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Förderung

Sie sind Mitglied der Technischen Hochschule Lübeck und möchten eine Förderung beantragen?

Die Stiftung Technische Hochschule Lübeck unterstützt engagierte Studierende, Lehrende und Forschende gezielt bei ihren Projekten und Vorhaben an der Technischen Hochschule Lübeck.

Beispiele hier sind:

  • Lehr- und Lernprojekte, Exkursionen und Sachmittel für die Lehre
  • Individuelle Stipendien, Zuschüsse zu Studienfahrten, Fachtagungen, sportlichen und kulturellen Aktivitäten sowie Prämien für besondere Leistungen
  • Forschungsvorhaben, Projektmittel, Zuschüsse zu Publikationskosten und wissenschaftlichen Tagungen
  • Initiativen zur Förderung des Wissens- und Technologietransfers
  • Unterstützung studentischer Initiativen und externer Fördermaßnahmen

Wenn Sie eine Förderung beantragen möchten, nutzen Sie bitte unser Online-Antragsformular und füllen Sie dieses vollständig aus. Bitte beachten Sie, dass die Stiftung ihre Fördermittel zweimal jährlich vergibt: jeweils zum Beginn des Sommersemesters und des Wintersemesters. Die Förderanträge müssen daher jeweils bis zum 15.03 und 15.09. eines Kalenderjahres bei uns eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass nur begrenzt Mittel zur Verfügung stehen!

Bei Fragen steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und darauf, innovative Ideen und Projekte gemeinsam zu fördern!

Zum Antrag auf Förderung >>>

  • Förderrichtlinien
  • Förderantrag

    Antrag auf Förderung

    1. Antragssteller
    Anschrift der Organisation
    Handelt es sich bei Ihrer Zugehörigkeit um eine externe Organisation, nennen Sie bitte die Anschrift.
    2. Projekt
    Kurze Beschreibung des Projektes - ausführliche Beschreibung bitte auf Seite 5 als Anhang beifügen.
    Beachten Sie, dass der Förderantrag drei Monate vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden sollte.
    3. Anlagen

    Laden Sie hier Ihre Anlagen zum Projekt (z.B. eine Projektbeschreibung/ Exposé und/oder einen Kosten- und Finanzierungsplan) hoch.

    4. Erklärungen
    • die im Förderantrag gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind
    • etwaige Änderungen in der Finanzierung der Stiftung umgehend mitgeteilt werden
    • die damit verbundene Presse und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der Stiftung erfolgt
    5. Datenschutz
    Die im Antrag und dessen Anlagen gemachten Angaben werden zur Abwicklung der Förderung sowie zur Erstellung von Statistiken auf Datenträgern erfasst. Dies erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich wie unter "5. Erklärung" beschrieben. Nähere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie unseren Datenschutzhinweisen
  • Zuwendungsbestätigung

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  • Förderprojekte

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