Bewerbungsverfahren
Die Online-Bewerbung ist das Standardvorgehen bei der Bewerbung um einen Studienplatz an der Technischen Hochschule Lübeck. Bitte beachten Sie, dass in einigen Bachelor-Studiengängen die Bewerbung über das Diologorientierte Serviceverfahren (DoSV) unter www.hochschulstart.de erfolgen muss.
Informationen zur Bewerbung unter speziellen Voraussetzungen (mit ausländischem Bildungsnachweis oder einer Feststellungsprüfung vom Studienkolleg, ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung etc.) finden sie auf den links gelisteten Seiten.
Nähere Informationen zu den Studienmöglichkeiten an der Technischen Hochschule Lübeck finden Sie in der Zusammenstellung unserer Studiengänge. Für welche Studiengänge Sie sich aktuell bewerben können, entnehmen Sie bitte dem Tab Bachelor bzw. Master.
Bewerbungsfristen
Sommersemester | Wintersemester | |
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zulassungsbeschränkt | 01.11.- 15.01. | 01.05.- 15.07. |
zulassungsfrei | 01.11.- 28./29.02. | 01.05.- 31.08. |
höheres Fachsemester | 01.11.- 28./29.02. | 01.05.- 31.08. |
Bewerbungsfrist Altabiturient_innen: 15.06.
Bei einer Bewerbung zum Wintersemester empfehlen wir Altabiturient_innen, also diejenigen, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung letztes Jahr oder früher erworben haben, die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 15.06. einzureichen, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.
Ablauf des Online-Bewerbungsverfahrens
Zuerst müssen Sie sich im Bewerbungsportal registrieren und die Online-Bewerbung durchführen. Das Bewerbungsportal finden Sie im entsprechenden Tab Bachelor, Master bzw. höheres Fachsemester.
Eine Ausnahme bilden die Bachelor-Studiengänge Architektur, Bauingenieurwesen, Stadtplanung, Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsingenieurwesen. Mit diesen Studiengängen nimmt die Technische Hochschule Lübeck am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teil.
Zur Online-Bewerbung halten Sie bitte Ihre Zeugnisse bereit. Nach erfolgter Online-Bewerbung bekommen Sie den Zulassungsantrag mit Ihren eingegebenen Daten als PDF angezeigt. Diesen drucken Sie bitte aus und reichen ihn unterschrieben mit den erforderlichen Nachweisen bis zum Ende der Bewerbungsfrist postalisch in der Zulassungsstelle ein. In zulassungsfreien Studiengängen erhalten Sie nach der Online-Bewerbung neben dem Zulassungsantrag auch gleichzeitig den Zulassungsbescheid. Reichen Sie den unterschriebenen Zulassungsantrag mit den erforderlichen Einschreibunterlagen innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist postalisch in der Zulassungsstelle ein.
Erst nach Eingang Ihrer schriftlichen Bewerbungsunterlagen gilt Ihr Antrag als gestellt - die Online-Bewerbung allein ist nicht ausreichend!
Nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen erfolgt für:
- zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge die Freischaltung für die Teilnahme am Auswahlverfahren.
- zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge die Immatrikulation, sofern alle Einschreibunterlagen eingereicht .wurden
- zulassungsbeschränkte Master-Studiengänge die Freischaltung für die Teilnahme am Auswahlverfahren.
- zulassungsfreie Master-Studiengänge die Übersendung des Zulassungsbescheides.
Hinsichtlich der Bewerbungsmodalitäten empfehlen wir einen Blick auf die häufig gestellten Fragen (FAQ). Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit und lesen Sie unsere Hinweise sorgfältig durch. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.
Für Fragen, die den Studiengang betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Studiengangsleitung (siehe Tab "Übersicht" auf der Seite zum Studiengang).