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  • Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen / FAQ

Hier findest du ausführliche Hinweise und Erläuterungen zu Bewerbungsfristen, Zulassungsvoraussetzungen und Nachweisen sowie zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens.

Bitte beachte, dass für Bachelor-Studiengänge andere Zulassungsvoraussetzungen gelten als für Master-Studiengänge. Zulassungsbeschränkte Studiengänge haben andere Fristen als zulassungsfreie Studiengänge und ein spezielles Vergabeverfahren.

  • Bewerbungsfristen

    für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

    - für das Wintersemester: 1. Mai - 15. Juli

    - für das Sommersemester: 1. November - 15. Januar


    Bitte beachte, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt.

    für zulassungsfreie Studiengänge und höhere Fachsemester:

    - für das Wintersemester: 1. Mai - 31. August

    - für das Sommersemester: 1. November - 28./29. Februar


    Sollten nach diesem Zeitpunkt noch Plätze frei sein, kann Fristverlängerung gewährt werden. Wir informieren dann entsprechend über unseren Webauftritt.

  • Zulassungsvoraussetzungen und Nachweise

    Bachelor-Studiengänge

    Für Bachelor-Studiengänge an der Technischen Hochschule Lübeck benötigst du

    • das Abitur oder
    • die Fachhochschulreife oder
    • eine Meisterprüfung bzw. eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung oder
    • die Voraussetzungen für ein Probestudium oder
    • eine Hochschuleignungsprüfung.

    Beachte bitte, dass eine Bewerbung mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife allein nicht möglich ist. In diesem Fall ist zusätzlich ein fachpraktischer Teil erforderlich. Dieser Teil muss von der Schulbehörde (z. B. bei der Schule, dem Schulamt, dem Kultusministerium, der Bezirksregierung etc.) als fachpraktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt worden sein. Eine abgeschlossene Berufsausbildung wird vollständig als fachpraktischer Teil angerechnet, hier bedarf es keiner gesonderten Anerkennung. Als Erwerbszeitpunkt der Hochschulzugangsberechtigung wird der zuletzt erworbene Teil zugrunde gelegt.

    Ein Berufsschulabschlusszeugnis gilt nicht als Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung und wird daher nicht berücksichtigt. Bitte reiche zur Anerkennung nur das Prüfungszeugnis der entsprechenden Kammer ein.

    Es können ausschließlich Abschlusszeugnisse anerkannt werden. Zwischenzeugnisse, Verträge o. ä. werden nicht berücksichtigt.

    Master-Studiengänge

    Für Master-Studiengänge an der TH Lübeck benötigst du einen ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder Diplom).

    Im Detail variieren die Zulassungsvoraussetzungen je nach Master-Studiengang. Bitte beachte daher unbedingt die studiengangsspezifischen Hinweise zur Zulassung.

  • hochschulstart.de - Dialogorientiertes Serviceverfahren (DOSV) der Stiftung für Hochschulzulassung

    Die Technische Hochschule Lübeck nimmt mit folgenden Bachelor-Studiengängen am
    Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) der "Stiftung für Hochschulzulassung - hochschulstart.de" teil:

    • Bauingenieurwesen
    • Stadtplanung (Bewerbung nur zum Wintersemester möglich)
    • Betriebswirtschaftslehre  (Bewerbung nur zum Wintersemester möglich).

    Dabei handelt es sich um ein zentrales Verfahren zur Verteilung von Studienanfängerplätzen. Das DoSV dient dazu, auf Bundesebene die Vergabe von grundständigen, örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen zu koordinieren. Hintergrund ist die derzeit stattfindende "Mehrfachbelegung" von Studienplätzen durch Bewerber_innen, die sich an mehreren Hochschulen beworben haben. Es soll dafür sorgen, dass diese Studienplätze schneller, effektiver und benutzerfreundlicher an die Bewerber_innen verteilt werden. Du als Bewerber_in hast den Vorteil, dass du eine zentrale Anlaufstelle für alle im DoSV abgegebenen Bewerbungen – die Plattform www.hochschulstart.de – hast und dort den Stand aller Bewerbungen zu jeder Zeit einsehen kannst.
     

    Was ist bei der Bewerbung zu beachten:

    1. Registriere dich bei hochschulstart.de. Nach erfolgreicher Registrierung erhältest du eine Bewerber-ID und eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer).
    2. Registriere dich danach mit diesen Zugangsdaten im Bewerbungsportal der Technischen Hochschule Lübeck bzw. mit ausländischen Bildungsnachweisen bei uni-assist.
    3. Bewerbe dich bis zum 15.07.  bzw. 15.01. im Bewerbungsportal der Technischen Hochschule Lübeck bzw. bei uni-assist.
    4. Einen Überblick über den Stand deiner Bewerbungen innerhalb des Dialogorientierten Serviceverfahrens erhältest du über das Bewerbungsportal auf hochschulstart.de. Dort kannst du deinen Bewerbungsstatus verfolgen und später Zulassungsangebote annehmen, die dir von den Hochschulen unterbreitet werden. Achte dabei unbedingt auf deine Priorisierungen!


    Nähere Informationen zum Verfahren gibt es bei www.hochschulstart.de.


    Was gibt es sonst noch zu beachten?

    Kann ich mich zusätzlich noch für einen anderen Studiengang der TH Lübeck bewerben?

    Im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahren akzeptiert die TH Lübeck zwei Bewerbungen pro Bewerber_in. Solltest du im Auswahlverfahren über hochschulstart.de kein Zulassungsangebot erhalten, kannst du dich nachträglich für ein offenes Studienangebot (in der Regel nur für zulassungsfreie Studiengänge) bewerben.

    Muss ich mich auch für ein höheres Fachsemester in den o. g. Studiengängen über hochschulstart.de registrieren?

    Eine Registrierung ist nicht notwendig. Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester erfolgt nur über das Bewerbungsportal der TH Lübeck.

  • Bewerbungsablauf

    Als Erstes registriere dich im Bewerbungsportal der TH Lübeck. Du erhältst danach eine Willkommens-E-Mail mit deinen Zugangsdaten. Falls du diese E-Mail nicht in deinem Posteingang findest, überprüfe deinen Spam-Ordner. Anschließend kannst du deine Bewerbung vornehmen.

    Beachte bitte: Im Bachelor-Studiengang Architektur musst du zuerst die Eignungsprüfung ablegen. Erst wenn du diese bestanden hast, kannst du dich online bewerben.

    Bei Bewerbung für einen Bachelor-Studiengang, der am Dialogorientierten Serviceverfahren über Hochschulstart teilnimmt, registriere dich bitte vorher bei hochschulstart.de. Nach erfolgreicher Registrierung erhältst du eine Bewerber-ID und eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer), die du bei der Online-Bewerbung im Bewerbungsportal der TH Lübeck benötigst.

    Weiterer Ablauf:
    zulassungsbeschränkte Bachelor- und Master-Studiengänge:

    Sind für einen zulassungsbeschränkten Studiengang mehr Bewerbungen eingegangen als Studienplätze zur Verfügung stehen, erfolgt ein Auswahlverfahren. Nach Prüfung deiner Bewerbungsunterlagen erfolgt die Freischaltung für die Teilnahme am Auswahlverfahren (der Antragsstatus ändert sich in "gültig").

    zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge:
    Nach Abgabe der Online-Bewerbung ist die sofortige Online-Immatrikulation möglich. Nach Prüfung deiner Einschreibunterlagen erhältst du die Unterlagen zum Studium per Post

    zulassungsfreie Master-Studiengänge:
    Nach Prüfung deiner Bewerbungsunterlagen erhältst du über das Bewerbungsportal die Informationen über die Zulassung.


    Den aktuellen Stand Deiner Bewerbung kannst du jederzeit im Bewerbungsportal abrufen!


    Grundsätzlich soll nur ein Zulassungsantrag gestellt werden. Bitte informiere Dich daher VOR Bewerbung über das Studienangebot.
    Ausnahme DoSV: hier dürfen zwei Studiengänge ausgewählt werden.
    Tipp: Sollten nach Abschluss des Vergabeverfahrens bzw. nach Ende der Einschreibfristen in manchen Studiengängen noch Plätze frei sein, informieren wir auf unserem Web-Auftritt über die Möglichkeit einer weiteren Bewerbung.

    Bitte habe Verständnis, dass wir zum Stand deiner Bewerbung kurz vor bzw. nach Ablauf der Bewerbungsfrist aufgrund der Vielzahl von Anträgen keine telefonischen oder persönlichen Auskünfte geben können. Informiere dich ausschließlich über das Bewerbungsportal der TH Lübeck bzw. Hochschulstart. Dort findest du den aktuellen Stand deiner Bewerbung und auch Infos, falls Unterlagen fehlen sollten.

  • Vergabeverfahren bei zulassungsbeschränkten Studiengängen

    Du kannst dich pro Vergabesemester nur einmal bewerben. In der Bewerbung kann nur ein Studiengang benannt werden. Ausnahme DoSV: hier dürfen zwei Studiengänge ausgewählt werden.

    Eine unvollständige Bewerbung kann leider nicht berücksichtigt werden. Sollte deine Bewerbung unvollständig sein, wirst du entsprechend über das Bewerbungsportal informiert. Schaue daher regelmäßig im Bewerbungsportal nach.

    Bei Bewerbung für einen Bachelor-Studiengang: Bei einer fehlenden Durchschnittsnote in der Hochschulzugangsberechtigung nimmt dein Antrag im Rangplatz hinter der schlechtesten feststellbaren Note am Vergabeverfahren teil. Ebenso nimmt eine Bewerbung mit nicht feststellbarer Wartezeit hinter der schlechtesten feststellbaren Wartezeit am Vergabeverfahren teil.

    Das Vergabeverfahren beginnt ungefähr zwei Wochen nach Bewerbungsschluss. Die Bereitsstellung der Zulassungsbescheide erfolgt über das Bewerbungsportal (elektronischer Verwaltungsakt). Bei Statusänderung oder Bereitstellung des Bescheides wirst du per E-Mail informiert, sofern du dies erlaubt hast. Wir empfehlen, die E-Mail-Benachrichtigung im Bewerbungsportal zu aktivieren!

    Welche Unterlagen für die Immatrikulation von dir benötigt werden, erfährst du hier.

    Das gesamte Vergabeverfahren (Haupt- und Nachrückverfahren) dauert erfahrungsgemäß bis zum Beginn der Vorlesungszeit.

    Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass in der Bewerbungsfrist aufgrund des erhöhten Bewerbungsaufkommens eine telefonische Erreichbarkeit der Zulassungsstelle nicht immer möglich ist. Bitte informiere dich daher rechtzeitig.

  • Weitere häufig gestellte Fragen

    Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung (FAQ)

    Wer hilft mir bei Fragen weiter, die auf dieser Seite nicht beantwortet werden?
    Sind Fragen offen geblieben, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle.

    Kann ich eine Studienstarthilfe beantragen?
    Ja. Hier finden Sie Informationen und unter welchen Voraussetzungen diese beantragt werden kann.

    Was ist DoSV (Dialogorientiertes Serviceverfahren)?
    DoSV ist ein zentrales Verfahren zur Verteilung von Studien­anfängerplätzen über die Plattform hochschulstart.de. Es dient dazu, auf Bundesebene die Vergabe von grund­stän­digen, zulassungsbeschränkten Studiengängen zu koordinieren. Die TH Lübeck nimmt mit einigen Bachelor-Studiengängen am DoSV teil.

    Was ist der Unterschied zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen?
    In zulassungsfreien Bachelor-Studiengängen erhalten alle Bewerbenden, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nachweisen und sich fristgerecht bewerben, einen Studienplatz. Nach der Online-Bewerbung erhalten Sie sofort den Zulassungsbescheid zum Ausdruck mit dem Zulassungsantrag und können sich direkt einschreiben.
    Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nehmen Sie an einem Vergabeverfahren teil. Näheres dazu ist unter dem Tab "Hinweise zur Bewerbung" erklärt.

    Müssen die Bewerbungsunterlagen beglaubigt sein?
    Nein, für die Bewerbung ist eine einfache Kopie ausreichend. Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei zulassungfreien Bachelorstudiengängen nicht extra bewerben sondern direkt einschreiben. Hier sind teilweise Beglaubigungen erforderlich.

    Kann ich mich auch nur mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife bewerben?
    Nein, je nach Schulart ist zur Aufnahme eines Studiums ein halbjähriges bzw. einjähriges Praktikum erforderlich. Für die Bewerbung ist die Anerkennung des fachpraktischen Teils durch die Schule bzw. zuständige Schulbehörde erforderlich. Ist zum Bewerbungszeitpunkt der fachpraktische Teil noch nicht abgeschlossen aber zum Studienbeginn vollendet, akzeptieren wir für die Bewerbung eine vorläufige Bescheinigung der Schule bzw. Schulbehörde. Die Vorlage der Praktikumsbescheinigung allein wäre nicht ausreichend.
    Können Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen, ist die Vorlage des Prüfungszeugnisses der zuständigen Kammer zusammen mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife ausreichend.

    Was passiert mit meinen Unterlagen, wenn ich keinen Studienplatz bekommen habe?
    Die Unterlagen werden gemäß Studentendatenverordnung vernichtet. Eine Rücksendung Ihrer Unterlagen kann nur erfolgen, wenn Sie einen ausreichend frankierten und an sich selbst adressierten Rückumschlag beigelegt haben.

    Kann ich mich auch für zwei Studiengänge bewerben?
    Sie können sich pro Vergabesemester nur einmal bewerben. In der Bewerbung kann nur ein Studiengang benannt werden. Ausnahme DoSV: hier dürfen zwei Studiengänge ausgewählt werden.
    Tipp: Sollten nach Abschluss des Vergabeverfahrens bzw. nach Ende der Einschreibfristen in manchen Studiengängen noch Plätze frei sein, informieren wir auf unserem Web-Auftritt über die Möglichkeit einer weiteren Bewerbung.

    Ich möchte meinen Studienplatz nicht antreten. Muss ich mich abmelden?
    Nein, alle nicht angetretenen Plätze werden automatisch nach Fristablauf weitervergeben. Wird Ihr Studienangebort über hochschulstart.de koordiniert, so ziehen Sie dort bitte die Bewerbung zurück, damit das Studienplatzangebot an den nächsten Bewerber übergeht.

    Muss ich mich bei einer Absage oder Nichtannahme eines Studienplatzes für das nächste Semester neu bewerben?
    Es ist in jedem Fall eine erneute vollständige Bewerbung erforderlich. Ein Rückgriff auf frühere Bewerbungen ist nicht möglich, es gibt keine Wartelisten. Die Bewerbungsdatensätze werden gelöscht und Unterlagen vernichtet, sofern kein frankierter Rückumschlag der Bewerbung beigefügt worden ist.

    Was ist eine bevorzugte Zulassung?
    Sofern ein Dienst (z. B. Wehrdienst, Zivildienst, FSJ) die Aufnahme des Studiums verhindert hat, ist nach Beendigung des Dienstes zusätzlich zur erneuten Bewerbung die bereits erteilte Studienplatzzusage (Zulassungs- oder Rückstellungsbescheid im Original) der Technischen Hochschule Lübeck sowie eine Dienstzeitbescheinigung (beglaubigte Kopie) nachzuweisen. Sie werden aufgrund früheren Zulassungsanspruchs bevorzugt zugelassen.

    Ich habe schon einmal studiert, muss ich mich dann für ein Zweitstudium bewerben?
    Ein Zweitstudium setzt ein bereits abgeschlossenes Studium voraus. Wenn Sie zuvor an anderen Hochschulen studiert haben, das Studium aber ohne Abschluss beendet haben, dann befinden Sie sich immer noch im Erststudium.

    Ich habe bereits einen Bachelor-Abschluss und möchte jetzt den Master-Abschluss erwerben. Handelt es sich hierbei um ein Zweitstudium?
    Nein. Ein Master-Abschluss setzt in der Regel immer einen zugehörigen Bachelor-Abschluss voraus. Hierbei handelt es sich dann meistens um einen sogenannten konsekutiven Masterstudiengang (inhaltlich aufeinander aufbauend). Daneben gibt es aber auch sogenannte nicht-konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge. Diese sind in der Regel inhaltlich nicht aufeinander aufbauend und setzen z. B. beim weiterbildenden Masterstudiengang zusätzlich qualifizierte berufspraktische Erfahrungen voraus.

    Wie bewerbe ich mich für ein höheres Semester?
    Dies ist möglich bei einem Wechsel der Hochschule oder des Studiengangs. Bitte erstellen Sie die Online-Bewerbung unter Bewerbung höheres Fachsemester. Dem Antrag fügen Sie ggfls. die Einstufungsbescheinigung für das höhere Fachsemester, eine Studien- bzw. Exmatrikulationsbescheinigung und Ihre Hochschulzugangsberechtigung bei. Nach Bewerbungsschluss prüfen wir, ob im entsprechenden Semester freie Plätze zur Verfügung stehen. Sie erhalten darüber schriftlich Bescheid.

    Muss ich eine Exmatrikulationsbescheinigung bei der Bewerbung nachweisen?
    Bei einer Bewerbung für das erste Fachsemester und den gleichen Studiengang müssen Sie zur Antragstellung bei der anderen Hochschule exmatrikuliert sein und das mit den Bewerbungsunterlagen nachweisen. Handelt es sich um einen anderen Studiengang müssen Sie erst zur Einschreibung die Exmatrikulation nachweisen.

    Welche Gebühren muss ich bezahlen?
    Studiengebühren werden in Schleswig-Holstein nicht erhoben. Von jedem Studierenden ist aber ein Semesterbeitrag (zurzeit ca. 270 Euro) zu entrichten. In diesem Beitrag ist unter anderem ein landesweites Semesterticket enthalten. Es gilt in ganz Schleswig-Holstein und in Hamburg für den HVV AB Tarifbereich.

    Für die Einschreibung ist eine Bearbeitungsgebühr von einmalig 50 Euro zu entrichten.

    Online-Studierende müssen zusätzlich eine Medienbezugsgebühr für die belegten Online-Module zahlen.

    Wann bekomme ich Bescheid, ob ich einen Studienplatz erhalte?
    Für zulassungsbeschränkte Studiengänge findet das Vergabeverfahren zum Wintersemester Anfang August, das Auswahlverfahren zum Sommersemester Anfang Februar statt. Die Bescheide werden per Post versandt. Wird Ihre Bewerbung über hochschulstart.de koordiniert, erhalten Sie den Bescheid per Email.
    Für zulassungsfreieBachelor-Studiengänge erhalten Sie sofort nach der Online-Bewerbung den Zulassungsbescheid mit dem Zulassungsantrag zum Ausdruck und können sich einschreiben.
    Für zulassungsfreieMaster-Studiengänge erhalten Sie nach Prüfung Ihrer schritflichen Bewerbungsunterlagen einen Bescheid, ob Sie einen Studienplatz erhalten.

    Über ein Internetportal können Sie sich jederzeit über den Stand Ihrer Bewerbung informieren. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach durchgeführter Online-Bewerbung.

Zulassungsverfahren - NC-Werte der letzten Jahre

Sind für einen zulassungsbeschränkten Studiengang mehr Bewerbungen eingegangen als Studienplätze zur Verfügung stehen, erfolgt ein Auswahlverfahren. Bei zulassungsfreien Studiengängen wird kein Auswahlverfahren durchgeführt.

Neben allgemeinen Erläuterungen zum Auswahlverfahren findest du auf dieser Seite beispielhaft die Noten und Wartezeiten der einzelnen zulassungsbeschränkten Studiengänge aus den zuletzt durchgeführten Auswahlverfahren. Diese mögen dir zur Orientierung bei der Entscheidung dienen, sich für einen der Studiengänge zu bewerben.

  • Übersicht

    Sofern ein Studiengang mit einer Zulassungsbeschränkung versehen wird, wird nicht, wie man denken könnte, ein Numerus Clausus (NC, Mindestdurchschnittsnote) festgelegt, sondern die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze.

    Diese Studienplätze werden, nach Abzug der Quote für Nicht-EU-Ausländer_innen sowie der Quote für Zweitstudierende, wie folgt vergeben:

    • ca. 80% nach Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und
    • ca. 20% nach Wartezeit.

    Die Wartezeit errechnet sich aus den Semestern seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und beträgt maximal 7 Semester. Eine wie auch immer geartete Verrechnung von Wartezeit mit der Durchschnittsnote erfolgt nicht! Studienbewerbende mit guter Durchschnittsnote und langer Wartezeit erhalten natürlich nur einen Platz, auch wenn sie auf Grund ihrer Merkmale auf beiden Listen Plätze erhalten würden.

    Berufsausbildungen und Dienstzeiten werden bereits bei der Wartezeitberechnung bzw. Rangfolge berücksichtigt. Sie sind keine Begründung für Anträge auf Härtefall oder Nachteilsausgleich. Welche Voraussetzungen für solche Anträge gelten müssen, ist unter dem vorgenannten Link ausführlich erläutert.

    Für eine Reihe von Master-Studiengängen ist eine Mindestnote als Zugangsvoraussetzung vorgesehen, z. B. das Bestehen der Diplom- oder Bachelorprüfung mit mindestens 2,5. Diese Voraussetzung steht in keinem Zusammenhang mit der Zulassungsbeschränkung - sie hat auch Bestand, wenn der Studiengang zulassungsfrei ist.

    Zurzeit gibt es für keinen Bachelor-Studiengang der TH Lübeck eine Mindestnote als Zugangsvoraussetzung.

  • SoSe23

    Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die Vergabe der Studienplätze zum Sommersemester 2023 einschließlich eventuell durchgeführter Nachrückverfahren. Bitte beachten Sie, dass lediglich die Anzahl der Plätze vorgeschrieben ist und diese zu ca. 80% nach Notendurchschnitt und zu ca. 20% nach Wartezeit vergeben wurden, so dass diese Auflistung lediglich einen Richtwert darstellt.

    StudiengangAnzahl StudienplätzeZulassung nach Note1Zulassung nach Wartezeit2
    Bauingenieurwesen, Bachelor (über Hochschulstart)45alle
    Bauingenieurwesen, Master25alle
    Mechanical Engineering, Master15alle
    Wirtschaftsingenieurwesen, Master15alle

    1 = Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung

    2 = i. d. R. Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen/ bei Master Anzahl der Halbjahre nach Erwerb des Bachelors

    * = koordiniertes Nachrückverfahren fand anschließend statt

    WS = Wartesemester

    RV = Rangverbesserung

  • WiSe 22/23

    Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die Vergabe der Studienplätze zum Wintersemester 2022/23 einschließlich eventuell durchgeführter Nachrückverfahren. Bitte beachten Sie, dass lediglich die Anzahl der Plätze vorgeschrieben ist und diese zu ca. 80% nach Notendurchschnitt und zu ca. 20% nach Wartezeit vergeben wurden, so dass diese Auflistung lediglich einen Richtwert darstellt.

    StudiengangAnzahl StudienplätzeZulassung nach Note1Zulassung nach Wartezeit2
    Biomedizintechnik64alle
    Architektur, Bachelor (über Hochschulstart)*342,1 + 4 WS6 WS + 2,3
    Bauingenieurwesen, Bachelor (über Hochschulstart)*452,56 WS + 3,0
    Stadtplanung, Bachelor (über Hochschulstart)*232,24 WS + 2,7
    Informationstechnologie und Design, Bachelor60alle
    Betriebswirtschaftslehre, Bachelor (über Hochschulstart)75alle
    Wirtschaftsingenieurwesen, Bachelor (über Hochschulstart)*80alle
    Wirtschaftsingenieurwesen Lebensmittelindustrie, Bachelor29alle
    Wirtschaftsingenieurwesen online, Bachelor49alle
    Architektur, Master271,97 WS + 2,3
    Bauingenieurwesen, Master25alle
    Stadtplanung, Master25alle
    Betriebswirtschaftslehre, Master25alle
    Mechanical Engineering, Master15alle
    Wirtschaftsingenieurwesen, Master15alle

    1 = Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung

    2 = i. d. R. Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen/ bei Master Anzahl der Halbjahre nach Erwerb des Bachelors

    * = koordiniertes Nachrückverfahren fand anschließend statt

    WS = Wartesemester

    RV = Rangverbesserung

  • SoSe 22

    Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die Vergabe der Studienplätze zum Sommersemester 2022 einschließlich eventuell durchgeführter Nachrückverfahren. Bitte beachten Sie, dass lediglich die Anzahl der Plätze vorgeschrieben ist und diese zu ca. 80% nach Notendurchschnitt und zu ca. 20% nach Wartezeit vergeben wurden, so dass diese Auflistung lediglich einen Richtwert darstellt.

    StudiengangAnzahl StudienplätzeZulassung nach Note1Zulassung nach Wartezeit2
    Architektur, Bachelor (über Hochschulstart)342,5 + 1 WS + RV5 WS + 2,7
    Bauingenieurwesen, Bachelor (über Hochschulstart)45alle
    Mechanical Engineering, Master15alle
    Wirtschaftsingenieurwesen, Master15alle

    1 = Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung

    2 = i. d. R. Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen/ bei Master Anzahl der Halbjahre nach Erwerb des Bachelors

    * = koordiniertes Nachrückverfahren fand anschließend statt

    WS = Wartesemester

    RV = Rangverbesserung

  • WiSe 21/22

    Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die Vergabe der Studienplätze zum Wintersemester 2021/22 einschließlich eventuell durchgeführter Nachrückverfahren. Bitte beachten Sie, dass lediglich die Anzahl der Plätze vorgeschrieben ist und diese zu ca. 80% nach Notendurchschnitt und zu ca. 20% nach Wartezeit vergeben wurden, so dass diese Auflistung lediglich einen Richtwert darstellt.

    StudiengangAnzahl StudienplätzeZulassung nach Note1Zulassung nach Wartezeit2
    Architektur, Bachelor*342,16 WS + 2,8
    Architektur, Master302,1 + 2 WS7 WS + 2,2
    Bauingenieurwesen, Bachelor*452,45 WS
    Bauingenieurwesen, Master25alle
    Betriebswirtschaftslehre, Bachelor*672,9 + 2 WS6 WS
    Betriebswirtschaftslehre, Master25alle
    Biomedizintechnik72alle
    Informationstechnologie und Design71alle
    Maschinenbau72alle
    Mechanical Engineering, Master15alle
    Stadtplanung, Bachelor*232,26 WS
    Stadtplanung, Master252,16 WS
    Wirtschaftsingenieurwesen, Bachelor*80alle
    Wirtschaftsingenieurwesen Lebensmittelindustrie30alle
    Wirtschaftsingenieurwesen online44alle
    Wirtschaftsingenieurwesen, Master152,27 WS

    1 = Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung

    2 = i. d. R. Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen/ bei Master Anzahl der Halbjahre nach Erwerb des Bachelors

    * = koordiniertes Nachrückverfahren fand anschließend statt

    WS = Wartesemester

  • SoSe 2021

    Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die Vergabe der Studienplätze zum Sommersemester 2021 einschließlich eventuell durchgeführter Nachrückverfahren. Bitte beachten Sie, dass lediglich die Anzahl der Plätze vorgeschrieben ist und diese zu ca. 80% nach Notendurchschnitt und zu ca. 20% nach Wartezeit vergeben wurden, so dass diese Auflistung lediglich einen Richtwert darstellt.

    StudiengangAnzahl StudienplätzeZulassung nach Note1Zulassung nach Wartezeit2
    Architektur, Bachelor452,44 WS
    Bauingenieurwesen, Bachelor45alle
    Bauingenieurwesen, Master25alle
    Mechanical Engineering, Master15alle
    Wirtschaftsingenieurwesen, Master152,22 WS und 2,2

    1 = Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung

    2 = i. d. R. Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen/ bei Master Anzahl der Halbjahre nach Erwerb des Bachelors

    * = Nachrückverfahren wurden durchgeführt

    WS = Wartesemester

  • WiSe 20/21

    Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die Vergabe der Studienplätze zum Wintersemester 2020/21 einschließlich eventuell durchgeführter Nachrückverfahren. Bitte beachten Sie, dass lediglich die Anzahl der Plätze vorgeschrieben ist und diese zu ca. 80% nach Notendurchschnitt und zu ca. 20% nach Wartezeit vergeben wurden, so dass diese Auflistung lediglich einen Richtwert darstellt.

    StudiengangAnzahl StudienplätzeZulassung nach Note1Zulassung nach Wartezeit2
    Architektur, Bachelor452,06 WS + 1,4
    Architektur, Master302,1 + 1 WS7 WS + 2,1
    Bauingenieurwesen, Bachelor*452,46 WS + 3,5
    Bauingenieurwesen, Master252,45 WS
    Betriebswirtschaftslehre, Bachelor*642,56 WS + 3,7
    Betriebswirtschaftslehre, Master252,1 + 3 WS8 WS + 2,0
    Biomedizintechnik73alle
    Informationstechnologie und Design723,26 WS
    Maschinenbau80alle
    Mechanical Engineering, Master15alle
    Städtebau/Ortplanung252,36 WS
    Wirtschaftsingenieurwesen, Bachelor843,32 WS + 2,8
    Wirtschaftsingenieurwesen Lebensmittelindustrie30alle
    Wirtschaftsingenieurwesen online49alle
    Wirtschaftsingenieurwesen, Master152,37 WS

    1 = Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung

    2 = i. d. R. Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen/ bei Master Anzahl der Halbjahre nach Erwerb des Bachelors

    * = koordiniertes Nachrückverfahren fand anschließend statt

    WS = Wartesemester

  • SoSe 20

    Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die Vergabe der Studienplätze zum Sommersemester 2020 einschließlich eventuell durchgeführter Nachrückverfahren. Bitte beachten Sie, dass lediglich die Anzahl der Plätze vorgeschrieben ist und diese zu ca. 80% nach Notendurchschnitt und zu ca. 20% nach Wartezeit vergeben wurden, so dass diese Auflistung lediglich einen Richtwert darstellt.

    StudiengangAnzahl StudienplätzeZulassung nach Note1Zulassung nach Wartezeit2
    Architektur, Bachelor452,8 + 1 WS+ Los5 WS + 3,0 + Los
    Bauingenieurwesen, Bachelor45alle
    Bauingenieurwesen, Master25alle
    Mechanical Engineering, Master15alle
    Wirtschaftsingenieurwesen, Master15alle

    1 = Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung

    2 = i. d. R. Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen/ bei Master Anzahl der Halbjahre nach Erwerb des Bachelors

    * = Nachrückverfahren wurden durchgeführt

    WS = Wartesemester

Hochschulwechsel / höheres Fachsemester

Ein Hochschulwechsel bzw. ein Wechsel des Studiengangs innerhalb der Technische Hochschule Lübeck in ein höheres Fachsemester ist nur möglich, sofern du genügend anrechenbare Leistungen für den neuen Studiengang erbracht hast.
(Sollte dies nicht der Fall sein, musst du dich innerhalb der regulären Bewerbungsfrist für das erste Fachsemester bewerben. Beachte bitte dabei, dass du dich nur für das 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studiengangs bewerben kannst, wenn du bereits zum Bewerbungszeitpunkt nicht im gleichen Studiengang an einer Hochschule eingeschrieben bist.)

Was ist bei der Bewerbung zu beachten:

  1. Registriere dich im Bewerbungsportal der Technischen Hochschule Lübeck.
  2. Bewerbe dich bis zum 31.08.  bzw. 28./ 29.02. im Bewerbungsportal der Technischen Hochschule Lübeck für das entsprechend höhere Fachsemester und lade neben deiner Hochschulzugangsberechtigung auch eine Leistungsübersicht sowie eine Studien- bzw. Exmatrikulationsbescheinigung hoch.
  3. Nach Abgabe deiner Bewerbung erfolgt durch die Hochschule die Einstufung in ein höheres Fachsemester aufgrund der nachgewiesenen ECTS aus deiner Leistungsübersicht. (Ausnahme: Wenn du bereits im gleichen Studiengang an der TH Lübeck eingeschrieben warst, erfolgt die Einstufung automatisch ins fortlaufende Fachsemester.)
  4. Den Stand deiner Bewerbung kannst du jederzeit im Bewerbungsportal einsehen.

Ausnahme: Im Bachelor-Studiengang Architektur ist zusätzlich eine bestandene Eignungsprüfung die Zugangsvoraussetzung zum Studium. Ob eine Eignungsprüfung aufgrund deines Vorstudiums bzw. einer bereits absolvierten Eignungsprüfung entfallen kann, kläre bitte vor Bewerbung mit dem Eignungsprüfungsausschuss. Im Falle einer positiven Entscheidung lade die Bestätigung im Bewerbungsportal hoch.


Bitte beachte: Ist eine nach einer Prüfungsordnung erforderliche Prüfung in einem Studiengang endgültig nicht bestanden, so ist ein Weiterstudium im selben Studiengang an gleicher Hochschulart nach den geltenden Vorschriften nicht möglich. Solltest du also an einer Universität einen Studiengang endgültig nicht bestanden haben, so ist ein Weiterstudium an der Technischen Hochschule Lübeck im gleichen Studiengang erlaubt. Hast du jedoch an einer Fachhochschule einen Studiengang endgültig nicht bestanden, so kannst du das Studium im gleichen Studiengang an der Technischen Hochschule Lübeck nicht fortsetzen.

Für Bewerbende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, ist eine direkte Bewerbung nur möglich, sofern 90 ECTS an einer deutschen Hochschule sowie ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Anderenfalls muss die Bewerbung über uni-assist erfolgen. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren über uni-assist sowie zu den hier anerkannten Deutschnachweisen findest du weiter oben auf dieser Seite.

Zulassungen in höhere Fachsemester können nur aufgrund freier Plätze in dem entsprechenden Fachsemester erfolgen. Gehen mehr Bewerbungen als vorhandene Plätze ein, so erfolgt die Auswahl nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung.


Solltest du noch individuelle Fragen zur Anerkennung von Leistungen haben, wende dich bitte direkt an den jeweiligen Prüfungsausschuss des Fachbereiches:

  • Angewandte Naturwissenschaften unter hans-juergen.grein(at)th-luebeck.de
  • Bauwesen unter pruefungsausschuss-bauwesen(at)th-luebeck.de
  • Elektrotechnik und Informatik unter andreas.hanemann(at)th-luebeck.de
  • Maschinenbau und Wirtschaft unter pruefungsausschuss-mw(at)th-luebeck.de


Die Bewerbung erfolgt online über unser Bewerbungsportal.

 

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Technische Hochschule Lübeck
Mönkhofer Weg 239
23562 Lübeck

Telefon: +49 (0) 451-300 6
Fax: +49 (0) 451-300 5100
kontakt(at)th-luebeck.de 


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