Vom Beruf zur Berufung
Karriere in Lehre, Forschung und Transfer
Als Professor*in entwickeln Sie Lösungen für aktuelle Herausforderungen, bilden Fachkräfte von morgen aus und bringen Ihre Expertise in ein dynamisches, interdisziplinäres Umfeld ein. Sie bringen eine akademische Qualifikation sowie mehrjährige Berufserfahrung außerhalb der Hochschule mit? Dann ist eine Professur an der TH Lübeck Ihre Gelegenheit, mehr zu bewegen, mehr weiterzugeben und mehr zu gestalten. Werden Sie Teil der Technischen Hochschule Lübeckund gestalten Sie Lehre, Forschung und Praxisinnovationen aktiv mit!
Darauf können Sie sich freuen:
Praxisnahe Lehre und angewandte Forschung mit Freiraum für eigene Schwerpunkte
Kollegiales, interdisziplinäres Team und inspirierendes Arbeitsumfeld
Attraktive Berufungschancen: Rund 20 % der Professuren werden in den kommenden Jahren neu besetzt
Unterstützung bei Forschungsprojekten, Drittmittelakquise und Karriereentwicklung
Flexible Arbeitsbedingungen, Förderung von Chancengleichheit und Diversity
Weitere Informationen und Erfahrungsberichte finden Sie auf Werde Prof!
Informationen rund um die Professur (FAQ)
- Wie ist der Berufsalltag von Professor*innen an der TH Lübeck?
Professor*innen an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften zeichnen sich durch ausgewiesene Expertise auf Ihrem Fachgebiet aus, was sowohl durch wissenschaftliche Leistungen als auch durch entsprechende Berufserfahrung unter Beweis gestellt wurde. Sie sind zuständig für Lehre, Forschung und Transfer und die Mitarbeit im Hochschulmanagement (akademische Selbstverwaltung). Der größte Fokus liegt dabei auf der Lehre, das Lehrdeputat liegt zurzeit bei 18 Semesterwochenstunden. Lehre wird als Dienstleistung verstanden, die die Studierenden dabei unterstützt, ihre Potenziale zu heben. Professor*innen teilen gern ihr Wissen – mit Studierenden, mit Kolleg*innen und Interessierten in Wirtschaft und Gesellschaft. Besonders dieser Transfer von Ergebnissen aus der Forschung in konkrete Anwendungen für Wirtschaft und Gesellschaft ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal für die Technische Hochschule Lübeck als Transferhochschule.
- Welche Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur gibt es?
Die formalen Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur an einer HAW sind in § 61 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein (HSG) geregelt, sie müssen spätestens bis Dienstantritt erfüllt sein. Sie umfassen hauptsächlich folgende Punkte:
- Abgeschlossenes passendes Hochschulstudium (Master oder Universitätsdiplom)
- Pädagogische und didaktische Eignung
- Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel nachgewiesen durch die gute Qualität einer Promotion
- Besondere Leistungen in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs – Ausnahme hiervon in begründeten Einzelfällen möglich, Voraussetzung hierfür: zusätzliche wissenschaftliche Leistungen
- Welche Unterlagen gehören zu meiner Bewerbung?
Zu Ihren Bewerbungsunterlagen gehören:
- Ein Anschreiben
- Ein Lebenslauf, mit Angabe von Lehrtätigkeiten, Forschungstätigkeiten, Drittmitteleinwerbungen, Publikationen, internationalen Erfahrungen und Kooperationen
- Forschungs- und Lehrkonzept
- Zeugnisse und Urkunden (akademische Abschlüsse und Arbeitszeugnisse)
- Welche Voraussetzungen müssen für eine Verbeamtung gegeben sein?
Eine Professur kann sowohl im Beamten- als auch im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden. Werden bestimmte beamtenrechtliche Vorgaben, wie z. B. die Höchstaltersgrenze für Verbeamtungen nicht eingehalten oder wünscht die/der Berufene keine Verbeamtung, kann die Professur im Angestelltenverhältnis angetreten werden.
Die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein. - Wie läuft ein Berufungsverfahren an der Technischen Hochschule Lübeck ab?
Ein Video mit dem genauen Ablauf eines Berufungsverfahrens finden Sie auf der Werde Prof. - Seite.
Die eingehenden Bewerbungen werden durch ausgewählte Mitglieder der Hochschulverwaltung gesichtet und mit einer erstellten Synopse dem Berufungsausschuss und weiteren berechtigten Personen des Fachbereichs zur Verfügung gestellt. Der Berufungsausschuss nimmt anhand vorher festgelegter Kriterien eine Bewertung der abgegebenen Bewerbungen vor und fertigt daraus eine Liste von einzuladenden Bewerbenden an. Die Einladung enthält die Bitte, eine Probevorlesung und einen Fachvortrag in einer Fremdsprache (in der Regel in Englisch) abzuhalten. Zu diesem Termin ist ebenfalls ein Gespräch mit den Mitgliedern des Berufungsausschusses vorgesehen.
Nun sind zwei auswärtige Gutachten einzuholen. Hierfür sind von Ihnen mindestens zwei Personen zu benennen, die Sie beurteilen können. Eine Befangenheit ist dabei auszuschließen. Ggf. werden durch den Berufungsausschuss vergleichende Gutachten eingeholt.
Nach der Vorstellung aller eingeladenen Kandidat*innen formuliert der Berufungsausschuss einen Berufungsvorschlag und stellt das Ergebnis im Konvent vor. Der Konvent stimmt über Vorschläge ab und erstellt eine Liste, die in der Regel drei Namen von Bewerbenden enthält. Der Beschluss des Konvents wird dem Senat zur Stellungnahme vorgelegt. Im Anschluss entscheidet das Präsidium abschließend über die Ruferteilung.
Nun wird die erstplatzierte Person „gerufen“ und es werden Berufungsverhandlungen mit der Präsidentin der Technischen Hochschule Lübeck und dem Dekanat des zuständigen Fachbereichs geführt. Das Ergebnis der Verhandlungen wird schriftlich festgehalten und an die erstplatzierte Person mit der Bitte um Rufannahme gesandt. Lehnt die erstplatzierte Person ab, wird der Ruf an nächstplatzierte Person vorgenommen. Nach endgültiger Rufannahme werden Absagen an die übrigen Bewerbenden versandt. Die Technische Hochschule Lübeck informiert das zuständige Ministerium. Nach Ablauf einer Wartefrist wird die Berufung durch die Leitung der Hochschule vorgenommen.
Weitere Einzelheiten zum Berufungsverfahren an der Technischen Hochschule Lübeck finden Sie hier:
- Wie viel verdienen Professor*innen?
Die Regelungen zur Besoldung sind im Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG) und in der Hochschul-Leistungsbezüge-Verordnung (LBVO) dargelegt. Die Besoldung einer Professur an der Technischen Hochschule Lübeck erfolgt über die W2-Besoldung, im Angestelltenverhältnis analog dazu. Informationen zur Besoldung sowie einen Besoldungsrechner für Schleswig-Holstein finden Sie auf der Webseite oeffentlicher-dienst.info.
Zusätzlich zur Grundvergütung der W2-Besoldung und möglicher Familienzuschläge sieht die „Richtlinie des Präsidiums der Technischen Hochschule Lübeck zur Gewährung von besonderen Leistungsbezügen“ ein stufenweises Modell vor, um Ihnen bei entsprechender Leistung und Zugehörigkeitsdauer zur Hochschule eine leistungsgerechte Besoldung zu ermöglichen. Die Grundlagen hierzu sind in der Satzung der Technischen Hochschule Lübeck über Leistungsbezüge sowie Forschung-, Lehr- und Transferzulagen geregelt.
- Wie erfolgt die Erstberufung an der TH Lübeck?
Nach § 63 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein (HSG) kann die Erstberufung, soweit es sich um eine Berufung in ein Beamtenverhältnis handelt, auf Zeit oder auf Lebenszeit abgeschlossen werden. An der TH Lübeck erfolgt in der Regel eine Berufung auf Zeit für zwei Jahre (im Angestelltenverhältnis analog mit einem auf zwei Jahre befristeten Vertrag). Im Laufe dieser zwei Jahre wird Ihre pädagogische und didaktische Eignung in einem strukturierten Verfahren geprüft. Bei positiver Evaluation erfolgt anschließend Ihre Verbeamtung auf Lebenszeit (im Angestelltenverhältnis erhalten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag).
- Bis zu welchem Alter kann ich mich auf eine Professur bewerben?
Sie können sich in jedem Alter auf eine Professur bewerben. Für eine Verbeamtung ist nach Vollendung des 52. Lebensjahres die Einwilligung des Finanzministeriums einzuholen (vgl. § 48 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO)). Alternativ kann eine Professur auch im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden, hier gibt es keine Altersbeschränkung.
- Sind auch zwei Jahre Berufserfahrung ausreichend für die Übernahme einer Professur?
Erst bei Dienstantritt sind fünf Jahre Berufserfahrung - davon drei Jahres außerhalb des Hochschulbereichs - nötig. Ausnahmen hiervon sind nur in begründeten Einzelfällen möglich, Voraussetzung: zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (vgl. § 61 Abs. 4 HSG).
- Hat man als Professor*in genug Zeit für das Familienleben?
In der Regel lässt sich das Privatleben gut mit einer Professur vereinbaren. Die Lehrverpflichtung wird in Absprache festgelegt, so dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden können.
Familienbezogene Anliegen haben bei der Äußerung von Terminwünschen den Vorrang. Außerhalb der Mitarbeit im Hochschulmanagement können alle weiteren Termine frei gestaltet werden, so dass hier eine entsprechende Flexibilität vorhanden ist. Informationen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhalten Sie bei unserer zentralen Gleichstellungsbeauftragten, Dr. Daphne Reim unter daphne.reim@th-luebeck.de
TH Lübeck Berufungsmonitor
Durch die Vielzahl der zu beteiligenden Stellen dauern Berufungsverfahren von der Ausschreibung bis zur Berufung in der Regel mehrere Monate. Es kann aber auch länger als ein Jahr dauern, bis das Verfahren einen Abschluss findet. Hier erfahren Sie, in welchem Stadium sich die Besetzung der in der Vergangenheit ausgeschriebenen Stellen befindet.
Fachbereich Bauwesen
- Professur W2 für Baubetrieb und Bauprozessmanagemement, Kennziffer 234.2 - Abbruch des Verfahrens
Fachbereich Elektrotechnik und Informatik
- Professur W2 für Leistungselektronik, Kennziffer 320.2 - Rufannahme ist erfolgt
Fachbereich Maschinenbau und Wirtschaft
- Professur W2 für Finite-Elemente-Methoden im Systems Engineering, Kennziffer 405 - Ruferteilung ist erfolgt
- Professur W2 für Innerbetriebliche Logistik und Produktionsmanagement, Kennziffer 409 - Einladung zur Probevorlesung ist erfolgt
- Professur W2 für Wirtschaftsinformatik und Data Science, Kennziffer 423 - Einladung zur Probevorlesung ist erfolgt
Kontakt und allgemeine Informationen
Bei Fragen oder weiteren Informationen steht Ihnen das Berufungsmanagement-Team gerne zur Seite.
| Marianne Löhndorf | |
| Telefon: | +49 451 300 5504 |
| E-Mail: | marianne.loehndorf@th-luebeck.de |
| Raum: | A.1 36-0.37 |



