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Mehr als ein Job: Arbeiten an der TH Lübeck

Wir freuen uns, dass sie sich für die TH Lübeck als Arbeitgeberin interessieren! Die Technische Hochschule Lübeck ist eine zukunftsorientierte Hochschule, gute Lehre und Forschung sind unser Fundament. Das Profil der TH Lübeck – Technik, Ressourcen, Lebenswelten – beruht auf den fachlichen Schwerpunkten in den Bereichen Technik, Naturwissenschaften, Architektur und Wirtschaft. Wir forschen über die Probleme der Gegenwart und suchen Lösungen. Machen Sie mit und gestalten Sie mit uns die Zukunft!

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Vom Beruf zur Berufung: Professur an der TH Lübeck

Unsere Professor*innen qualifizieren die Fachkräfte von morgen und verbinden mit ihrer Arbeit Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Haben Sie eine akademische Qualifikation und zusätzlich eine mehrjährige Berufserfahrung außerhalb der akademischen Welt? Wollen Sie mehr wissen, mehr bewegen und mehr weitergeben? Lösen Sie mit uns die Probleme der Gegenwart und gestalten Sie als Professor*in der TH Lübeck mit uns die Zukunft!

Die Chancen, auf eine der begehrten Professor*innenstellen berufen zu werden, waren nie so gut wie jetzt. Denn: Die TH Lübeck befindet sich in einem Generationenwechsel, bis 2025 werden wir knapp 20 Prozent aller Professuren neu besetzen.

Aktuell ausgeschriebene Professuren

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung das ausgefüllte Formblatt bei!

Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an
Marianne Löhndorf oder Diana Zimmermann
Mail: professur(at)th-luebeck.de

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an den Dekan des Fachbereichs Prof. Sebastian Fiedler:

E-Mail: sebastian.fiedler(at)th-luebeck.de

Interessierte Frauen können Kontakt zur Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs Nele Kraeher aufnehmen:

Telefon:+49 451 300 5469

E-Mail:nele.kraeher(at)th-luebeck.de


Die TH Lübeck plant Anfang April folgende Stellenausschreibungen:

Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften

  • Professur für Produktentwicklung in der Medizintechnik und Life Science

Fachbereich Bauwesen

  • Professur für Baugeschichte und Stadtbaukultur

Informationen rund um die Professur (FAQ)

  • Wie ist der Berufsalltag von Professor*innen an der TH Lübeck?

    Professor*innen an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften zeichnen sich durch ausgewiesene Expertise auf Ihrem Fachgebiet aus, was sowohl durch wissenschaftliche Leistungen als auch durch entsprechende Berufserfahrung unter Beweis gestellt wurde. Sie sind zuständig für Lehre, Forschung und Transfer und die Mitarbeit im Hochschulmanagement (akademische Selbstverwaltung). Der größte Fokus liegt dabei auf der Lehre, das Lehrdeputat liegt zurzeit bei 18 Semesterwochenstunden. Lehre wird als Dienstleistung verstanden, die die Studierenden dabei unterstützt, ihre Potenziale zu heben. Professor*innen teilen gern ihr Wissen – mit Studierenden, mit Kolleg*innen und Interessierten in Wirtschaft und Gesellschaft. Besonders dieser Transfer von Ergebnissen aus der Forschung in konkrete Anwendungen für Wirtschaft und Gesellschaft ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal für die Technische Hochschule Lübeck als Transferhochschule.

  • Welche Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur gibt es?

    Die formalen Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur an einer HAW sind in § 61 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein (HSG) geregelt, sie müssen spätestens bis Dienstantritt erfüllt sein. Sie umfassen hauptsächlich folgende Punkte:

    • Abgeschlossenes passendes Hochschulstudium (Master oder Universitätsdiplom)
    • Pädagogische und didaktische Eignung
    • Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel nachgewiesen durch die gute Qualität einer Promotion
    • Besondere Leistungen in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs – Ausnahme hiervon in begründeten Einzelfällen möglich, Voraussetzung hierfür: zusätzliche wissenschaftliche Leistungen
  • Welche Unterlagen gehören zu meiner Bewerbung?

    Zu Ihren Bewerbungsunterlagen gehören:

    • Ein Anschreiben
    • Ein Lebenslauf, mit Angabe von Lehrtätigkeiten, Forschungstätigkeiten, Drittmitteleinwerbungen, Publikationen, internationalen Erfahrungen und Kooperationen
    • Forschungs- und Lehrkonzept
    • Zeugnisse und Urkunden (akademische Abschlüsse und Arbeitszeugnisse)
    • Formblatt (PDF)

     

  • Bis zu welchem Alter kann ich mich auf eine Professur bewerben?

    Sie können sich in jedem Alter auf eine Professur bewerben. Für eine Verbeamtung ist nach Vollendung des 52. Lebensjahres die Einwilligung des Finanzministeriums einzuholen (vgl. § 48 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO)). Alternativ kann eine Professur auch im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden, hier gibt es keine Altersbeschränkung.

  • Sind auch zwei Jahre Berufserfahrung ausreichend für die Übernahme einer Professur?

    Bei Dienstantritt sind fünf Jahre Berufserfahrung davon drei Jahres außerhalb des Hochschulbereichs nötig. Ausnahmen hiervon sind nur in begründeten Einzelfällen möglich, Voraussetzung: zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (vgl. § 61 Abs. 4 HSG)

  • Welche Voraussetzungen müssen für eine Verbeamtung gegeben sein?

    Eine Professur kann sowohl im Beamten- als auch im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden. Werden bestimmte beamtenrechtliche Vorgaben, wie z. B. die Höchstaltersgrenze für Verbeamtungen nicht eingehalten oder wünscht die/der Berufene keine Verbeamtung, kann die Professur im Angestelltenverhältnis angetreten werden.

    Die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen finden Sie hier: www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/beamtenrecht/einstellung_ernennung.html

  • Wie läuft ein Berufungsverfahren an der Technischen Hochschule Lübeck ab?

    Die eingehenden Bewerbungen werden durch ausgewählte Mitglieder der Hochschulverwaltung gesichtet und mit einer erstellten Synopse dem Berufungsausschuss und weiteren berechtigten Personen des Fachbereichs zur Verfügung gestellt. Der Berufungsausschuss nimmt anhand vorher festgelegter Kriterien eine Bewertung der abgegebenen Bewerbungen vor und fertigt daraus eine Liste von einzuladenden Bewerbenden an. Die Einladung enthält die Bitte, eine Probevorlesung und einen Fachvortrag in einer Fremdsprache (in der Regel in Englisch) abzuhalten. Zu diesem Termin ist ebenfalls ein Gespräch mit den Mitgliedern des Berufungsausschusses vorgesehen.

    Nun sind zwei auswärtige Gutachten einzuholen. Hierfür sind von Ihnen mindestens zwei Personen zu benennen, die Sie beurteilen können. Eine Befangenheit ist dabei auszuschließen. Ggf. werden durch den Berufungsausschuss vergleichende Gutachten eingeholt.

    Nach der Vorstellung aller eingeladenen Kandidat*innen formuliert der Berufungsausschuss einen Berufungsvorschlag und stellt das Ergebnis im Konvent vor. Der Konvent stimmt über Vorschläge ab und erstellt eine Liste, die in der Regel drei Namen von Bewerbenden enthält. Der Beschluss des Konvents wird dem Senat zur Stellungnahme vorgelegt. Im Anschluss entscheidet das Präsidium abschließend über die Ruferteilung.

    Nun wird die/der Erstplatzierte „gerufen“ und es werden Berufungsverhandlungen mit der Präsidentin der Technischen Hochschule Lübeck und der Dekanin/dem Dekan des zuständigen Fachbereichs geführt. Das Ergebnis der Verhandlungen wird schriftlich festgehalten und an den/die Erstplatzierte/n mit der Bitte um Rufannahme gesandt. Lehnt der/die Erstplatzierte ab, wird der Ruf an die/den Nächstplatzierten vorgenommen. Nach endgültiger Rufannahme werden Absagen an die übrigen Bewerbenden versandt. Die Technische Hochschule Lübeck informiert das zuständige Ministerium. Nach Ablauf einer Wartefrist wird die Berufung durch die Präsidentin/den Präsidenten vorgenommen.

    Weitere Einzelheiten zum Berufungsverfahren an der Technischen Hochschule Lübeck finden Sie hier:

    • Hochschulgesetztes Schleswig-Holstein
    • Richtlinie für Berufungen der Technischen Hochschule Lübeck
  • Wie viel verdienen Professor*innen?

    Die Regelungen zur Besoldung sind im Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG) und in der Hochschul-Leistungsbezüge-Verordnung (LBVO) dargelegt. Die Besoldung einer Professur an der Technischen Hochschule Lübeck erfolgt über die W2-Besoldung, im Angestelltenverhältnis analog dazu. Informationen zur Besoldung im Beamtenverhältnis inkl. des Besoldungsrechners finden Sie hier: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sh/.

    Zusätzlich zur Grundvergütung der W2-Besoldung und möglicher Familienzuschläge sieht die „Richtlinie des Präsidiums der Technischen Hochschule Lübeck zur Gewährung von besonderen Leistungsbezügen“ ein stufenweises Modell vor, um Ihnen bei entsprechender Leistung und Zugehörigkeitsdauer zur Hochschule eine leistungsgerechte Besoldung zu ermöglichen. Die Grundlagen hierzu sind in der Satzung der Technischen Hochschule Lübeck über Leistungsbezüge sowie Forschung-, Lehr- und Transferzulagen geregelt.

  • Hat man als Professor*in genug Zeit für das Familienleben?

    In der Regel lässt sich das Privatleben gut mit einer Professur vereinbaren. Die Lehrverpflichtung wird in Absprache festgelegt, so dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden können.

    Familienbezogene Anliegen haben bei der Äußerung von Terminwünschen den Vorrang. Außerhalb der Mitarbeit im Hochschulmanagement können alle weiteren Termine frei gestaltet werden, so dass hier eine entsprechende Flexibilität vorhanden ist. Informationen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhalten Sie bei unserer zentralen Gleichstellungsbeauftragten, Dr. Daphne Reim unter daphne.reim(at)th-luebeck.de

  • Wie erfolgt die Erstberufung an der TH Lübeck?

    Nach § 63 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein (HSG) kann die Erstberufung, soweit es sich um eine Berufung in ein Beamtenverhältnis handelt, auf Zeit oder auf Lebenszeit abgeschlossen werden. An der TH Lübeck erfolgt in der Regel eine Berufung auf Zeit für zwei Jahre (im Angestelltenverhältnis analog mit einem auf zwei Jahre befristeten Vertrag). Im Laufe dieser zwei Jahre wird Ihre pädagogische und didaktische Eignung in einem strukturierten Verfahren geprüft. Bei positiver Evaluation erfolgt anschließend Ihre Verbeamtung auf Lebenszeit (im Angestelltenverhältnis erhalten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag).


Verfahrensstand ausgeschriebene Professuren

Durch die Vielzahl der zu beteiligenden Stellen dauern Berufungsverfahren von der Ausschreibung bis zur Berufung in der Regel mehrere Monate. Es kann aber auch länger als ein Jahr dauern, bis das Verfahren einen Abschluss findet. Hier erfahren Sie, in welchem Stadium sich die Besetzung der in der Vergangenheit ausgeschriebenen Stellen befindet.

Fachbereich Bauwesen

  • Professur W2 für Siedlungswasserwirtschaft und Abfallwirtschaft, Kennziffer 214 - Beratung in den Gremien nach erfolgter Probevorlesung

Fachbereich Elektrotechnik und Informatik

  • Professur W2 für Künstliche Intelligenz und Bildung, Kennziffer 359.2 - Ruferteilung ist erfolgt
  • Professur W2 für Künstliche Intelligenz und Data Science, Kennziffer 366 - Rufannahme ist erfolgt

Fachbereich Maschinenbau und Wirtschaft

  • Professur W2 für Verkehrslogistik, Kennziffer 414.4 - Beratung in den Gremien nach erfolgter Probelehrveranstaltung
  • Professur W2 für Wirtschaftsinformatik, Kennziffer 416 - Einladung zur Probevorlesung ist erfolgt
  • Professur W2 für Wirtschaftsingenieurwesen, Kennziffer 429.2 - Ruferteilung ist erfolgt

Kontakt

Noch mehr Fragen? Weitere Informationen erhalten Sie bei den Kolleginnen des Berufungsmanagements.

Marianne Löhndorf
Marianne Löhndorf

Telefon:+49 451 300 5504
E-Mail:marianne.loehndorf@th-luebeck.de
Raum:36-0.37
Diana Zimmermann
Diana Zimmermann

Telefon:+49 451 300 5077
Fax:+49 451 300 5170
E-Mail:diana.zimmermann@th-luebeck.de
Raum:36-0.37

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Technische Hochschule Lübeck
Mönkhofer Weg 239
23562 Lübeck

Telefon: +49 (0) 451-300 6
Fax: +49 (0) 451-300 5100
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