Zugangsvoraussetzungen der Technischen Hochschule Lübeck
StudiLe-Teilnehmende müssen sich in einem gesonderten Verfahren ca. 9 Monate nach Beginn der betrieblichen Aubsildung um einen Studienplatz an der Technischen Hochschule Lübeck bewerben. Dafür benötigen sie die allgemeine Hochschulreife, eine fachgebundene Hochschulreife oder einen vergleichbaren, anerkannten Abschluss.
Bitte beachten Sie bei der Auswahl Ihrer StudiLe-Auszubildenden, dass an der TH Lübeck die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Betriebswirtschaftslehre zulassungsbeschränkt sind.
StudiLe-Teilnehmende der Fachrichtung Bauningenieurwesen erhalten mit dem Nachweis einer mind. neunmonatigen beruflichen Ausbildung in einem der gelisteten Ausbildungsberufe eine Notenverbesserung von 0,3 Notenpunkten.
Weitere Informationen zu vergangenen Zulassungsverfahren finden Sie auf der Homepage der TH Lübeck.
Studienzeiten - Betriebszeiten
StudiLe gliedert sich, wie unter "StudiLe - Aufbau/Zeitlicher Ablauf" beschrieben, in die drei Ausbildungsphasen A, B und C, wobei die Parallelisierung von Ausbildung und Studium nur in Phase B stattfindet.
Während der Phase B gilt für StudiLe-Elektrotechnik, StudiLe-Informatik und StudiLe-Maschinenbau folgendes:
Vorlesungsfreie Zeiten sind der betrieblichen Ausbildung zugeordnet.
Vorlesungszeiten (der Vorlesungszeitraum) sind dem Studium an der TH Lübeck zugeordnet.
ACHTUNG: Es kann sein, dass die Prüfungswoche in die vorlesungsfreie Zeit hinein reicht. In diesem Fall ist die Prüfungswoche ebenfalls der TH Lübeck zugeordnet, da die Prüfungen wesentlicher Bestandteil des Studiums sind.
Für StudiLe-Bauwesen gibt es bei der Kombination mit einem der folgenden Aubsildungsberufe eine abweichende Regelung: Beton- und Stahlbetonbauer/in, Kanalbauer/in, Maurer/in, Straßen- und Tiefbauer/in (Straßenbau), Straßen- und Tiefbauer/in (Tiefbau), Straßenwärter/in, Zimmerer/in
Hier gilt: Im 2., 3. und 4. Semester ist während der Vorlesungszeit ein Tag in der Woche vorlesungsfrei. Dieser Tag muss für die Fortsetzung der betrieblichen Ausbildung genutzt werden. Die StudiLe-Teilnehmenden sind gem. Absprache in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte, in der Berufsschule oder im Ausbildungsbetrieb. Außerdem gilt: Die Prüfungswoche am Ende der Vorlesungszeit (Semesterendprüfungen) ist dem Studium an der TH Lübeck zugeordnet. Die 2. Prüfungswoche am Anfang der Vorlesungszeit ist, sofern sie in die vorlesungsfreie Zeit fällt, der betrieblichen Ausbildung zugeordnet.
Den Semesterkalenderder TH Lübeck finden Sie hier.
Finanzierung
StudiL-Teilnehmende der Fachrichtungen BWL, Elektrotechnik, Informatik und Maschinenbau erhalten im ersten StudiLe-Jahr die tarifliche Ausbildungsvergütung.
Ab dem 2. StudiLe-Jahr sind die Zahlungsmodalitäten individuell vereinbar und im Parktikumsvertrag zu regeln. Bitte beachten Sie dabei, dass StudiLe-Teilnehmende mit dem von Ihnen gewährten Praktikumsentgelt Ihren Lebensunterhalt und Studienmaterialien bestreiten können sollten, damit sich die Teilnehmenden auf die berufliche Ausbildung und das Studium konzentrieren können.
StudiLe-Teilnehmende der Fachrichtung Bauingenieurwesen erhalten im ersten StudiLe-Jahr die tarifliche Ausbildungsvergütung. Ab dem 2. StudiLe-Jahr ist mindestens die in der Zusatzvereinbarung StudiLe-Bau geregelte Vergütung zu leisten. Eine darüber hinaus gehende finanzielle Unterstützung der/des Teilnehmenden ist möglich und zur Sicherung des Lebensunterhalts der/des Teilnehmenden auch empfehlenswert.
Zusätzlich zu den Lebenshaltungskosten und Kosten für Studienmaterialien müssen StudiLe-Teilnehmende pro Semester den für alle Studierenden üblichen Semesterbeitrag (Verwaltungsgebühr für das Studentenwerk Schleswig-Holstein und den ÖPNV) leisten. Eine Beteiligung an oder Übernahme des Semesterbeitrags durch das ausbildende Unternehmen ist wünschenswert.