Finanzielle Förderung
Die Möglichkeiten der Finanzierung sind vielfältig. Diese Übersicht soll Ihnen einen ersten Eindruck vermitteln, damit Sie eine Idee davon bekommst, was alles möglich ist. Für weitere Informationen können Sie an den regelmäßigen online Infoveranstaltungen des International Office teilnehmen oder einen persönlichen Termin zur Beratung vereinbaren.
- Erasmus+ Studium
Eine Erasmus+ Förderung umfasst folgende Leistungen:
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule (Studium)
- Organisatorische und administrative Unterstützung bei der Vorbereitung
- Sprachförderung durch Online-Kurse und Tests
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Grad der Behinderung ab 20/mit einer chronischen Erkrankung/mit Kind(ern) sowie Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende
- Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten
Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für ein Erasmus+-gefördertes Studium im Ausland ist ein bestehendes Partnerschaftsabkommen (inter-institutional agreement) der TH Lübeck mit der Gasthochschule im Ausland. In der Tabelle Partnerhochschulen können Sie gezielt nach Erasmus+ Partnerhochschulen der THL filtern. Beide Hochschulen müssen dafür im Besitz einer gültigen Erasmus+-Universitätscharta (ECHE) sein.
Darüber hinaus gilt: Sie müssen regulär an der TH Lübeck immatrikuliert sein.
Aufenthaltsdauer:
- 2-12 Monate
- Jeweils bis zu 12 Monate innerhalb Bachelor-Studium, Master-Studium und Doktorat
- Mehrfache Förderung innerhalb eines Studienzyklus möglich, Praktika- und Studienförderung innerhalb einer Studienphase werden jedoch addiert
Nach einem über Erasmus+ geförderten Aufenthalt wird von den Stipendiaten ein Abschlussbericht erwartet. Dieser wird im Lernraum veröffentlicht.
Die Rechte und Pflichten der Erasmus+ Teilnehmenden sind in der Erasmus+ Student Charta zusammengefasst.
Förderung
Monatsraten für das Auslandsstudium
Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden - 600 €
Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern - 540 €
Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn - 540 €Reisekostenunterstützung
Ab dem Erasmus+ Projekt 2025 erhalten Studierende zusätzlich zur Monatsrate einen einmaligen Reisekostenzuschuss für die Entfernung zwischen Lübeck und dem Ort der aufnehmenden Einrichtung berechnet mit dem Erasmus+ Distance Calculator.
Entfernung “Grünes Reisen” - Betrag nicht umweltfreundliches Reisen - Betrag 10 - 99 km 56 Euro 28 Euro 100 - 499 km 285 Euro 211 Euro 500 - 1999 km 417 Euro 309 Euro 2000 - 2999 km 535 Euro 395 Euro 3000 - 3999 km 785 Euro 580 Euro 4000 - 7999 km 1188 Euro 1188 Euro 8000 km und mehr 1735 Euro 1735 Euro Wenn für den überwiegenden Teil der Reise zum Ort der aufnehmenden Einrichtung (mehr als 50% der An- und Abreise) emissionsarme Verkehrsmittel (Fahrrad, Bus, Fahrgemeinschaft oder Zug) genutzt werden, können Teilnehmende den erhöhten Reisekostenzuschuss für „Grünes Reisen“ beantragen. Es können max. 6 zusätzliche Reisetage für Grünes Reisen bei Bedarf bei der Stipendiendauer dazugerechnet werden. Für Reisen mit nicht nachhaltigen Verkehrsmitteln können bei Bedarf bis zu 2 Reisetage beantragt werden.
Kennen Sie schon den Erasmus+ Interrail-Pass? Anregungen zur Gestaltung der Anreise mit Zug und Bus finden Sie in der Übersicht zur Reiseplanung mit Zug und Bus (PDF).
Sonderzuschüsse
Inklusion und Diversität – das sind übergreifende Prioritäten der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027. Mit unterschiedlichen Maßnahmen und Möglichkeiten will das Programm das Ziel nach mehr Chancengerechtigkeit und Inklusion in allen Bildungsbereichen erreichen. Ein wesentlicher Bestandteil im Hochschulbereich ist hierbei die finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen über Aufstockungsbeträge (top-ups) sowie Realkostenförderung.
Erasmus+ Teilnehmende, die die Kriterien für den Erhalt einer Zusatzförderung erfüllen, können den Antraf auf Sonderzuschüsse (PDF) beim International Office beantragen. Dazu ist die Unterzeichnung einer ehrenwörtlichen Erklärung sowie das Einreichen weiterer Belege erforderlich. Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Studierende mit Kind/ern haben bei Erfüllung der Förderfähigkeitskriterien die Wahl zwischen finanzieller Zusatzförderung über einen monatlichen Aufstockungsbetrag oder die Erstattung der Realkosten. Der Antrag auf Erstattung der Realkosten ist beim DAAD einzureichen. Bei Vorhandensein mehrerer sozialer Zielgruppenmerkmale eines Teilnehmenden (beispielsweise Erstakademiker*in und erwerbstätige Studierende) ist nur ein Sonderzuschuss auszahlbar. Es müssen auch entsprechend nur die Nachweise für ein Zielgruppenmerkmal eingereicht werden. Der soziale Zuschuss kann mit dem Zuschuss für nachhaltiges Reisen kombiniert werden.
Sozialer Zuschuss für erwerbstätige Studierende
Die sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend vor dem Zeitpunkt des Antritts der Mobilität ausgeübt worden sein. Die Tätigkeit im Entsendeland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden. Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert). Ausgenommen sind i. d. R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt. Geförderte erhalten einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat. Einzureichen sind ein Nachweis der Beschäftigung (z.B. Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung, Bescheinigung vom Arbeitgeber).
Sozialer Zuschuss für Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
Als Erstakademikerinnen und Erstakademiker gelten in diesem Fall Studierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Der Abschluss einer hochschulähnlichen Berufsakademie gilt dabei als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge als akademischer Abschluss, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind. Ein Meisterbrief gilt nicht als akademischer Abschluss. Geförderte erhalten einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat. Einzureichen sind eine ehrenwörtliche Erklärung der Elternteile bzw. Bezugspersonen.
Sozialer Zuschuss für Studierende mit Kind(ern)
Studierende, die ihr Kind oder ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, können ebenfalls monatlich 250 Euro zusätzlich erhalten. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss beträgt pro Familie 250 Euro im Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner*in) mitreist. Nachweis: Geburtsurkunde und Reiseunterlagen des Kindes/ der Kinder
Falls besonders hohe Mehrkosten durch die Mitnahme deines Kindes/ deiner Kinder für den Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können.
Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung
Studierende mit einem Grad der Behinderung ab 20 sowie Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf für den Auslandsaufenthalt führen, können einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat erhalten. Als Nachweis ist ein Behindertenausweis oder ein ärztliches Attest, welches bestätigt, dass auf Grund der vorliegenden chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
Falls besonders hohe Mehrkosten durch den geplanten Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.
Weitere Informationen zu den Realkostenanträgen findest Du auf den Webseiten des DAAD.
Bewerbung
Eine Erasmus+-Bewerbung läuft in den folgenden Schritten ab:
- Auswahl der Partnerhochschule
Bewerbung beim International Office, Bewerbungsfrist: 15. Januar eines Jahres sowie 1. September für noch verfügbare Austauschplätze an Partnerhochschulen im darauffolgenden Sommersemester
Achtung: Solange Mittel zur Verfügung stehen, können Sie sich auch nach dieser Frist noch um eine finanzielle Förderung bewerben.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (PDF)
- Motivationsschreiben
- Leistungsübersicht
- Immatrikulationsbescheinigung
- Declaration of Honour (PDF) für Social und/ oder Green Travel, falls zutreffend
Auswahl und Nominierung
Unter den eingegangenen Bewerbungen wird eine Rangliste entsprechend der Auswahlkriterien (Studienleistungen, Motivation, Sprachkenntnisse) durch das International Office erstellt, ggf. werden die Fachbereiche hinzugezogen. Entsprechend der Rangliste werden die Bewerber_innen durch das International Office für das Auslandssemester an der Partnerhochschule nominiert und informiert.
Bewerbung an der Partnerhochschule
Nach der Nominierung müssen Sie sich eigenständig an der Gasthochschule bewerben. Informationen dazu erhalten Sie von der Partnerhochschule und im International Office.
Mobilität mit Partnerländern
Mit Erasmus+ haben TH Lübeck Studierende die Möglichkeit, ein oder zwei Studiensemester an bestimmten außereuropäischen Partnerhochschulen zu absolvieren und dafür eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Studiengebühren an den teilnehmenden Gasthochschulen entfallen und die im Ausland erworbenen ECTS-Punkte können an der TH Lübeck anerkannt werden. Aktuell werden Auslandsaufenthalte an folgenden Hochschulen im Erasmus+ Programm gefördert:
Albanien (für Studierende im FB Bau)
Israel
Die finanzielle Förderung für Aufenthalte in Partnerländern wurde von der EU Kommission auf europäischer Ebene festgelegt: von Deutschland in das Partnerland: 700 € pro Monat
Hinzu kommt eine einmalige Fahrtkostenpauschale berechnet nach der Entfernung zur aufnehmenden Einrichtung gemäß Erasmus Distance Calculator (siehe oben).
Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie unter dem Punkt Bewerbung. Beachten Sie bitte, dass wir nur finanzielle Mittel zu Förderung einzelner Personen haben. Auch ohne finanzielle Erasmus+ Förderung können Studierende ein Semester an diesen Partnerhochschulen studieren.


Kontakt

Kathrin Liebmann Telefon: +49 451 300 5055 E-Mail: kathrin.liebmann@th-luebeck.de Raum: A.1 36-0.43 Ulrike Reincke Telefon: +49 451 300 5703 E-Mail: ulrike.reincke@th-luebeck.de Raum: A.1 36-0.43 - Erasmus+ Praktikum
Auslandsaufenthalte können in allen Programmländern von Erasmus+ gefördert werden. Auf der Website des DAAD finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Auslandspraktikum mit Erasmus+.
Eine Erasmus+ Förderung umfasst folgende Leistungen:
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Organisatorische und administrative Unterstützung bei der Vorbereitung
- Sprachförderung durch Online-Kurse und Tests
- Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Grad der Behinderung ab 20/mit einer chronischen Erkrankung/mit Kind(ern) sowie Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende
Teilnahmevoraussetzungen
Gefördert wird ein Praktikum in einem Unternehmen, einer Forschungseinrichtung, einem Labor, einer Organisation oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz in einem Programmland (EU Mitgliedsstaaten + Norwegen, Nordmazedonien, Serbien und der Türkei). Auslandspraktika werden für Studierende in allen Studienzyklen und für junge Hochschulabsolventen gefördert. Dies gilt auch für Forschungsassistenzpraktika von Studierenden und Doktoranden in allen einschlägigen Forschungseinrichtungen. Die Praktika sollten nach Möglichkeit fester Bestandteil des Studienprogramms der Studierenden sein. Es werden aber auch freiwillige Praktika mit Studienbezug gefördert. Was das Arbeitspensum angeht, so müssen die Teilnehmenden grundsätzlich Vollzeit arbeiten, wobei die Arbeitszeit der aufnehmenden Organisation zugrunde gelegt wird.
Darüber hinaus gilt: Sie müssen regulär an der TH Lübeck immatrikuliert sein.
Aufenthaltsdauer:
- 2-12 Monate
- Jeweils bis zu 12 Monate innerhalb Bachelor-Studium, Master-Studium und Doktorat
- Mehrfache Förderung innerhalb eines Studienzyklus möglich, Praktika- und Studienförderung innerhalb einer Studienphase werden jedoch addiert
Nach einem über Erasmus+ geförderten Aufenthalt wird von den Stipendiaten ein Abschlussbericht erwartet. Dieser wird im Lernraum veröffentlicht.
Die Rechte und Pflichten der Erasmus+ Teilnehemenden sind in der Erasmus+ Student Charta zusammengefasst.
Förderung
Monatsraten für das Auslandspraktikum
Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden - 750 €
Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern - 690 €
Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn - 690 €Die Förderdauer für Praktika ist auf 5 Monate beschränkt.
Reisekostenunterstützung
Ab dem Erasmus+ Projekt 2025 erhalten Studierende zusätzlich zur Monatsrate einen einmaligen Reisekostenzuschuss für die Entfernung zwischen Lübeck und dem Ort der aufnehmenden Einrichtung berechnet mit dem Erasmus+ Distance Calculator.
Entfernung “Grünes Reisen” - Betrag nicht umweltfreundliches Reisen - Betrag 10 - 99 km 56 Euro 28 Euro 100 - 499 km 285 Euro 211 Euro 500 - 1999 km 417 Euro 309 Euro 2000 - 2999 km 535 Euro 395 Euro 3000 - 3999 km 785 Euro 580 Euro 4000 - 7999 km 1188 Euro 1188 Euro 8000 km und mehr 1735 Euro 1735 Euro Wenn für den überwiegenden Teil der Reise zum Ort der aufnehmenden Einrichtung (mehr als 50% der An- und Abreise) emissionsarme Verkehrsmittel (Fahrrad, Bus, Fahrgemeinschaft oder Zug) genutzt werden, können Teilnehmende den erhöhten Reisekostenzuschuss für „Grünes Reisen“ beantragen. Es können max. 6 zusätzliche Reisetage für Grünes Reisen bei Bedarf bei der Stipendiendauer dazugerechnet werden. Für Reisen mit nicht nachhaltigen Verkehrsmitteln können bei Bedarf bis zu 2 Reisetage beantragt werden.
Kennen Sie schon den Erasmus+ Interrail-Pass? Anregungen zur Gestaltung der Anreise mit Zug und Bus finden Sie in der Übersicht zur Reiseplanung mit Zug und Bus (PDF).
Sonderzuschüsse
Inklusion und Diversität – das sind übergreifende Prioritäten der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027. Mit unterschiedlichen Maßnahmen und Möglichkeiten will das Programm das Ziel nach mehr Chancengerechtigkeit und Inklusion in allen Bildungsbereichen erreichen. Ein wesentlicher Bestandteil im Hochschulbereich ist hierbei die finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen über Aufstockungsbeträge (top-ups) sowie Realkostenförderung.
Erasmus+ Teilnehmende, die die Kriterien für den Erhalt einer Zusatzförderung erfüllen, können den Antraf auf Sonderzuschüsse (PDF) beim International Office beantragen. Dazu ist die Unterzeichnung einer ehrenwörtlichen Erklärung sowie das Einreichen weiterer Belege erforderlich. Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Studierende mit Kind/ern haben bei Erfüllung der Förderfähigkeitskriterien die Wahl zwischen finanzieller Zusatzförderung über einen monatlichen Aufstockungsbetrag oder die Erstattung der Realkosten. Der Antrag auf Erstattung der Realkosten ist beim DAAD einzureichen. Bei Vorhandensein mehrerer sozialer Zielgruppenmerkmale eines Teilnehmenden (beispielsweise Erstakademiker*in und erwerbstätige Studierende) ist nur ein Sonderzuschuss auszahlbar. Es müssen auch entsprechend nur die Nachweise für ein Zielgruppenmerkmal eingereicht werden. Der soziale Zuschuss kann mit dem Zuschuss für nachhaltiges Reisen kombiniert werden.
Sozialer Zuschuss für erwerbstätige Studierende
Die sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend vor dem Zeitpunkt des Antritts der Mobilität ausgeübt worden sein. Die Tätigkeit im Entsendeland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden. Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert). Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt. Geförderte erhalten einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat. Einzureichen sind ein Nachweis der Beschäftigung (z.B. Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung, Bescheinigung vom Arbeitgeber).
Sozialer Zuschuss für Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
Als Erstakademikerinnen und Erstakademiker gelten in diesem Fall Studierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Der Abschluss einer hochschulähnlichen Berufsakademie gilt dabei als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge als akademischer Abschluss, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind. Ein Meisterbrief gilt nicht als akademischer Abschluss. Geförderte erhalten einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat. Einzureichen sind eine ehrenwörtliche Erklärung der Elternteile bzw. Bezugspersonen.
Sozialer Zuschuss für Studierende mit Kind(ern)
Studierende, die ihr Kind oder ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, können ebenfalls monatlich 250 Euro zusätzlich erhalten. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss beträgt pro Familie 250 Euro im Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner*in) mitreist. Nachweis: Geburtsurkunde und Reiseunterlagen des Kindes/ der Kinder
Falls besonders hohe Mehrkosten durch die Mitnahme deines Kindes/ deiner Kinder für den Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können.
Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung
Studierende mit einem Grad der Behinderung ab 20 sowie Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf für den Auslandsaufenthalt führen, können einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat erhalten. Als Nachweis ist ein Behindertenausweis oder ein ärztliches Attest, welches bestätigt, dass auf Grund der vorliegenden chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
Falls besonders hohe Mehrkosten durch den geplanten Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.
Weitere Informationen zu den Realkostenanträgen finden Sie auf den Webseiten des DAAD.
Bewerbung
Eine Erasmus+-Bewerbung läuft in den folgenden Schritten ab:
- Bewerbung für einen Praktikumsplatz
Bewerbung beim International Office, Bewerbungsfrist: 1 Monat vor Praktikumsbeginn
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (PDF)
- Motivationsschreiben
- Leistungsübersicht
- Immatrikulationsbescheinigung
- Declaration of Honour (PDF) für Social und/oder Green Travel, falls zutreffend
- Versicherungsnachweise
- ausgefülltes und von allen Parteien unterschriebenes Learning Agreement
Auswahl
Nach Prüfung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen entscheidet das International Office unter Berücksichtigung der vorhandenen Stipendienmittel über die Förderung.


Kontakt

Kathrin Liebmann Telefon: +49 451 300 5055 E-Mail: kathrin.liebmann@th-luebeck.de Raum: A.1 36-0.43 Ulrike Reincke Telefon: +49 451 300 5703 E-Mail: ulrike.reincke@th-luebeck.de Raum: A.1 36-0.43 - Auslands-BAföG
Damit jede*r einen Auslandsaufenthalt wahrnehmen kann, gibt es das BAföG für alle, die grundsätzlich förderberechtigt sind, auch im Ausland. Bitte informieren Sie sich hierfür auf der Seite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
- Innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz kann eine Ausbildung an Berufsfachschulen, Fachschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen von Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden.
- Bei Auslandsaufenthalten außerhalb der EU gibt es in der Regel bis zu einem Jahr lang BAföG. Das schließt auch bis zu einjährige, in sich abgeschlossene Studiengänge in Drittstaaten ein.
- Wer einen Austausch an einer Partnerhochschule macht, kann während der gesamten Zeit BAföG beziehen.
- Finanzielle Unterstützung im Ausland gibt es grundsätzlich auch für Studierende während ihres Pflichtpraktikums. Hierfür muss das Praktikum, wenn es außerhalb der EU absolviert wird, mindestens zwölf Wochen dauern.
Folgende Zuschläge zum Inlands-Bafög werden gezahlt:
- Monatlicher Auslandszuschlag für Ausbildungen außerhalb der EU/der Schweiz
- Nachweisbar anfallende Studiengebühren (bis zu 5.600 Euro je Studienjahr)
- Zuschuss zu Reisekosten
- Zuschuss zur Krankenversicherung
Die Zahlungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung werden prinzipiell als Zuschuss und als zusätzliches Semester zum Inlands-BAföG geleistet.
Der Antrag auf Auslands-BAföG sollte frühzeitig (mindestens ein halbes Jahr vor Reisantritt) beim zuständigen Bafög-Auslandsamt gestellt werden.
Hinweis: Die Fördersätze beim Auslands-BAföG können dazu führen, dass jemand, der aufgrund der Höhe des Einkommens der Eltern im Inland keinen Anspruch hat, dennoch eine Förderung erhalten kann. Daher empfehlen wir grundsätzlich, einen Antrag zu stellen und sich zu informieren. Die Anträge auf Auslandsförderung sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts gestellt werden.
- DAAD
DAAD Stipendiendatenbank
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hat ein breites Portfolio an Stipendien. Weltweit ist er der größte Förderer des internationalen Austauschs von Studierenden und Forschenden. Dabei unterstützt der DAAD jährlich mehr als 100.000 deutsche und internationale Akademiker und Akademikerinnen aller Fächer bei ihrem Auslandsaufenthalt.
Gefördert werden Studienaufenthalte im Ausland, sogar ein ganzer Master, Praktika, Sprachkurse, Summer Schools und vieles mehr.
Wie lange Studierende gefördert werden, hängt immer vom jeweiligen Stipendium ab: Die Laufzeit reicht von wenigen Wochen (zum Beispiel für ein Praktikum) bis zu einem ganzen Studienjahr (Jahresstipendium) oder zwei Jahren beim Stipendium für einen Master im Ausland.
Je nach Programm gelten die Stipendien weltweit oder nur für bestimmte Länder. Manche stehen Studierenden und Graduierten aller Fächer offen, andere richten sich an Studierende oder Wissenschaftler bestimmter Fachbereiche oder Hochschultypen.
Also bewirb Dich für ein Stipendium - und dann: Ab ins Ausland!
HAW.International
Im HAW.International Programm unterstützt der DAAD die Studierenden von Fachhochschulen bei ihren Auslandsaufenthalten mit Individualstipendien. Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen erhalten Stipendien für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums, Praktikums oder der Abschlussarbeit. Die Dauer der Förderung variiert nach Art des Aufenthalts. Dabei umfasst das Stipendium die folgenden Leistungen:
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate,
- Reisekostenzuschuss, dessen Höhe je nach Gastland variiert,
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung,
- bei Studienaufenthalten: Zuschuss zu gegebenenfalls anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze (abhängig vom Zielland),
- bei Abschlussarbeiten: Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen.
- einen Zuschuss zu einem stipendienbegleitenden Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache)
- Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartner und Kinder gewährt werden.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt.
Eine gleichzeitige Förderung über Erasmus+ oder PROMOS und HAW.International ist ausgeschlossen. Weitere Informationen zu dem Programm gibt es online: HAW.International: Semesteraufenthalte und Abschlussarbeiten und HAW.International: Auslandspraktika.

- PROMOS
Über das PROMOS-Programm werden kürzere Auslandsaufenthalte bis zu max. 6 Monate an außereuropäischen Institutionen unterstützt, die nicht über Erasmus+ gefördert werden. Es wird ein einmaliger Reisekostenzuschuss gewährt. Die Höhe ist länderabhängig.
Bewerbung
Für ein PROMOS-Stipendium bewerben Sie sich beim International Office. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Februar eines Jahres.
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:- Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (PDF)
- Motivationsschreiben
- Leistungsübersicht
- Immatrikulationsbescheinigung
- Zusage für den Auslandsaufenthalt (kann ggf. nachgereicht werden)
Unter den eingegangenen Bewerbungen wird eine Rangliste entsprechend der Auswahlkriterien (Studienleistungen, Motivation, Sprachkenntnisse) durch das International Office erstellt, ggf. werden die Fachbereiche hinzugezogen. Aufenthalte an den Partnerinstitutionen haben Vorrang. Entsprechend der Rangliste werden die Bewerber*innen durch das International Office über Zu- und Absagen informiert.
Bewerbungen, die nach dem 15. Februar eingehen, werden vorbehaltlich verfügbarer Restmittel nach Eingangsdatum berücksichtigt.


Kontakt

Kathrin Liebmann Telefon: +49 451 300 5055 E-Mail: kathrin.liebmann@th-luebeck.de Raum: A.1 36-0.43 - Zhejiang-Stipendium
Das „Stipendium der Partnerschaft“ bietet schleswig-holsteinischen Studierenden mit überdurchschnittlichen Leistungen Studienmöglichkeiten in der Provinz Zhejiang an und fördert die Zusammenarbeit zwischen der Provinz Zhejiang und dem Land Schleswig-Holstein im wissenschaftlichen Bereich.
Es werden für das Sommersemester 2026 und Wintersemester 2026/2027 insgesamt 9 Stipendien für Studierende der staatlichen Hochschulen Schleswig- Holsteins für einen maximal einjährigen Studienaufenthalt in der Provinz Zhejiang vergeben, wobei zwischen einem einsemestrigen und einem zweisemestrigen Studium an einer an dem Programm teilnehmenden Hochschule in Zhejiang gewählt werden kann. Eine Übersicht bietet die Liste der wählbaren Studiengänge in Zhejiang.
Die Bewerbenden können sich über die Hochschulen der Provinz Zhejiang, die ausländische Studierende aufnehmen, auf dem Portal Study in China informieren.Es wird angestrebt, dass die an der Hochschule in Zhejiang erworbenen Studienleistungen auf das Studium in Schleswig-Holstein angerechnet werden.
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
- Immatrikulationsgebühr
- Studiengebühr
- Grundgebühr für Lehrwerke
- Unterkunft in einem Wohnheim der Hochschule (nicht immer im Einzelzimmer)
- (chinesische) Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung
Flugkosten und individuelle Lebensführungskosten sind von der Stipendiatin oder dem Stipendiaten selbst zu tragen.
Betreuung der Stipendiat*innen
Die Betreuung der Stipendiatinnen und der Stipendiaten in China wird durch das International Office der dortigen Hochschule wahrgenommen. Die Hochschulen in Zhejiang benennen im Vorwege jeweils eine deutsch- oder englischsprachige Ansprechperson zur Kontaktaufnahme für die Stipendiatinnen und Stipendiaten. Die jeweiligen Ansprechpersonen der an dem Stipendienprogramm teilnehmenden Hochschulen in Zhejiang sind in der Studiengangsauswahlliste und Kontaktübersicht benannt.
Die genannte Person steht gegebenenfalls auch für Rückfragen bei einer unter Umständen möglichen Anerkennung der in China erbrachten Studienleistungen zur Verfügung.
Darüber hinaus steht für Notfälle auch die zentrale Ansprechpartnerin für das Stipendienprogramm, Frau LI Yuying, Mitarbeiterin des International Office der Zhejiang University of Science and Technology (ZUST) zur Verfügung. Kontakt: yuying.li(at)zust.edu.cn
Teilnahmevoraussetzungen
Bewerberinnen und Bewerber sollen über die deutsche Nationalität verfügen, höchstens 35 Jahre alt sein und noch kein anderes Stipendium von der chinesischen Regierung erhalten haben. Bewerben können sich Bachelorstudierende nach absolviertem und bewertetem dritten Fachsemester (es müssen wenigstens alle bis zum Ende des zweiten Semesters vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht worden sein), Masterstudierende nach absolviertem und bewertetem ersten Fachsemester. Es sind überdurchschnittliche Studienleistungen zu belegen.
Vorbereitung des Studienaufenthaltes
Die TH Lübeck bietet für ihre Studierenden zu bestimmten Terminen interkulturelle Trainings für einen China-Aufenthalt (kulturelle China-Kompetenz) an. Studierende anderer Hochschulen Schleswig-Holsteins können daran auf Anfrage und im Rahmen freier Plätze teilnehmen. Anfragen bitte an: chinakoordination(at)th-luebeck.de.
Berichtspflicht
Die Stipendiatin oder der Stipendiat ist verpflichtet, nach Beendigung des Studienaufenthaltes einen schriftlichen Bericht beim International Office der Heimathochschule über den Studienaufenthalt in Zhejiang abzugeben und gegebenenfalls für einen mündlichen Bericht zur Verfügung zu stehen.
Bewerbung
Bewerbungen sind in englischer Sprache zu verfassen, wobei die persönliche Motivation für den Studienaufenthalt in Zhejiang darzulegen ist. Beizufügen ist ein Empfehlungsschreiben von Lehrenden (Professur) oder wissenschaftlichen Mitarbeitenden der Hochschule.
Im Bewerbungsschreiben ist für Nachfragen zur eigenen Person sowie zu vorhandenen Studienkenntnissen eine Ansprechperson der Hochschule zu benennen.
Alle Unterlagen sind an das International Office der Heimathochschule einzureichen – an der Technischen Hochschule Lübeck in elektronischer Form in einem PDF-Dokument mit max. 3 MB beim
International Office/China-Koordination
E-Mail: chinakoordination(at)th-luebeck.de
Raum: A.1-0.49
Tel.: +49 451 300 5543Bewerbungsfristen:
Für das Sommersemester 2026 endet die Bewerbungsfrist am 30.11.2025.
Für das Wintersemester 2026/2027 endet die Bewerbungsfrist am 30.4.2026. - Weitere Stipendienprogramme
Natürlich gibt es noch eine Vielzahl an weiteren Stiftungen und Organisationen, die zweckgebundene Stipendien vergeben. Eine Auswahl sind:
- Fulbright Kommission für USA-Aufenthalt: Summer Schools, Reisestipendien, Masterstipendien
- Studienstiftung des deutschen Volkes:
- Carlo-Schmid-Programm: Offen für alle Fächer: Praktika bei Internationalen Organisationen, EU-Institutionen und NGOs
- China-Stipendien-Programm: Das Programm fördert hoch qualifizierte Studierende aller Fächer mit Ausnahme der Fächer Kunst und Design während eines zweisemestrigen Studiums an einer chinesischen Hochschule. Es versteht sich als „Türöffner“ nach China und richtet sich daher auch an Bewer-ber:innen, die bislang nur wenige oder keine Berührungspunkte mit China hatten. Jährlich werden fünfzehn Stipendien vergeben.
- ERP-Stipendienprogramm Ein- bis zweijährige Studien- oder Forschungsaufenthalte an führenden Hochschulen in den USA: für Nachwuchskräfte aller Fächer
- Haniel-Stipendienprogramm: Aufbaustudium und anschließendes Praktikum im Ausland; wirtschaftliches Interesse wird vorausgesetzt: Für Absolventen aller Fächer ab dem Bachelor
- Metropolen in Mittel-, Südost- und Osteuropa: Die wirtschaftliche und politische Entwicklung der vergangenen Jahre macht die intensive Beschäftigung mit den Ländern Osteuropas und des postsowjetischen Raums besonders spannend. Das im Jahr 2004 ins Leben gerufene Stipendienprogramm Metropolen in Osteuropa wendet sich an weltoffene deutsche Studentinnen und Studenten, die in einem dieser Länder studieren oder ein wissenschaftliches Vorhaben realisieren möchten.
McCloy-Stipendienprogramm: Seit 1983 ermöglicht das McCloy-Stipendienprogramm der Studienstiftung künftigen Führungskräften aller Fächer ein zweijähriges Masterstudium an der Harvard Kennedy School. Neben der Qualifizierung für öffentliche und internationale Organisationen ist es Ziel des Programms, die transatlantische Verständigung zu fördern und die McCloy-Geförderten über das zweijährige gemeinsame Studium hinaus fortwirkend zu vernetzen.
Eine weitere Möglichkeit, die Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes zu sichern, sind Bildungs- und Studienkredite. Diese meist zinsgünstigen Darlehen bieten eine gezielte finanzielle Unterstützung und lassen sich oftmals flexibel anpassen. Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung ist im Gegensatz zum BAföG unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern bzw. des Ehe- oder Lebenspartners und kann auch in Ergänzung zum BAföG bezogen werden: Bildungskredit.



