Förderrichtlinien der Stiftung THL

1. Zweck der Stiftung
Die Stiftung Technische Hochschule Lübeck verfolgt gemäß § 2 ihrer Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Wissenschaft und Forschung, der Berufsbildung sowie der Studierendenhilfe.


2. Ziele der Stiftung
Die Stiftung dient folgenden Zielen:
Förderung von Maßnahmen und Aktivitäten in Lehre, Forschung und Transfer sowie der Internationalisierung, der nachhaltigen Entwicklung und Gleichstellung an der Technischen Hochschule Lübeck, sowie die direkte Unterstützung ihrer Mitglieder, insbesondere der Studierenden und des wissenschaftlichen Nachwuchses, durch:

  • Qualifikation und Unterstützung der Studierenden und des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Entwicklung und Umsetzung innovativer Lehre, neuer Lehr- und Lernformen
  • Kooperative Bildung und Weiterbildung
  • Förderung von anwendungs- und grundlagenbezogener Forschung
  • Förderung des Wissens- und Technologietransfers in Wirtschaft und Gesellschaft
  • Stärkung der Innovationskraft und die Förderung praxisnaher Projekte
  • Unterstützung strategischer Ziele der TH Lübeck und ihrer Weiterentwicklung

     

3. Förderbereiche der Stiftung


Zur Umsetzung ihrer Ziele werden Fördermaßnahmen in der Regel in folgenden Bereichen durchgeführt:

  1.  Unterstützung von Studium und Lehre an der TH Lübeck
  • Lehr- und Lernprojekte
  • Exkursionen
  • Sachmittel für die Lehre
  • Kooperationsprojekte
  • Maßnahmen der Internationalisierung

     2. Unterstützung von Studierenden und des wissenschaftlichen Nachwuchses der TH Lübeck

  • Individuelle Stipendien und Förderungen
  • Zuschüsse zu:
    ▪ Teilnahme an Studienfahrten und Fachtagungen
    ▪ Sportlichen und kulturellen Aktivitäten
    ▪ Publikationskosten (z. B. für Dissertationen)
  • Prämien für besondere Leistungen
  • Fördermaßnahmen für die Integration junger Wissenschaftler*innen in die Scientific Community


    3. Unterstützung von Forschung und Transfer der TH Lübeck

  • Forschungsvorhaben mit Praxisbezug sowie wissenschaftliche Kooperation mit der Wirtschaft insbesondere in Bezug zur TH Lübeck und der Region
  • Projektmittel und Stipendien für Forschungsvorhaben
  • Zuschüsse zu wissenschaftlichen Tagungen und Recherchen
  • Maßnahmen zur Förderung des Wissens- und Technologietransfers


    4. Maßnahmen Dritter zur Unterstützung von Studierenden der TH Lübeck

  • z.B. studentische Initiativen, externe Fördermaßnahmen

     

4. Antragsverfahren


Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind: Mitglieder der TH Lübeck

  • Studierende
  • Lehrende
  • Mitarbeitende
    der Technischen Hochschule Lübeck


Antragsstellung

Ein Antrag ist schriftlich über das Webportal der TH Stiftung einzureichen.
Adresse: https://www.th-luebeck.de/stiftung/


Der Antrag besteht in der Regel aus

  • Vollständig ausgefülltem Formular
  • Projektbeschreibung (max. 2 Seiten)
  • Optional: Kurzexposé (insb. bei Forschungsprojekten)

Förderausschluss


Nicht gefördert werden:

  • Bereits abgeschlossene Vorhaben
  • Projekte mit kommerzieller Ausrichtung

5. Vergabe

Über die Vergabe entscheidet der Stiftungsvorstand. Er kann einen Vergabeausschuss für jeweils mindestens ein Jahr bilden.


Der Vergabeausschuss besteht aus:

Zwei Mitgliedern des Stiftungsvorstands (davon sollte ein Mitglied auch den Vorstand der Fördergesellschaft vertreten). Das Vorstandsmitglied der Fördergesellschaft kann einen Vertreter entsenden.

Der Ausschuss kann bis zu zwei externe beratende Mitglieder hinzuziehen.

Die Leitung des Vergabeausschusses übernimmt das Mitglied des Stiftungsvorstandes, das nicht im Vorstand der Fördergesellschaft ist. Beschlüsse im Umlauf sind möglich.

Der Ausschuss tagt in der Regel zweimal jährlich. Bei Förderungen bis 10.000 € entscheidet der Ausschuss. Über Anträge über 10.000 € entscheidet der Vorstand. Externe Fachgutachten können bei Anträgen über 10.000 € durch die Leitung des Vergabeausschusses hinzugezogen werden.

Die Geschäftsstelle der TH Stiftung berät den Vergabeausschuss inhaltlich und begleitet diesen organisatorisch. Sie nimmt an den Sitzungen teil, erstellt die Einladungen und führt das Protokoll. Sie informiert über die Anträge die Ergebnisse der formellen Prüfung, die von der Geschäftsstelle durchgeführt wird. Die Entscheidungen des Vergabeausschusses werden über die Geschäftsstelle an die Antragstellenden übermittelt.

6. Antrags- und Bewilligungsverfahren

  • Einreichung: über die Webseite
  • Termine für die Antragsfrist und Sitzungen werden auf der Webseite veröffentlicht
  • Entscheidungen werden schriftlich mitgeteilt (per E-Mail)
  • Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, auch nicht bei Erfüllung der Kriterien
  • Die Förderung erfolgt auf Basis der verfügbaren Mittel und nach pflichtgemäßem Ermessen.


7. Transparenz


Geförderte Projekte werden unter Angabe von Antragsteller*in und Zweck auf der Webseite der Stiftung veröffentlicht.