-Dienste eingegeben werden dürfen, da dort eine Speicherung oder Weiterverarbeitung der Inhalte nicht ausgeschlossen werden kann. Für Anwendungen, die den Anforderungen der DSGVO entsprechen und von der Hochschule bereitgestellt oder freigegeben sind (z. B. Chat AI der GWDG), gelten hingegen besondere Schutzmechanismen: In diesen Systemen werden Eingaben nicht dauerhaft gespeichert und nicht zur Weiterverarbeitung verwendet. Daher können personenbezogene Daten dort im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben verarbeitet werden, sofern dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.
Wichtig: Sollten Sie in der Chat AI Maske externe Tools, z. B. MCP-Server oder Internetsuche mit einbinden, so erhalten Sie eine Datenschutzwarnung, da Ihre Daten den GWDG-Server verlassen. Es obliegt dann in Ihrer Verantwortung, die Einhaltung der DSGVO weiterhin sicherzustellen.
Deine Key-Take-Aways:
- Von der Hochschule geprüfte KI-Dienste wie Chat AI verfügen über Schutzmechanismen, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden: Personenbezogene Daten können, so weit erforderlich, hier eingegeben werden. Bei allen anderen Services auf die Eingabe von personenbezogenen Daten verzichten.
- Sollten Sie noch weitergehende Fragen haben oder Anmerkungen haben, so melden Sie sich gerne bei unserem Justiziariat oder unserer Datenschutzbeauftragten
Links:
Selbstlern-Kurs für Studierende zum Umgang mit KI im Studium (coming soon)
Handreichung zum datenschutzkonformen Einsatz von KI (coming soon)
Artikel: KI & Datenschutz - Checkliste für den Einsatz künstlicher Intelligenz, Blog Datenschutz-Generator.de
Prüfungen
Unbeaufsichtigte, schriftliche Prüfungsleistungen – etwa Haus-, Projekt- oder Abschlussarbeiten – sind durch die Verfügbarkeit generativer KI in besonderer Weise betroffen. Ein unerlaubter Einsatz ist technisch nicht verlässlich nachweisbar; pauschale Verbote sind daher weder praktikabel noch zielführend. Gleichzeitig müssen wissenschaftliche Redlichkeit, Transparenz und die Überprüfbarkeit von Eigenleistungen gewahrt bleiben.
Die Hochschule setzt daher auf klare, vorab kommunizierte Regelungen statt auf generelle Verbote. Lehrende legen rechtzeitig fest, ob und in welchem Umfang generative KI in einer konkreten Prüfung zulässig ist. Sie definieren, welche Teile der Leistung zwingend eigenständig zu erbringen sind und welche Bedingungen – etwa zur Dokumentation – gelten. Die Anforderungen richten sich nach Lernziel und Prüfungsformat.
Studierende sind verpflichtet, die festgelegten Bedingungen einzuhalten und den Einsatz von KI transparent zu machen. Generative KI darf nur genutzt werden, wenn sie die bewertungsrelevante Eigenleistung nicht ersetzt. Art und Umfang der Nutzung sind entsprechend den Vorgaben der Lehrperson offenzulegen, beispielsweise durch eine Dokumentation im Anhang oder einen reflektierenden Passus. Mit der Eigenständigkeitserklärung bestätigen Studierende, die festgelegten Regeln eingehalten zu haben.
Werden KI-Tools entgegen der festgelegten Bedingungen eingesetzt oder falsche Angaben gemacht, gilt dies als Täuschung im Sinne der Prüfungsverfahrensordnung.
Deine Key-Take-Aways:
- Lege als Lehrende*r rechtzeitig fest, ob und wie KI in der Prüfung zulässig ist.
- Definiere klar, worin die bewertungsrelevante Eigenleistung besteht.
- Dokumentiere als Studierende*r jede zulässige KI-Nutzung transparent.
- KI darf unterstützen – sie darf die eigenständig zu erbringende Leistung nicht ersetzen.
- Verstöße gegen die festgelegten Bedingungen gelten als Täuschung.
Links:
- [Leitlinie „KI in unbeaufsichtigten Prüfungen (KIP-PE)“] (coming soon)
- Lesefassung: Prüfungsverfahrensordnung (PVO) 2018 der Technischen Hochschule Lübeck (PDF, 48,5 KB)
- KI Disclaimer für unbeaufsichtigte Arbeiten (Hausarbeiten, Abschlussarbeiten) - muss noch abgestimmt werden und ggf. gekürzt werden
- Guide für Studierende: Study smart – with AI. Dein Guide für kluge Entscheidungen mit KI, Universität Hamburg
- KI-Policy-Generator der Uni Bamberg für Lehrende: Standardisierte KI-Richtlinie für die Hochschullehre
- Formular-Generator des KIT für Lehrende: Formular zur Angabe der KI-Nutzung
- Infrastruktur und Tools
Verschiedene KI-Tools unterstützen Studium, Lehre und Arbeit an der Hochschule. In dieser Übersicht findest du verfügbare Dienste, geplante Angebote sowie Informationen zu Zielgruppen und Zugang.
- Services der Academic Cloud (oben auf Anmelden und förderierte Anmeldung auswählen)
- Chat AI der Academic Cloud
- Chatbot Kira der THL (beantwortet Fragen rund um Campus Portal & co zu beantworten)
- jupytherhub (Zugang zu JupyterHub für Hochschulangehörige)
- Chatbot der TH Lübeck (Beta) (findet Informationen rund um die Technischen Hochschule Lübeck)
- KI-Skills und Weiterbildungen
Der kompetente Umgang mit Künstlicher Intelligenz wird zunehmend zu einer wichtigen Schlüsselkompetenz in Studium, Lehre und Arbeitsalltag. Hier findest du eine Auswahl an Weiterbildungsangeboten, Kursen und Lernplattformen, mit denen du dein Wissen rund um KI vertiefen und praktische Kompetenzen aufbauen kannst.
Empfehlungen für Studierende
- Selbstlernkurs für Studierende: genKI-Führerschein – ChatGPT und Co. im Studium sicher einsetzen des Virtuellen Campus Thüringen (Registrierung mit einem Konto für den Extern-Login notwendig)
- Selbstlernkurs für Studierende: AI-ToolLab der Universität Frankfurt (Anmeldung über DFN möglich)
Empfehlungen für Mitarbeitende der Verwaltung
- Einstiegsvideo für Mitarbeitende der Verwaltung: KI in der Verwaltung. Eine Einführung in die Nutzung für alle des KISSKI (GWDG).
- KI-Kompetenz-Schulung im Sinne von Art. 4, KI-VO: Schulung KI-Kompetenz. Grundlagen, Nutzung und rechtliche Anforderungen für Beschäftigte mit Bezug zu KI und Datenschutz im Sinne von Art. 4, KI-VO des KISSKI (GWDG)
Empfehlungen für Lehrende
- Video der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik: ChatGPT für Nicht-Informatiker*innen: Schlüssel zum Verstehen der künstlichen Intelligenz und ihrer Anwendungen in der Hochschullehre
- Abschnitt Kurse und Materialsammlungen rund um KI in der Lehre im Tutorial Digital Lehren und Lernen.
KI-Campus
Der KI-Campus ist eine Lernplattform, die Online-Kurse, Videos und Podcasts zum Thema Künstliche Intelligenz anbietet. Die Lernangebote sind kostenfrei. Der KI-Campus wird vom Stifterverband in Zusammenarbeit mit Partnern entwickelt und betrieben.
Auf der Plattform KI-Campus ist für die Nutzung eine einmalige Registrierung notwendig.
KISSKI Schulungsangebot
KISSKI (KI-Servicezentren für sensible und kritische Infrastrukturen) bietet ein umfangreiches Schulungsangebot, das passend zu den in KISSKI angebotenen Leistungen entwickelt wurde. Die Partner des KISSKI-Konsortiums öffnen darüber hinaus relevante Bereiche ihres eigenen Schulungsprogramms für die Nutzenden von KISSKI.
Typische (unbetreute) Kursangebote sind z. B.:
Auf der Plattform unter den KISSKI Angeboten der GWDG finden sich sowohl betreute und unbetreute Angebote. Für die unbetreuten Angebote (Self Paced Tutorials) ist keine Registrierung oder Anmeldung notwendig.
ISy-KI-Workshop-Reihe
Die Workshop-Reihe des Instituts für Interaktive Systeme (ISy) rund um spannende KI-Themen richtet sich an alle Mitarbeitenden der Technischen Hochschule Lübeck.
Die Dokumentation der Reihe erfolgt im Kurs KI-Workshop-Reihe am ISy auf der Plattform Digital Learning Campus (DLC).
Die Workshop-Reihe umfasste Impulsvorträge, Workshops und Austauschrunden zu verschiedenen Themen. Ziel der Reihe ist es, dass die Teilnehmenden …
- ein Verständnis für die vorgestellten KI-Technologien und deren Auswirkungen auf unsere Arbeitsbereiche entwickeln
- praktische Erfahrungen mit KI-Werkzeugen sammeln
- eigene Anwendungsfälle für KI identifizieren und diskutieren und
- kritisch über Chancen und Herausforderungen von KI in der Lehre und Medienentwicklung reflektieren.
Digitaler Learning Campus (DLC)
Der Digital Learning Campus (DLC) ist ein Forschungsprojekt in Schleswig-Holstein, das digitale Kompetenzen fördert und eine Lern- und Kollaborationsplattform sowie physische Lernorte an vier Hochschulstandorten bietet. Auch im Bereich "Künstliche Intelligenz" gibt es viele Angebote.
Für die Nutzung der Angebote des Digital Learning Campus ist eine einmalige Registrierung notwendig.
- Online-Angebote zu KI-Themen
- Vor-Ort-Angebote zu KI-Themen in ganz Schleswig-Holstein
Weiterbildungsportal der Universität zu Lübeck
Das Weiterbildungsportal ist ein Angebot der Personal- und Lehrentwicklung der Universität zu Lübeck. Viele der angebotenen Kurse sind auch für Angehörige der Technischen Hochschule Lübeck offen. Für die Buchung der Kurse ist eine einmalige Registrierung nötig. Das Programm umfasst neben speziellen Kursen zur Hochschuldidaktik auch allgemeine Weiterbildungsangebote.
Alle Kurse finden sich auf den Seiten des Weiterbildungsportals der Universität zu Lübeck. Es ist eine einmalige Registrierung nötig, um Kurse zu buchen.
Twillo
Portal für die Hochschullehre in Niedersachsen. Twillo ist ein Portal für die Hochschullehre in Niedersachsen. Es bietet regelmäßig Kurse rund um das Thema KI für Lehrende an (Beispiele: KI in der Lehre – Einfach machen, offen gestalten, Didaktische Bildgenerierung mit KI, KI, OER und Recht – Praxisfälle gemeinsam). Die Kurse richten sich primär an Hochschullehrende aus Niedersachsen, sind aber auch offen für Lehrende aus anderen Regionen. Die Kurse finden online statt und sind kostenfrei.
Zur Anmeldung gelangt man über die Veranstaltungssuche bei twillo.
KI-Pilot (Technik und Verwaltung)
Der KI-Pilot der TH Lübeck ist ein Experimentierraum für die Beschäftigten aus Technik und Verwaltung. Er bietet den Beschäftigten aus Technik und Verwaltung die Möglichkeit, KI-Tools auszuprobieren, Erfahrungen zu sammeln und eigene Use Cases einzubringen. Im Begleitformat zu KI-Piloten gibt es Schulungen, Austauschmöglichkeiten sowie Hilfestellungen. Am Ende der Laufzeit des KI-Piloten werden die Ergebnisse gemeinsam ausgewertet, um weitere Potenziale für die Zukunft abzuleiten.
Weitere Infos zum KI-Piloten sowie Anmeldung bis 17-04-2026: Wiki-Artikel zum KI-Pilot der TH Lübeck (interner Link ins Wiki)
- Ansprechstellen und FAQs
Hier findest du Antworten auf häufige Fragen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz an der TH Lübeck sowie weiterführende Informationen und hilfreiche Links. Außerdem sind hier zentrale Ansprechstellen aufgeführt, die dich bei didaktischen, technischen oder rechtlichen Fragen rund um KI unterstützen.
Ansprechstellen an der Hochschule
Zentrum Digitale Lehre
Beratung und Unterstützung zu didaktischen Einsatzmöglichkeiten digitaler Werkzeuge und KI-Anwendungen in der Lehre, einschließlich Schulungs- und Weiterbildungsangeboten.
Webseite: Zentrum Digitale Lehre (ZDL), Kontakt: digitalelehre(at)th-luebeck.deFachgruppe KIA – Künstliche Intelligenz in Anwendungen
Fachlicher Austausch sowie Unterstützung bei technischen Fragestellungen, Projektideen und praxisorientierten Anwendungsfällen rund um KI-basierte Lösungen.
Webseite: Fachgruppe KIA, Kontakt: kia(at)th-luebeck.deNathalie Mohs, Stabstelle Hochschulentwicklung
Konzeption und Begleitung des "KI-Pilot der TH Lübeck: Experimentierraum für die Beschäftigten aus Technik und Verwaltung" (Interner Link ins Wiki)
Anmeldung bis 17.04.2026 und Kontakt: ki-pilotprojekt-hv(at)th-luebeck.deFAQs für alle Zielgruppen
Werden meine Chatverläufe gespeichert?
Nein. Bei GWDG-gehosteten Modellen werden Inhalte nicht dauerhaft gespeichert. Im Browser gespeicherte Inhalte bleiben nur während der Sitzung (Browser-Session) erhalten. Je nach Browser-Einstellungen kann der Browser Cookies und Website-Daten aber clientseitig im Cache speichern. Serverseitig gespeichert werden lediglich Abrechnungsdaten (Zeitpunkt, Nutzer-ID, Umfang der Anfrage) für ein Jahr.Welche Daten werden technisch beim Aufruf der Seite erfasst?
Beim Aufruf werden automatisch gespeichert:
- IP-Adresse
- Zeitstempel
- Browser- und Betriebssysteminformationen
Diese Daten werden getrennt von inhaltlichen Eingaben gespeichert.
Werden meine Daten zum Training verwendet?
Die GWDG speichert bei lokal gehosteten Modellen keine Chatverläufe.
Was muss ich bei Werkzeugen (Tools) beachten?
Einige Werkzeuge (z. B. Websuche oder externe MCP-Server) leiten die Anfrage oder Teile der Anfrage an externe Dienste weiter. Externe Werkzeuge sind im Interface gekennzeichnet. Prüfen Sie vor Aktivierung eines Tools, ob Ihre Eingabe hierfür geeignet ist.
Darf ich personenbezogene Daten in generative KI-Systeme eingeben?
Generative KI-Systeme verarbeiten Nutzereingaben und können dabei auch personenbezogene Daten erfassen oder indirekt rekonstruieren. Deshalb unterliegt ihr Einsatz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Personenbezogene Daten dürfen nur dann verarbeitet werden, wenn eine geeignete Rechtsgrundlage vorliegt und angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen bestehen. Bei externen KI-Diensten ist häufig nicht vollständig transparent, wo Daten gespeichert werden, wie lange sie gespeichert bleiben, wie sie weiterverarbeitet werden und ob sie zu Trainingszwecken genutzt werden. Gerade sensible oder vertrauliche Informationen sollten daher nicht in externe Dienste eingegeben werden.
Welche KI-Dienste darf ich für personenbezogene Daten nutzen?
Bei dem von der Hochschule bereitgestellten genKI-Dienst ChatAI (dort verfügbare interne KI-Modelle ohne GWDG-Werkzeuge wie z. B. Websuche) liegt eine geeignete DSGVO-Rechtsgrundlage vor und werden angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umgesetzt. Dort ist die Eingabe personenbezogener Daten im Rahmen der geltenden Regelungen daher zulässig. Betreiber des Dienstes ist die GWDG.
Einen ausführlichen Datenschutzhinweis der GWDG-Dienste finden Sie auf den Seiten der GWDG.
Sind KI-generierte Inhalte automatisch urheberrechtlich geschützt?
In der Regel: nein. Das Urheberrecht schützt grundsätzlich nur menschliche schöpferische Leistungen. Inhalte, die vollständig von einer KI erzeugt wurden, gelten meist als nicht urheberrechtlich geschützt bzw. als gemeinfrei.
Ein Schutz kann nur entstehen, wenn ein ausreichend kreativer menschlicher Beitrag vorliegt – zum Beispiel durch gezielte kreative Steuerung, bewusste Auswahl mehrerer Ergebnisse, umfangreiche Bearbeitung oder Weiterentwicklung.
Darf ich urheberrechtlich geschütztes Material in meinen Prompt kopieren?
Nein. Es dürfen nur Inhalte im Prompt verwendet werden, für die Sie eine Nutzungsberechtigung haben. Wenn Sie z. B. längere Textpassagen aus Büchern, geschützte Artikel, Songtexte, nicht frei lizenzierte Bilder in einen Prompt eingeben, kann das ohne entsprechende Lizenz oder Erlaubnis eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
FAQs für Studierende
Darf ich KI-Tools in Hausarbeiten oder Projekten verwenden?
Grundsätzlich ist die Nutzung von KI erlaubt, sofern in der jeweiligen Lehrveranstaltung nichts anderes festgelegt wurde. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Nutzung nach den Regeln, die Ihre Lehrperson vorgibt, offenlegen – zum Beispiel in der Eigenständigkeitserklärung oder im Methodenteil Ihrer Arbeit.
Muss ich externe KI-Tools verwenden, wenn sie im Kurs thematisiert werden?
Nein. Die Nutzung von externen KI ist freiwillig. Studierende dürfen keine Nachteile erfahren, wenn sie keine externen Tools verwenden oder keinen Account bei einem Anbieter anlegen möchten. Lehrende dürfen von den Studierenden nur einen verpflichtenden Einsatz von genKI verlangen, wenn ein zur Aufgabe passendes DSGVO konformes Tool verfügbar ist.
Was muss ich bei der Nutzung externer / kommerzieller KI-Dienste beachten?
Geben Sie keine personenbezogenen, vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Daten ein. Lesen Sie die Datenschutzbedingungen der Anbieter aufmerksam. Die Nutzung externer / kommerzieller KI-Systeme erfolgt auf eigene Verantwortung.
Wie kann ich meine KI-Nutzung korrekt kennzeichnen?
I.d.R. gibt Ihnen die Sie betreuende Lehrperson Richtlinien für die spezifische Lehrveranstaltung bzw. die Aufgabe oder Prüfungsleistung, nach denen Sie die KI-Nutzung kennzeichnen sollen. Fragen Sie andernfalls nach.
Sollten Sie trotz allem keine Vorgaben haben, überlegen Sie sich selbst eine schlüssige Methode, um die Nutzung von genKI zu dokumentieren. Geben Sie z. B. an, welches Tool Sie verwendet haben, in welcher Version, und zu welchem Zweck. Zum Beispiel: "Ich habe das KI-Tool ChatGPT (Version x.x, OpenAI) zur Ideenfindung und sprachlichen Überarbeitung genutzt. Alle Inhalte wurden von mir überprüft, angepasst und eigenständig verantwortet."
Kann ich mich bei Unsicherheiten beraten lassen?
Ja. Lehrende, Studienberatung und Prüfungsamt stehen Ihnen als Ansprechpersonen zur Verfügung.
Ist es erlaubt, KI-generierte Texte oder Code direkt zu übernehmen?
Nein. KI darf als Unterstützung eingesetzt werden, ersetzt aber nicht die eigene Leistung. Sie bleiben für den Inhalt und die Qualität Ihrer Arbeit verantwortlich.
Ich habe keinen Zugang zu kostenpflichtigen KI-Tools. Bin ich im Nachteil?
Nein. Aufgaben müssen so gestaltet sein, dass sie auch ohne kostenpflichtige Tools bearbeitet werden können. Die TH Lübeck achtet auf Chancengleichheit und stellt mit ChatAI zum 1. April 2026 einen kostenfreien und sicheren Zugang zur Verfügung.
FAQs für Lehrende
Muss ich die Potentiale generativer KI im Rahmen meiner Lehre thematisieren?
Nein, Sie entscheiden anhand der Lernziele Ihrer Lehrveranstaltung selbst, ob die Thematisierung von generativer KI angebracht ist.
Dürfen Studierende in meinen Kursen genKI verwenden?
Ja, sofern Sie dies nicht ausdrücklich untersagen. Klären Sie zu Semesterbeginn, welche Formen der genKI-Nutzung erlaubt oder erwünscht sind und wie Studierende ihre Nutzung dokumentieren sollen.
Wie kann ich verhindern, dass genKI den Lernprozess ersetzt?
Gestalten Sie Aufgaben so, dass Studierende eigene Denk- und Lernschritte zeigen müssen – etwa durch Reflexionsberichte, Vergleiche zwischen KI-Ergebnis und eigener Lösung oder eine Analyse der Grenzen des KI-Outputs. genKI sollte Lernprozesse unterstützen, nicht verkürzen.
Wie kann ich KI sinnvoll in die Lehre integrieren?
KI kann zur Ideenfindung, zur Analyse von Texten oder Daten, zur Fehlerdiagnose oder zur Simulation genutzt werden. Wichtig ist, dass der fachliche Erkenntnisprozess im Mittelpunkt bleibt. KI kann Anstoß für Diskussion und Reflexion sein, sollte aber nie die alleinige Quelle einer Leistung darstellen.
Muss ich dafür Sorge tragen, dass Studierende genKI-Tools datenschutzkonform nutzen?
Wenn Sie die Nutzung von KI in Lehrveranstaltungen empfehlen, achten Sie darauf, dass keine Registrierung bei unsicheren Plattformen erforderlich ist. Klären Sie Studierende über mögliche Datenschutzrisiken auf. Empfehlen Sie die Nutzung des Zugangs über die GWDG (academic cloud), wenn Studierende personenbezogene oder vertrauliche Daten eingeben werden.
Darf ich die Projekt-, Seminar-, Haus- oder Abschlussarbeiten meiner Studierenden mit Hilfe von genKI korrigieren und bewerten lassen?
In der Regel "nein". Eine vollautomatisierte Korrektur und Bewertung von Hausarbeiten durch externe generative KI-Dienste kann
- datenschutzrechtlich unzulässig sein, sofern nicht-DSGVO-konforme Tools genutzt werden.,
- prüfungsrechtlich problematisch sein, da der Einsatz von KI die persönliche Prüfungsverantwortung der Lehrenden nicht ersetzen darf und
- urheberrechtlich sensibel sein, da z. B. Hausarbeiten urheberrechtlich geschützte Werke (§ 2 UrhG) sind, sofern sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Eine Weitergabe an externe KI-Anbieter kann eine Vervielfältigung oder Weiterverarbeitung darstellen, die ohne entsprechende Rechtsgrundlage unzulässig ist.
Unter bestimmten Bedingungen ist der unterstützende Einsatz von KI-Tools für die Korrektur und Bewertung von studentischen Arbeiten jedoch möglich: Aus datenschutzrechtlicher Sicht muss die Korrektur in einem DSGVO-konformen Tool stattfinden (ChatAI von der GDWG). Aus prüfungsrechtlicher Sicht muss die Endbewertung durch die prüfende Person selbst erfolgen. Aus urheberrechtlicher Sicht darf keine Vervielfältigung der Arbeit stattfinden was bei ChatAI von der GDWG nicht der Fall ist.
Wie kann ich mich als Lehrende*r zu KI weiterqualifizieren?
Nutzen Sie hochschuldidaktische Weiterbildungsangebote und interne Workshops, tauschen Sie Erfahrungen mit Kolleg*innen aus und probieren Sie KI-Tools selbst aus.