Informationen für Studieninteressierte aus der Ukraine
ласкаво просимо до Німеччини! Die Technische Hochschule Lübeck bietet viele Möglichkeiten für geflüchtete Menschen, ein Studium bei uns zu starten. Informationen zum Fächerangebot, zu den Bewerbungsvoraussetzungen, zum Bewerbungsprozess, aber auch zu ausländerrechtlichen Fragestellungen und anderen FAQs erhalten Sie über die E-Mail-Adresse incomings(at)th-luebeck.de
Alle unsere Bachelor-Studiengänge werden auf Deutsch unterrichtet. Die meisten unserer Master-Studiengänge sind auch auf Deutsch. Vier Master-Studiengänge werden komplett auf Englisch unterrichtet (>>mehr zu den englischsprachigen Master-Studiengängen)
- Allgemeine Informationen
Kostenlose digitale Willkommens- und Orientierungskurse für Geflüchtete vom Institut für Interaktive Systeme der TH Lübeck (online)
Informationen des DAAD für Studierende und Forschende aus der Ukraine
- Informationen zur Anerkennung deutscher Sprachkenntnisse
Folgende Nachweise über deutsche Sprachkenntnisse werden bei der TH Lübeck anerkannt:
- Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH 2 oder DSH 3)
- Nachweis "Test Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerber" (Test-DaF) Das Ergebnis aller vier Teilprüfungen muss mindestens die TestDaF-Niveaustufe 4 oder höher ausweisen
- Nachweis "Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz" (zweite Stufe)
- Zeugnis zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung
Hinweis
Wer Inhaber eines Zeugnisses über
1. das Große oder Kleine Deutsche Sprachdiplom des Goethe-Instituts, die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP),
2. das Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom, das seit dem 01.01.2012 die vorgenannten Prüfungen abgelöst hat oder
3. die bestandene Prüfung "telc Deutsch C 1 Hochschule"
ist, benötigt die unter 1-4 genannten Nachweise nicht.Hintergrund
Studienbewerberinnen und -bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen aufgrund § 40 Abs. 2 Nr. 2 des Hochschulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein zusammen mit den Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erbringen. Gem. § 5 Abs. 3 Nr. 2 der Einschreibordnung der TH Lübeck richten sich die anerkannten Sprachnachweise nach der Rahmenordnung über deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT).
- Zulassung
Die Zulassungsvoraussetzungen für geflüchtete Menschen mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen sind die gleichen wie für alle internationalen Studierenden. Das Bewerbungsverfahren läuft über die Seite "Uni-Assist" >>>zum Uni-Assist Bewerbungsverfahren
Bitte beachten Sie, dass die TH Lübeck direkt keine Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung vornimmt. Diese erfolgt nur über Uni-Assist bei einer konkreten Studienplatzbewerbung. Ausnahme: Wenn Sie eine Gleichwertigkeitsbescheinigung des Ministeriums haben, können Sie sich direkt bei uns bewerben und müssen NICHT über Uni-Assist gehen.
Wenn Sie keine direkte Hochschulzugangsberechtigung haben, könnte das Studienkolleg oder das Programm LinkPlus interessant für Sie sein.
Bei Fragen rund um die Bewerbung/Zulassung empfehlen wir einen Blick auf die häufig gestellten Fragen (FAQ). Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit und lesen Sie unsere Hinweise sorgfältig durch. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an incomings(at)th-luebeck.de
- Stipendien-Programm für Studierende & Wissenschaftler:innen
Im Rahmen eines Nothilfeprogramms fördert die Technische Hochschule Lübeck ukrainische Studierende und Wissenschaftler*innen. Die genauen Informationen zum Teilstipendium und die Anträge auf Förderung finden Sie in den folgenden Dokumenten.
Informationen