Semesterticket
Mit dem landesweiten Semesterticket Schleswig-Holstein können Studierende, die sich ihr persönliches Semesterticket Schleswig-Holstein bestellt und aktiviert haben, Bahnen und Busse in Schleswig-Holstein und Hamburg beliebig häufig benutzen. Sie können sich zwischen einem Handyticket oder einem Papierticket entscheiden. Das Semesterticket gilt immer nur ein Semester und muss jedes Semester neu bestellt werden. Ausführliche Informationen zum Semesterticket und das Bestellportal finden Sie unter: www.nah.sh
Bei weiteren Fragen zum Ticket wenden Sie sich bitte direkt an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Technischen Hochschule Lübeck.
Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist nur in Ausnahmefällen möglich! Welche das sind, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular zur Rückerstattung (PDF).
Bitte Antragsfristen (31.03./ 30.09.) beachten!
Sollten Sie Ihren Semesterbeitrag versehentlich doppelt gezahlt haben, beantragen Sie die Rückerstattung bitte mit diesem Formular (PDF).
- Rückerstattung
Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist grundsätzlich nicht möglich. Das Ticket wird solidarisch getragen. Als Einzelperson kostet ein vergleichbares Netzticket mehr als 3.000 Euro im Jahr.
Ausnahmen für eine Erstattung regelt der AStA in seiner Satzung.
Folgende Personengruppen können sich den Beitragsanteil für das regionale und das landesweite Semesterticket auf Antrag beim AStA erstatten lassen:
- Schwerbehinderte, die im Besitz eines Ausweises zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr (mit Beiblatt und Wertmarke des Versorgungsamtes) sind,
- Studierende, die aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können und einen entsprechenden Nachweis erbringen,
- Studierende in einem Online-Studiengang,
- Studierende, die aufgrund eines Auslandsstudiums, eines Bundesfreiwilligendienstes oder einer ein ordnungsgemäßes ausschließenden Krankheit – oder für sonstige Zwecke – beurlaubt sind,
- Studierende, die sich nachweislich durchgehend mehr als 15 Wochen an einer Einrichtung außerhalb des Gültigkeitsbereichs des regionalen Semestertickets aufhalten; zulässige Zwecke sind studentische Austauschprogramme, Praktika, Abschluss- und Doktorarbeiten,
- Studierende, die auch an einer anderen Hochschule bzw. Akademie in Schleswig-Holstein immatrikuliert sind und dort bereits den nach der Beitragsordnung zu entrichtenden Beitrag, einschließlich des auf das landesweite Semesterticket entfallenden Beitragsanteils, vollständig bezahlt haben.
Befreiungen müssen beim AStA bis zum Ablauf des ersten Semestermonats schriftlich mit dem zugehörigen Formular beantragt werden!
- Weitere Vorteile
Gegen Vorlage Ihres Studierendenausweises erhalten Sie folgende Vergünstigungen:
- 10% auf ausgewählte Taxifahrten bei Yellow Car
- Prozente bei Papierhaus Groth in der Mühlenstraße
- Prozente bei Hünicke Bürokompetenz in der Königsstraße
- Prozente auf Büromaterialien bei Staples in Lübeck ("Wirth-Center" und "An der Lohmühle")