Architektur, M.A.

Besonders interessant an dem Masterprogramm in Lübeck finde ich die Vielfalt der Vertiefungsmöglichkeiten in den zentralen Aufgabengebieten der Architektur.
Maren
Das Studienangebot besteht aus einem zweisemestrigen Projektstudium plus einem Semester zur Anfertigung der Masterarbeit, in das auch die Wahlfächer eingeordnet sind. Aufbau und Inhalte des Masterstudiums Architektur ermöglichen den Studierenden den vollumfänglichen Erwerb der Qualifikationen, die gemäß der Definition der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie für den Beruf „Architekt*in“ notwendig sind.
Studienabschluss: | Master of Arts, M.A. |
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Regelstudienzeit: | 3 Semester |
Studienbeginn: | Zum Wintersemester |
Studienform: | Präsenz |
Anzahl ECTS | 90 LP* |
Zulassungsvoraussetzungen: | Bachelorabschluss im Studiengang Architektur mit Gesamtnote 2,5 oder besser und 210 ECTS bzw. bei Nichtvorliegen des Abschlusses zum Bewerbungszeitpunkt Nachweis von 180 ECTS mit Durchschnittsnote von mind. 2,5. Bewerbung mit Nachweis eines Studienabschlusses mit 180 ECTS möglich (Zulassung dann unter Auflage der Absolvierung eines Zusatzcurriculums von 30 ECTS). |
Zulassungsbeschränkung: | Dieser Studiengang unterliegt einer Zulassungsbeschränkung, d.h. es steht nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. |
Zielgruppe: | Regionale, nationale und internationale Absolvent*innen aus dem Studiengang Bachelor Architektur mit Begeisterung für das Planen, Gestalten und Erhalten von Bauten sowie der Bereitschaft zum kooperativen und wissenschaftlichen Arbeiten. Schwerpunkte des Masterstudiums sind wahlweise das Bauen im Bestand oder Gesundheitsbauten und Neue Wohnformen |
Regularien: | Prüfungs- und Studienordnung (PDF) Prüfungs- und Studienordnung 2021 (PDF) Prüfungs- und Studienordnung 2017 (PDF) Prüfungsverfahrensordnung (PDF) |
* | Leistungspunkte (LP) werden im Europäischen Hochschulraum als ECTS-Punkte vergeben. Das European Credit Transfer System (ECTS) erleichtert die Anerkennung von im In- und Ausland erbrachten Studienleistungen |
- Informationen für Absolvent*innen anderer Hochschulen
Da der Masterstudiengang Architektur der TH Lübeck auf dem siebensemestrigen theoretisch ausgerichteten Bachelorstudiengang der TH Lübeck aufbaut, kann es bei berufsqualifizierenden Hochschulabschlüssen von anderen Hochschulen zur Berufsanerkennung gemäß UNESCO / UIA – Richtlinien erforderlich sein, dass Theoriesemester nachgeholt werden, um nach Abschluss des Masterstudiums ein zehnsemestriges, theoretisches Vollzeitstudium nachweisen zu können.
Bei berufsqualifizierenden Hochschulabschlüssen von anderen Hochschulen mit integrierter Praxisphase ist eine individuelle Betrachtung der konkreten Voraussetzungen erforderlich, um zu prüfen, dass die Praxisphase dem Umfang von 65 Arbeitstagen entsprach.
Im Folgenden ist eine Übersicht über mögliche nachzuerbringende Leistungen dargestellt:
Zugrundeliegender Bachelorabschluss anderer Hochschule
Voraussichtlich nachzuerbringende Theoriesemester oder praktische Tätigkeiten
Sechssemestriger Bachelorabschluss mit theoretisch ausgerichteten Semestern
Ein Theoriesemester
Sechssemstriger Bachelorabschluss mit integrierter Praxisphase
Zwei Theoriesemester
Siebensemestriger Bachelorabschluss mit integrierter Praxisphase
Bitte Studiengangsleitung kontaktieren. Es ist eine individuelle Betrachtung erforderlich, um sicherzustellen, dass 65 Arbeitstage in der Praxis absolviert wurden.
Achtsemestriger Bachelorabschluss mit integrierter Praxisphase
Bitte Studiengangsleitung kontaktieren. Es ist eine individuelle Betrachtung erforderlich, um sicherzustellen, dass 65 Arbeitstage in der Praxis absolviert wurden.
Die Zulassung kann gemäß Studien- und Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Architektur mit der Auflage verbunden werden, Leistungen nachzuerbringen. Die zuständige Studiengangleitung legt fest, welche Leistungen nacherbracht werden müssen.
Hinweise:
- Module, Noten und ECTS der nacherbrachten Module werden weder in Zeugnis noch in Diploma Supplement benannt.
- Die sich aus den nachzuerbringenden Semestern ergebende längere Gesamtstudiendauer kann Auswirkungen auf die BAföG-Förderung haben.
Kontakt
Für konkrete Fragen zu nachzuerbringenden Modulen steht die Studiengangsleitung zur Verfügung
Kontakt
Studiengangsleitung
Prof.
Michael Locher Dipl. Arch. ETH SIA BDA | |
Telefon: | +49 451 300 5173 |
E-Mail: | michael.locher@th-luebeck.de |
Raum: | E.1-2.21 |
Zulassungsstelle

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