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  • Auslandsaufenthalt für Lehrende und Personal

Auslandsaufenthalt für Lehrende und Personal

Ein Auslandsaufenthalt bietet auch Lehrenden und Mitarbeitenden der TH Lübeck die einzigartige Gelegenheit, internationale Erfahrungen zu sammeln, neue Perspektiven in der Lehre und Forschung zu gewinnen und wertvolle Netzwerke mit Kolleg*innen weltweit zu knüpfen. Ob durch Austauschprogramme, Gastdozenturen oder Forschungskooperationen – der Aufenthalt im Ausland bereichert nicht nur die persönliche und berufliche Entwicklung, sondern trägt auch zur Internationalisierung unserer Hochschule bei.

 

Folgende Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte von Beschäftigten der TH Lübeck gibt es:

  • Erasmus+ Personalmobilität: Mobilität zu Lehrzwecken sowie zur Fort- und Weiterbildung
  • DAAD Förderung: Dozentenprogramm, Kongressreisenprogramm, Vortragsreisenprogramm, bilateraler Austausch für Wissenschaflerinnen und Wissenschaftler
  • DAAD HAW.International: Kongressreisen
  • Flying Faculty an der German Jordanian University
  • Deutsch-Amerikanische Fulbright Kommission: Forschung und Lehre in den USA
  • Erasmus+ Personalmobilität

    In der Personalmobilität im Erasmus+ Programm werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen, Aufenthalte von ausländischen Unternehmensvertretungen an deutschen Hochschulen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulmitarbeitenden an Hochschulen und/oder Unternehmen gefördert. Die Dauer einer Mobilität beträgt 2 bis 60 aufeinander folgende Tage ohne Reisezeit.

    Dozierende können nur dann als Personal über das Erasmus+ Programm gefördert werden, wenn sie in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen. Emeritierte Professorinnen und Professoren sowie Lehrende im Ruhestand können für eine Mobilität in Betracht gezogen werden. Es muss eine vertragliche Verbindung zwischen der Hochschule und der/dem Teilnehmenden bestehen.
    Die Mobilität zu Lehrzwecken kann nur an einer Erasmus+ Partnerhochschule der TH Lübeck erfolgen und erfordert ein Deputat von 8 Unterrichtsstunden je volle Woche (bei 2 Wochen = 2 x 8 Stunden). Bei Mobilitäten, die über eine Woche (5 Arbeitstage bzw. 7 Kalendertage) hinaus gehen, wird das notwendige Deputat anteilig berechnet (8h für eine volle Woche + Resttage nach der Formel: 8 Stunden / 5 Tage * Anzahl zusätzlicher Tage). Hinweis: Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden/Woche (in diesem Fall wird die Mobilität als STA-Mobilität dokumentiert). Für eingeladenes Personal von Unternehmen ist kein Mindestdeputat und keine Mindestaufenthaltsdauer festgelegt.

    Die Mobilität zur Fort- und Weiterbildung kann an einer (Erasmus+ Partner-)Hochschule, in einem Unternehmen oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz in einerm der Programmländer erfolgen. Die Bandbreite der Fördermöglichkeiten ist sehr groß, so bleibt viel Spielraum bei der Gestaltung von individuellen Auslandsaufenthalten. Gefördert werden beispielsweise Staff Training Weeks (internationale Treffen zum Erfahrungsaustausch), Job-Shadowings, Hospitationen, Teilnahme an Sprachkursen, Workshops oder Seminaren sowie Studienbesuche. Ausgenommen sind Weiterbildungen im Rahmen von Forschungsvorhaben mit direktem Forschungsbezug sowie Kongressteilnahmen. Um hochwertige Mobilitätsaktivitäten mit größtmöglicher Wirkung zu gewährleisten, muss die betreffende Aktivität einen Bezug zur beruflichen Fortbildung des Personals aufweisen und die Anforderungen hinsichtlich der Lernergebnisse und persönlichen Entwicklung erfüllen.

    Die Förderbedingungen werden im Grant Agreement zwischen der TH Lübeck und den Teilnehmenden geregelt. Der Arbeits- bzw. Lehrplan für die Mobilität wird vor Beginn in einer Mobilitätsvereinbarung - dem Mobility Agreement- festgehalten und von allen drei Parteien unterzeichnet (Hochschulmitarbeitende, TH Lübeck und aufnehmende Einrichtung). Nach Abschluss der Mobilitätsmaßnahme ist ein EU Survey auszufüllen. Zudem muss die Aufenthaltsdauer von der aufnehmenden Einrichtung bestätigt werden.

    Geltende Förderraten

    Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche von Seiten der EU KOM/NA DAAD als Stückkosten bezuschusst werden. Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen.

    Es besteht die Möglichkeit eine finanzielle Förderung für einen kürzeren Zeitraum (z. B. zwei Tage) als den Erasmus+ Gesamtaufenthalt (z. B. fünf Tage) zu vereinbaren (Zero Grant-Zeitraum).

    Tagespauschalen 

    Die endgültige Berechnung der Förderdauer erfolgt auf der Grundlage des konkreten Anfangs- und Enddatums des Aufenthalts für die Mobilitätsaktivität, wie sie von der aufnehmenden Einrichtung bestätigt wird. Zusätzlich können zwei Reisetage als Aufenthaltsstückkosten gezahlt werden:

    ZiellandFörderbetrag bis zum 14. Tag der AktivitätFörderbetrag vom 15. - 60. Tag der Aktivität
    Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden180 Euro126 Euro
    Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern160 Euro112 Euro
    Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn140 Euro98 Euro

     

    Reisekosten

    Die Entfernungen werden in einfacher Strecke mit dem Entfernungsrechner der EU Kommission ermittelt. Der Abreiseort muss nicht mit dem Sitz der entsendenden Einrichtung übereinstimmen. Für diesen Fall sind die Reisebelege als Nachweis für den tatsächlichen An- und Abreiseort einzureichen. Werden mind. 50% der Strecke mit emissionsarmen Verkehrsmitteln (Zug, Bus, Rad, Fahrgemeinschaft) zurückgelegt, können die Teilnehmenden bis zu 6 zusätzliche Reisetage beantragen und den erhöhten Reisekostenzuschuss erhalten. Dafür muss eine ehrenwörtliche Erklärung durch den Teilnehmden eingereicht werden.

    ReisedistanzStandardreiseGreen Travel
    10 - 99 KM28 Euro56 Euro
    100 - 499 KM211 Euro285 Euro
    500 - 1999 KM309 Euro417 Euro
    2000 - 2999 KM395 Euro535 Euro
    3000 - 3999 KM580 Euro785 Euro
    4000 - 7999 KM1.188 Euro1.188 Euro
    8000 KM oder mehr1.735 Euro1.735 Euro

     

    Außergewöhnliche Kosten für teure Reisen
    Außergewöhnliche Kosten für teure Reisen werden genehmigt, sofern Teilnehmende nachweisen können, dass die Fahrtkostenpauschale (gemäß des Distance Band) nicht mindestens 70 % der tatsächlichen Reisekosten der/des Teilnehmenden abdeckt. Mit den dann ggf. bewilligten außergewöhnlichen Kosten für teures Reisen können bis zu 80 % der gesamten Kosten für die Reise gedeckt werden. Werden die außergewöhnlichen Kosten für teures Reisen bewilligt, ersetzen diese die Fahrtkostenpauschale.
     

    Fördermöglichkeiten für Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Geförderte mit Kind(ern)

    Teilnehmende mit einer Behinderung (GdB 20 oder höher oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf besteht) oder chronischer Erkrankung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf besteht, und Teilnehmende, die eine Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten, können einen Realkostenantrag für Auslandsaufenthalte stellen. Der Antrag muss mindestens 2 Monate vor Beginn der Mobilität digital bei der NA DAAD eingereicht werden. Es können maximal 15.000 EUR pro Mobilität genehmigt werden. Mindestens 70 % der bewilligten Mittel sind den Geförderten vor Antritt der Mobilität als erste Rate auszuzahlen (gemäß den Vorgaben in Artikel 3. und 4. im Grant Agreement). Eine Nachbeantragung während der Mobilität ist möglich. Hierzu bedarf es eines separaten Antrags.

    Bewerbung

    Die Bewerbungsformulare für eine Erasmus+ Personalmobilität finden Hochschulangehörige im TH Lübeck Wiki unter dem Punkt Erasmus+ Personalmobilität. Bewerbungen werden jederzeit entgegen genommen und finanziell berücksichtigt solange Fördermittel zur Verfügung stehen.

    Mobilität mit Partnerländern

    Das Erasmus+ Programm ermöglicht nicht nur Europäerinnen und Europäern im Ausland zu studieren, sich fortzubilden und Auslandserfahrungen zu sammeln, sondern auch Teilnehmenden außerhalb der Europäischen Union. Seit 2015 können Personen und Organisationen aus aller Welt an Erasmus+ Mobilitäten im Bereich der Hochschulbildung teilnehmen.
    Im Rahmen der Förderlinie KA171 können europäische Hochschuleinrichtungen Mobilitätsvereinbarungen mit Partnern in der ganzen Welt schließen, um Studierende und Personal zu entsenden und zu empfangen.

    Aktuell wird die TH Lübeck in der Förderlinie KA171 mit folgenden Hochschulen gefördert:

    • Kosovo: UBT - Higher Education Institution
    • Ukraine: Chernivtsi National University Yuriy Fedkovych, Kyiv National University of Construction and Architecture, Lviv Polytechnic National University und Poltava National Technical Yuri Kondratyuk University
    • Albanien: Polytechnic University of Tirana
    • Israel: Holon Institute of Technology, Shamoon College of Engineering
    • Jordanien: German-Jordanian University
    • Ägypten: Cairo University
    • Malaysia: Asia Pacific University
    • Japan: Muroran Institute of Technology

    Hochschulangehörige können für eine Erasmus+ Mobiltität an diese Partnerhochschulen gefördert werden. Die Dauer einer Mobilität beträgt 5 bis 60 aufeinander folgende Tage ohne Reisezeit. Die geltende Förderrate von Deutschland in das Partnerland beträgt 190 Euro pro Tag bis zum 14. Tag der Aktivität und 133 Euro pro Tag vom 15. - 60. Tag der Aktivität. Darüberhinaus gilt die Reisekostenpauschale wie oben beschrieben. Beachten Sie bitte, dass wir pro geförderte Hochschule nur ein begrenztes Budget zur Verfügung haben. Bei Interesse an einem Aufenthalt an einer Partnerhochschule in einem Programmland wenden Sie sich bitte an das International Office.

    Logo EU - Co-funded by the European Union
    Logo Erasmus+ Enriching lives, opening minds.
  • HAW.International: Kongressreisen

    In dieser Programmlinie unterstützt der DAAD Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bei Auslandsaufenthalten und die Hochschulen bei der Strategieentwicklung sowie beim Auf- und Ausbau strategischer Kooperationen mit internationalen Partnern. 

    Die Individualstipendien ermöglicht Masterstudierenden, forschenden Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, Doktorandinnen und Doktoranden sowie Professorinnen und Professoren der HAW die aktive Teilnahme an internationalen Kongressen, sowohl in Präsenz als auch online. Damit soll auch die Internationalität der angewandten Forschung an HAW sowie deren Präsenz im Ausland unterstützt werden. Als aktive Teilnahme gilt die Präsentation eines Vortrags oder Posters, oder die hauptverantwortliche Konzeption und Leitung eines Panels.

    Die aktuelle Ausschreibung finden Interessierte in der DAAD Stipendiendatenbank.

    Logo Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
    Logo DAAD - Deutscher Akademischer Austauschdienst
  • Flying Faculty an der GJU

    Über das Flying Faculty Programm der GJU und der Hochschule Magdeburg-Stendal (h2) werden Dozierende von deutschen Universitäten und Hochschulen sowie industriellen Partnern finanziert, um an der GJU im Rahmen eines Kurzaufenthalts zu lehren und so die deutsche Dimension an der GJU zu gewährleisten.

    Wer kann sich bewerben?
    Dozierende von Hochschulen sowie industriellen Partnern, die gerne einen Kurs in ihrem Fachbereich an der GJU lehren möchten. Ein akademischer Titel ist gewünscht, aber nicht notwendig.

    Bewerbungsprozess
    Bitte lesen Sie sich der Website der GJU die dortigen Infos durch und schicken Sie Ihren aktuellen CV, Application Form sowie Details zu Ihrem Einsatz an der GJU, wie gewünschter Fachbereich, ggf. Kurstitel sowie zeitliche Verfügbarkeit (auf Englisch) zu. Das International Affairs Department stellt dann den Kontakt zur passenden GJU Fakultät her, um alle weiteren Details zu klären.
    Die Deadline für das Zusenden der Dokumente entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung auf der Webseite.

    Allgemeine Hinweise
    Grundsätzlich kann Flying Faculty bis auf Dezember das ganze Jahr hinweg angetreten werden. Kurse können im hybriden Format oder vor Ort gegeben werden. Dozierende unterrichten 20 Stunden von denen mindestens 15 in Präsenz stattfinden und der Rest online erfolgen kann. Gefördert werden Honorar und Reisekosten für einen sieben-tägigen Aufenthalt vor Ort an der GJU. Die Unterrichtseinheiten werden zusätzlich vergütet. Da durch das Flying Faculty-Programm der Anteil der deutschen Lehrveranstaltungen an der GJU erhöht werden soll, wird es ausdrücklich begrüßt, wenn der Kurs auf Deutsch gehalten wird.

    Rückfragen können Sie an das International Affairs Department der GJU oder an das GJU Projektbüro Magdeburg richten.

    Logo GJU - German Jordanian University
    Logo DAAD - Deutscher Akademischer Austauschdienst
    Logo Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
    Logo h hoch 2 - Hochschule Magdeburg, Stendal
  • Fulbright Germany

    Fulbright Germany setzt sich als binationale Institution für den akademischen Austausch und transatlantischen Dialog zwischen den USA und Deutschland ein. Mit seinen Stipendien und Netzwerkaktivitäten fördert Fulbright Germany vielfältige Talente, institutionelle Kooperationen und den internationalen Wissentransfer.

    Das Programm

    Sind Sie auf dem Weg zur Professur und möchten Ihr Postdoc-Forschungsprojekt an einer amerikanischen Hochschule vertiefen? Oder planen Sie einen Lehraufenthalt in den USA im Rahmen eines Austauschs für Hochschullehrende? Mit dem Stipendium „Forschung & Lehre“ können Sie an einer US-Hochschule oder außeruniversitären wissenschaftlichen Institution zwischen drei und neun Monaten lehren oder forschen oder beide Vorhaben während des Aufenthalts miteinander kombinieren.

    Wer kann sich bewerben?

    Bewerben können sich promovierte Wissenschaftler:innen und promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen. Eine weitere Bewerbungsvoraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Bewerber*innen sollten die Bereitschaft mitbringen, sich für die deutsch-amerikanische Verständigung einzusetzen (beispielsweise mittels Durchführung und Anbahnung gemeinsamer Lehr-/Forschungsprojekte, Studierendenaustausch etc.).

    Weitere Informationen zu den Stipendienleistungen und den Bewerbungsverfahren finden Sie auf den Webseiten der Fulbright Germany Kommission.

     

    Hinweis für Doktorand*innen:

    Sie arbeiten an Ihrer Dissertation und möchten Ihr Promotionsthema an einer selbst gewählten US-Hochschule oder einer anderen wissenschaftlichen Institution fachlich weiter vertiefen? Dafür bietet Ihnen Fulbright Germany die Möglichkeit eines vier- bis sechsmonatigen Forschungsstipendiums. Sie profitieren vom fachlichen Austausch mit den Spezialist:innen vor Ort und der Einbindung in interdisziplinäre Arbeitsgruppen und bilden Netzwerke für Ihre akademische Karriere. Weitere Informationen zum Doktorand:innenprogramm von Fulbright Germany finden Sie online. 

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