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Schritt für Schritt erklärt

Standardvorgehen bei der Bewerbung um einen Studienplatz an der Technischen Hochschule Lübeck ist die Online-Bewerbung über unser Bewerbungsportal.

Weitere Informationen zur Bewerbung unter speziellen Voraussetzungen (beispielsweise mit ausländischem Bildungsnachweis, ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung etc.) finden sich untenstehend.
 

Bewerbungsfristen

 SommersemesterWintersemester
zulassungsbeschränkte Studiengänge01.11. - 15.01.15.05. - 15.07.*
zulassungsfreie Studiengänge / höhere Fachsemester01.11. - 28./ 29.02.15.05. - 31.08.*
LOS - Lübecker Orientierungssemester01.11. - 28./ 29.02. 

*Für Bewerbende, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung bereits letztes Jahr oder früher erworben haben (sog. Altabiturienten), gibt es keine gesonderte Bewerbungsfrist. Wir empfehlen aber eine frühzeitige Bewerbung bzw. Beantragung der Immatrikulation innerhalb der o.g. Fristen, um zum Fristende längere Bearbeitungszeiten zu vermeiden.

Ablauf des Online-Bewerbungsverfahrens

Zuerst musst du dich im Bewerbungsportal registrieren und die Online-Bewerbung durchlaufen. Für die Bachelor-Studiengänge Bauingenieurwesen, Stadtplanung und Betriebswirtschaftslehre ist zusätzlich eine vorherige Registrierung unter hochschulstart.de erforderlich.

Ausnahme: Im Bachelor-Studiengang Architektur musst du zuerst die Eignungsprüfung ablegen. Erst wenn du diese bestanden hast, kannst du dich online bewerben.

Zur Online-Bewerbung halte bitte deine Zeugnisse bereit, da diese im Bewerbungsportal hochgeladen werden müssen. In zulassungsfreien Studiengängen kannst du sofort nach der Bewerbung die Online-Immatrikulation beantragen. Bitte beachte, dass nur Dateien in den Formaten PDF, JPG oder PNG hochgeladen werden können.

Du kannst dich nur für einen Studiengang bewerben. Nur im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahren akzeptiert die TH Lübeck zwei Bewerbungen pro Bewerber_in. Solltest du im Auswahlverfahren über hochschulstart.de kein Zulassungsangebot erhalten, kannst du dich nachträglich für ein offenes Studienangebot (in der Regel nur für zulassungsfreie Studiengänge) bewerben.

Weiterer Ablauf

zulassungsbeschränkte Bachelor- und Master-Studiengänge:
Sind für einen zulassungsbeschränkten Studiengang mehr Bewerbungen eingegangen als Studienplätze zur Verfügung stehen, erfolgt ein Auswahlverfahren. Nach Prüfung deiner Bewerbungsunterlagen erfolgt die Freischaltung für die Teilnahme am Auswahlverfahren (der Antragsstatus ändert sich in "gültig").

zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge:
Nach Abgabe der Online-Bewerbung ist die sofortige Online-Immatrikulation möglich. Nach Prüfung deiner Einschreibunterlagen erhältst du neue Zugangsdaten als Studierende/r über das Portal. Den Studierendenausweis übersenden wir mit der Post.

zulassungsfreie Master-Studiengänge:
Nach Prüfung deiner Bewerbungsunterlagen erhältst du über das Bewerbungsportal die Informationen über die Zulassung.

Den aktuellen Stand deiner Bewerbung kannst du jederzeit im Bewerbungsportal abrufen!
 

Jetzt bewerben für einen Bachelor-Studiengang

Jetzt bewerben für einen Master-Studiengang

Spezielle Voraussetzungen

  • Mit ausländischem Bildungsnachweis

    Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung und Masterzugangsberechtigung (Bachelorabschluss) außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, bewerben sich in der Regel über uni-assist, die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen. uni-assist prüft die Studienberechtigung für den gewählten Studiengang an der Technischen Hochschule Lübeck.

    Bewerber mit den folgenden Zeugnissen bewerben sich NICHT über uni-assist:

    1. Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg
    2. Äquivalenzbescheinigung mit Notenberechnung über die Ausbildung im Ausland vom Bildungsministerium
    3. Europäisches Abiturzeugnis (Zeugnis der Europäischen Reifeprüfung).


    Für die Bachelor-Studiengänge Bauingenieurwesen, Stadtplanung und Betriebswirtschaftslehre musst du dich vor der Bewerbung im uni-assist-Portal zunächst bei hochschulstart.de registrieren. Nach der Registrierung erhältst du eine zweiteilige Identifikationsnummer, bestehend aus BID (Bewerber-ID) und BAN (Bewerber-Authentifizierungsnummer). BID und BAN müssen dann bei der Bewerbung im uni-assist-Portal eingegeben werden. Bitte bewerbe dich nicht über unser Bewerbungsportal, sondern nur über uni-assist!

    Ausnahme: Im Bachelor-Studiengang Architektur musst du zuerst die Eignungsprüfung ablegen. Erst wenn du diese bestanden hast, kannst du dich online über uni-assist bewerben.

    Wie funktioniert die Bewerbung über uni-assist?

    • registriere dich auf dem uni-assist-Bewerbungsportal my.uni-assist.de
    • erstelle eine Online-Bewerbung für deinen Wunschstudiengang
    • lade die Bewerbung und alle notwendigen Unterlagen hoch
    • bezahle die Bearbeitungsgebühren (erst dann bearbeitet uni-assist deine Bewerbung)

    Wie geht es weiter?

    Uni-assist prüft deine Bewerbungsunterlagen (Bearbeitungszeit ca. 4 - 6 Wochen). Das Prüfergebnis erhältst du über dein uni-assist-Konto unter "Mein Postfach". Bei positivem Ergebnis leitet uni-assist deine Bewerbung elektronisch an die TH Lübeck weiter und du erhältst per E-Mail die Zugangsdaten zu unserem Bewerbungsportal.
    Die TH Lübeck trifft die endgültige Entscheidung über die Zulassung und informiert dich über das Bewerbungsportal. Der Ablauf ist derselbe wie oben beschrieben.

    Bitte beachte: Wir können im Vorfeld keine Auskunft darüber geben, ob dein Bildungsabschluss den Zulassungsvoraussetzungen entspricht. Auf anabin, dem Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, kannst du dich informieren, ob dein Zeugnis grundsätzlich für ein Studium in Deutschland ausreicht. Bedingte Zulassungen werden nicht erteilt.

  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

    Personen, die ihren Schulabschluss nicht im deutschen Sprachraum erworben haben, müssen zusätzlich ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.


    Anerkannte Nachweise sind:

    • DSH: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit mindestens Stufe 2 im Gesamtergebnis von einer staatlich anerkannten Schule. Private Sprachschulen sind nicht ausreichend!
    • TestDaF: Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit mindestens die Niveaustufe TDN 4 in allen Teilprüfungen
    • Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (DSD II)
    • Goethe-Zertifikat C2 
    • telc Deutsch C1 Hochschule
    • Feststellungsprüfung des Studienkollegs: Der Prüfungsteil Deutsch muss mit mindestens der Note "ausreichend" bestanden sein
    • Europäisches Abiturzeugnis mit erfolgreich absolvierter Prüfung im Fach Deutsch als erste Sprache (L1) oder zweite Sprache (L2).

    Weitere anerkannte Nachweise finden Sie in den Richtlinien der Kultusministerkonferenz.
     

    Du kannst zum Bewerbungszeitpunkt nur einen Deutschnachweis Level C1, z.B. TestDaF (3,4,4,3 oder 3,3,4,5), Goethe-Zertifikat C1 oder telc C1 (DSH 1 genügt nicht) nachweisen?
    Eine Aufnahme ins Auswahlverfahren ist nur dann möglich, wenn du eine Anmeldung zu einer erneuten Deutschprüfung nachweist. Die Prüfung muss vor Ende der Bewerbungsfrist abgelegt werden! Deinen Bewerbungsunterlagen fügst du dein Sprachzeugnis und die Anmeldung bei. Spätestens zur Immatrikulation muss ein anerkannter Sprachnachweis mit dem erforderlichen Ergebnis vorliegen!

  • Ohne Abitur bzw. schulische Hochschulzugangsberechtigung

    In Schleswig-Holstein gibt es folgende besondere Hochschulzugangsmöglichkeiten für Personen, die nicht die schulische Hochschulzugangsberechtigung, sondern eine besondere berufliche Qualifikation besitzen:

    • Meisterprüfung oder ähnliche Aufstiegsfortbildung
    • Probestudium
    • Hochschuleignungsprüfung

    Details hierzu haben wir in den folgenden Abschnitten für dich zusammengestellt.


    Meisterprüfung

    Eine Meisterprüfung oder ähnliche Aufstiegsfortbildung (wie z. B. Staatlich geprüfte/r Techniker/in, Betriebswirt/in, geprüfte/r Fachwirt/in) berechtigt zum Studium in allen Bachelor–Studiengängen gemäß § 39 Hochschulgesetz, sofern die Lehrgänge mindestens einen Umfang von 400 Unterrichtsstunden umfassen.

    Bitte beachte: Weist die Hochschulzugangsberechtigung keine auf eine Stelle nach dem Komma bestimmte Duchschnittsnote aus, ist eine besondere Bescheinigung über die Durchschnittsnote der Einrichtung nachzuweisen, an der der Abschluss erworben wurde. Wer keine Duchschnittsnote nachweist, wird hinter die letzte Bewerbung mit feststellbarer Duchschnittsnote gestellt.


    Die Bewerbung erfolgt online über unser Bewerbungsportal.


    Probestudium

    Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, aber mit einer qualifiziert abgeschlossenen Berufsausbildung und einer Berufstätigkeit können sich für einen Studiengang bewerben. In den zulassungsbeschränkten Studiengängen können pro Semester 1-2 Probestudierende (je nach Aufnahmekapazität des Studiengangs) aufgenommen werden. In den zulassungsfreien Studiengängen gibt es keine Platzbegrenzung. In beiden Fällen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.


    Zur Bewerbung müssen nachgewiesen werden:

    1. abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens befriedigenden Leistungen und
    2. Berufstätigkeit (z. B. ein Arbeitszeugnis ohne Bewertung und mit genauem Tätigkeitsumfeld und Zeitraum der Anstellung) von mindestens drei Jahren im erlernten Beruf (Ausbildungszeiten zählen nicht) oder entsprechende Ersatzzeiten*  und
    3. eine fachliche Beziehung zwischen der Ausbildung, der ausgeübten Berufstätigkeit und dem gewählten Studiengang.


    Die Bewerbung erfolgt online über unser Bewerbungsportal. Dort wähle in der Auswahl zur "Art der Hochschulzugangsberechtigung" bitte die "71 - berufl. Qualifiziert (FHR)" aus. Als "Datum der Hochschulzugangsberechtigung" trage das Ende der 3-jährigen Berufstätigkeit ein. Außerdem lade bitte zustätzlich einen Lebenslauf mit hoch.


    Für den Fall einer befristeten Einschreibung sind die Hinweise zum Probestudium zu beachten und unterschrieben bei der Online-Immatrikulation hochzuladen.


    Eine befristete Zulassung ist nicht möglich, wenn die Bewerberin oder der Bewerber im jeweiligen Studiengang an einer anderen Hochschule des Landes Schleswig-Holstein bereits befristet eingeschrieben war.


    Bei Bewerbung für ein Probestudium in einem zulassungsfreien Studiengang empfehlen wir, vor der Online-Immatrikulation einen Vorab-Check deiner Bewerbungsunterlagen von uns vornehmen zu lassen. Informiere uns nach der Online-Bewerbung über studieninfo(at)th-luebeck.de (führe bitte noch nicht die Online-Immatrikulation durch!).
    In zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Prüfung im Rahmen der Freischaltung für das Auswahlverfahren. Hier bedarf es keinem Vorab-Check.


    *Als Ersatzzeiten für die Berufstätigkeit sind bis zu drei Jahren zu berücksichtigen

    - eine Dienstpflicht in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz, in einem Zivilschutzverband oder in einem Ersatzdienst oder
      eine entsprechende Dienstleistung auf Zeit
    ,

    - eine Tätigkeit in der Entwicklungshilfe nach dem Entwicklungshelfergesetz,

    - das freiwillige soziale Jahr nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder das freiwillige ökologische Jahr
      nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres
    ,

    - die selbständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens drei Personen oder mit mindestens einer erziehungs- oder
      pflegebedürftigen Person
    .


    Hochschuleignungsprüfung

    Der Nachweis der Qualifikation für ein Studium kann von Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung mit besonders hoher Qualifikation in der Berufsbildung, in der Berufstätigkeit oder in der Weiterbildung erbracht werden. Es gilt die Landesverordnung über die Hochschuleignungsprüfung zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Hochschuleignungsprüfungsverordnung).


    Zulassungsvoraussetzungen für die Hochschuleignungsprüfung sind:

    1. Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem mit dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich, die nach Bundes- oder Landesrecht anerkannt ist und
    2. Nachweis einer mindestens mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ausgeübten dreijährigen Berufstätigkeit (nach Beendigung der Ausbildung) in einem mit dem Studiengang und der Berufsausbildung fachlich verwandten Bereich, die durch Arbeitszeugnis nachzuweisen ist.
    3. Der Nachweis über eine qualifizierte Studienberatung der Studiengangbetreuung (ist im zuständigen Fachbereichssekretariat zu beantragen)


    Die Hochschuleignungsprüfung ist eine mündliche Einzelprüfung. Sie besteht aus einem allgemeinen und einem fachlichen Abschnitt und dauert eine Zeitstunde. Dem allgemeinen Teil werden gesellschaftliche, wirtschaftliche oder kulturelle Themen zugrunde gelegt, dazu gehören auch Fähigkeiten und Kenntnisse in der Mathematik, in einer Naturwissenschaft und in einer Fremdsprache. Gegenstand des fachlichen Prüfungsteils sind wesentliche Voraussetzungen des angestrebten Studiengangs.


    Das Zulassungsverfahren und die Prüfung werden durch die Hochschule durchgeführt, an der das Studium aufgenommen werden soll. Antragstermine auf Zulassung zur Eignungsprüfung an der Technischen Hochschule Lübeck sind der 15.04. für die Bewerbung zum nachfolgenden Wintersemester und der 15.10. für die Bewerbung zum nachfolgenden Sommersemester.


    Die Prüfung ist gebührenpflichtig (141 Euro).


    Das erfolgreiche Bestehen der Prüfung berechtigt auch zur Bewerbung auf Zulassung in zulassungsbeschränkte Studiengänge.


    Die Bewerbung erfolgt nicht online über unseren Web-Auftritt, sondern schriftlich mit dem Antrag auf Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung. Nach bestandener Hochschuleignungsprüfung erhältst du ein Zeugnis und kannst die Bewerbung über unser Bewerbungsportal vornehmen.

    Bei Fragen dazu, schreibe uns gern eine E-Mail an studieninfo(at)th-luebeck.de 

  • Härtefall und Nachteilsausgleich

    Du hast unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, deine Zulassungschancen zu verbessern, indem du einen Sonderantrag stellst. Folgende Sonderanträge sind möglich und werden im Folgenden kurz erläutert:

    • Härtefallantrag
    • Antrag auf Nachteilsausgleich: Verbesserung der Durchschnittsnote
    • Antrag auf Nachteilsausgleich: Verbesserung der Wartezeit

    Die Verfahren dienen dazu, unter bestimmten, eng gefassten Bedingungen, auf individuelle Besonderheiten des Einzelfalls Rücksicht zu nehmen (§ 30 HZVO). Für alle Sonderanträge gilt:

    Sonderanträge werden nach strengen Maßstäben geprüft und nur in seltenen Fällen bewilligt

    Viele Studienbewerbende setzen auf die Sonderanträge zu große Hoffnungen. Nicht jeder Grund, den du als relevant ansehen, kann bei der Studienplatzvergabe als „Sonderfall“ anerkannt werden. Lese die jeweilige Beschreibung der Maßstäbe sorgfältig durch und prüfe kritisch, ob dein Fall diesem Maßstab entspricht.

    Sonderanträge müssen sorgfältig begründet und durch geeignete Nachweise belegt werden

    Wenn du einen Sonderantrag stellen möchten, musst du geeignete Nachweise beifügen. Welche Belege dies sein müssen, findest du bei den Hinweisen zum jeweiligen Antrag. Unvollständig eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.

    Grundsätzlich gilt: Dein „Sonderfall" muss durch die beigefügten Belege so deutlich dargestellt sein, dass eine außenstehende Person den vorliegenden Sachverhalt anhand der Unterlagen nachvollziehen kann.

    Die Anträge müssen fristgerecht mit deiner Online-Bewerbung eingereicht werden.

    Entscheidung

                Beim Härtefallantrag nimmst du zunächst am regulären Vergabeverfahren teil. Wenn du
                darüber einen Studienplatz erhältst, findet dein Härtefallantrag keine weitere Berücksichtigung.
                Nur wenn du über das reguläre Vergabeverfahren keinen Platz bekommen konntest, wird über
                deinen Härtefallantrag entschieden. Das Ergebnis dieser Entscheidung wird dir schriftlich per
                Email mitgeteilt. Eine ausführliche Begründung erhältst du auf schriftliche Anfrage.

                Beim Antrag auf Nachteilsausgleich wird über deinen Antrag vor Beginn des Vergabeverfahrens
                entschieden. Das Ergebnis dieser Entscheidung wird dir schriftlich per Email
                mitgeteilt. Eine ausführliche Begründung erhältst du auf schriftliche Anfrage.

    Im Folgenden findest du die Erläuterung der Sonderanträge in Kurzform mit den wichtigsten Merkmalen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Sie sollen dir bei der Entscheidung helfen, ob eine Antragstellung für dich überhaupt in Frage kommt und wenn ja, welcher Antrag auf deinen Fall passt.

    Ausführlichere Hinweise zu den jeweiligen Maßstäben und erforderlichen Nachweisen entnehme bitte dem Merkblatt des jeweiligen Sonderantrages.

    Härtefall

    Der Härtefallantrag ist ein Antrag auf sofortige Zulassung. Die Person möchte gegenüber allen anderen Bewerbungen bevorzugt zugelassen werden.

    Es muss schwerwiegende Gründe geben, damit eine Person sofort und vor allen anderen zugelassen wird.

    Ein solcher Umstand trifft nur auf sehr wenige Bewerbungen zu und hat nur in seltenen Fällen Aussicht auf Erfolg.

    Es stehen maximal 2% der Plätze eines Studiengangs für Härtefälle zur Verfügung. Das entspricht in der Regel 1 - 2 Plätzen.

    Beispiel für in der Regel bewilligte Härtefälle:

    Person leidet an einer schweren Erkrankung / Einschränkung mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die eine sofortige Zulassung zum Studium erforderlich macht. Die Schwere der Krankheit und insbesondere die Tendenz zur Verschlimmerung ist durch ein verständlich geschriebenes fachärztliches Gutachten nachvollziehbar dokumentiert.

    Merke: Selbst ein bewilligter Härtefall führt nicht notwendigerweise zu einer Zulassung, sobald es mehr bewilligte Anträge als Plätze gibt.

    Ausführliche Beispiele und Hinweise zu den notwendigen Nachweisen findest du im Merkblatt zum Härtefallantrag.

    Nachteilsausgleich

    Antrag auf Nachteilsausgleich: Verbesserung der Durchschnittsnote

    Das ist ein Antrag auf Verbesserung der Note der Studienberechtigung (z.B. Abinote). Mit einer verbesserten Durchschnittsnote rückt die Person auf der Liste der nach Notendurchschnitt gereihten Bewerbungen weiter nach oben und verbessert so die Chance auf eine Zulassung über diese Quote.

    Es muss schwerwiegende und nachweisbare Gründe dafür geben, dass eine Person beim Erwerb der Studienberechtigung in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt war und dass sie dafür nicht selbst verantwortlich war.

    Es muss nachweisbar sein, dass und wie sich diese Leistungsbeeinträchtigung tatsächlich auf die Durchschnittsnote ausgewirkt hat.

    Beispiel für in der Regel bewilligte Anträge auf Verbesserung der Durchschnittsnote:

    Längere Krankheit / Todesfall in der Familie hat zu einem Einbruch der Leistungskurve geführt. Person kann z.B. vor dem Ereignis einen Notenschnitt von 2,5 nachweisen und verschlechtert sich nach dem Ereignis auf einen Notenschnitt von 3,5.  Durch ein Schulgutachten wird bestätigt, dass die Leistungsbeeinträchtigung nicht von der Schülerin/dem Schüler zu verantworten ist, sondern maßgeblich den Umständen geschuldet ist. Es wird eine Einschätzung gegeben, mit welcher Note die Leistung ohne die widrigen Umstände zu bewerten ist. Diese schulische Einschätzung kann berücksichtigt werden.

    Ausführliche Beispiele und Hinweise zu den notwendigen Nachweisen findest du im Merkblatt zum Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Durchschnittsnote.

     Antrag auf Nachteilsausgleich: Verbesserung der Wartezeit

    Das ist ein Antrag auf Verbesserung der Wartezeit. Mit mehr Wartezeitsemestern rückt die Person auf der Liste der nach Wartezeit gereihten Bewerbungen weiter nach oben und verbessert so die Chance auf eine Zulassung über diese Quote.

    Es geht darum nachzuweisen, dass die Person durch Umstände, die nicht von ihr zu vertreten sind, daran gehindert wurde, die Hochschulzugangsberechtigung schon früher zu erwerben.

    Beispiel für in der Regel bewilligte Anträge auf Verbesserung der Wartezeit:

    Gesundheitliche, aber auch familiäre Umstände (z.B. Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen) während der Schulzeit haben dazu geführt, dass sich der Schulabschluss um ein Jahr verzögert hat. Es könnten dann zwei weitere Wartesemester angerechnet werden.

    Ausführliche Beispiele und Hinweise zu den notwendigen Nachweisen findest du im Merkblatt zum Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Wartezeit.

  • Zweitstudium

    ZweitstudienbewerberInnen sind Personen, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule (z. B. Bachelor, Diplom, Magister oder Staatsexamen) abgeschlossen haben. BewerberInnen, die ein Studium außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben oder einen Bachelor außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und einen Master an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben, bewerben sich bitte über Uniassist, der deutschen Servicestelle für internationale BewerberInnen (https://www.uniassist.de). 

    Mit Rücksicht auf diejenigen, die noch keinen Studienabschluss besitzen, ist die Zulassung zum Zweitstudium eingeschränkt. Für ein Zweitstudium sind höchstens drei Prozent der Studienplätze vorgesehen. Die Reihenfolge wird über eine Messzahl ermittelt (siehe unten).

    Ein Studium gilt als abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (z. B. Bachelor, Diplom- oder Magisterprüfung,) erfolgreich abgelegt worden ist. Bewerbungen für einen Masterstudiengang im Anschluss an einen Bachelorstudiengang gelten NICHT als Zweitstudium, soweit die Bewerberin oder der Bewerber nicht bereits über einen Master-, Diplom-, Staatsexamens- oder Magisterabschluss verfügt (Hochschulzulassungsverordnung § 33).

    Zu einem Antrag auf Zweitstudium in einem zulassungsbeschränkten Studiengang für das 1. Fachsemester sind folgende, für die Ermittlung der Messzahl unabdingbare Unterlagen, einzureichen. Die folgenden Abschnitte erklären, um welche Unterlagen es sich handelt und wie sie die Berechnung der Messzahl beeinflussen.


    Nachweis über Regelstudienzeit und tatsächliche Studiendauer

    Bitte weise die Regelstudienzeit des Erststudiengangs und die tatsächliche Dauer des Erststudiums nach. Bei fehlendem Nachweis wird keine Messzahl ermittelt.

    Messzahlermittlung:

    • Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit = 2 Punkte
    • Abschluss nach Regelstudienzeit + 1 Semester = 2 Punkte
    • Abschluss nach Regelstudienzeit + 2 Semester = 1,5 Punkte
    • Abschluss nach Regelstudienzeit + 3 Semester = 1 Punkt
    • Abschluss nach Regelstudienzeit + 4 Semester = 0,5 Punkte
    • Abschluss nach Regelstudienzeit + 5 Semester und mehr = 0 Punkte
    • Regelstudienzeit und Dauer des Studiums nicht nachgewiesen = 0 Punkte


    Abschlusszeugnisses des Erststudiums

    Die Note, mit der das Erststudium beendet wurde, muss im Abschlusszeugnis nachgewiesen sein. Sofern das Abschlusszeugnis keine Endnote enthält, kann diese ersatzweise über eine Bescheinigung der Stelle nachgewiesen werden, die für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses zuständig ist. Beim Fehlen einer Abschlussnote kann keine Messzahl ermittelt werden.

    Messzahlermittlung:

    • Abschlussnote Erststudium ausgezeichnet / sehr gut = 2 Punkte
    • Abschlussnote Erststudium gut / voll befriedigend = 1,5 Punkte
    • Abschlussnote Erststudium befriedigend = 1 Punkt
    • Abschlussnote Erststudium ausreichend = 0,5 Punkte
    • Keine nachgewiesene Abschlussnote = 0 Punkte


    Schriftliche Begründung des Zweitstudiums

    Auf einem gesonderten Blatt (formlos) reiche bitte eine ausführliche schriftliche Begründung des Zweitstudienwunschs ein. Diese soll Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit sowie über das angestrebte Berufsziel enthalten. Die Begründung sollte alle Gesichtspunkte enthalten, die für ein Zweitstudium maßgebend sind.

    Messzahlermittlung:

    • Fallgruppe 1: Zweitstudium aus zwingenden beruflichen Gründen = 9 Punkte

      Es wird ein Beruf angestrebt, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann. Das weitere Studium soll in die Lage versetzen, einen Beruf aufzunehmen, der zwingend den erfolgreichen Abschluss von zwei Studiengängen erfordert.
    • Fallgruppe 2: Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen = 7, 9, 11 Punkte

      Das Zweitstudium ist aus wissenschaftlichen Gründen zu befürworten. Es wird im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt.
    • Fallgruppe 3: Zweitstudium wegen besonderer beruflicher Gründe = 7 Punkte

      Die berufliche Situation wird dadurch erheblich verbessert, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Dabei kommt es darauf an, welche berufliche Tätigkeit angestrebt wird und in welcher Weise beide Studienabschlüsse die Berufsausübung fördern. Entscheidend ist die konkrete und individuelle Berufsplanung. Zwischen den Inhalten des abgeschlossenen Erststudiums und des angestrebten Zweitstudiums muss ein sachlicher Zusammenhang hergestellt werden können.
    • Fallgruppe 4: Zweitstudium wegen sonstiger beruflicher Gründe = 4 Punkte

      Obwohl das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellt, wird die berufliche Situation durch das Zweitstudium aus sonstigen Gründen erheblich verbessert. Eine genaue individuelle Darlegung ist erforderlich.
    • Fallgruppe 5: Andere als die vorgenannten Gründe = 1 Punkt

      Beispielsweise Wiedereinstieg nach Kindererziehung o. Ä.
  • Studiengangwechsel bzw. Hochschulwechsel (höheres Fachsemester)

    Hochschulwechsel / höheres Fachsemester

    Ein Hochschulwechsel bzw. ein Wechsel des Studiengangs innerhalb der Technische Hochschule Lübeck in ein höheres Fachsemester ist nur möglich, sofern du genügend anrechenbare Leistungen für den neuen Studiengang erbracht hast.
    (Sollte dies nicht der Fall sein, musst du dich innerhalb der regulären Bewerbungsfrist für das erste Fachsemester bewerben. Beachte bitte dabei, dass du dich nur für das 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studiengangs bewerben kannst, wenn du bereits zum Bewerbungszeitpunkt nicht im gleichen Studiengang an einer Hochschule eingeschrieben bist.)

    Was ist bei der Bewerbung zu beachten:

    1. Registriere dich im Bewerbungsportal der Technischen Hochschule Lübeck.
    2. Bewerbe dich bis zum 31.08.  bzw. 28./ 29.02. im Bewerbungsportal der Technischen Hochschule Lübeck für das entsprechend höhere Fachsemester und lade neben deiner Hochschulzugangsberechtigung auch eine Leistungsübersicht sowie eine Studien- bzw. Exmatrikulationsbescheinigung hoch.
    3. Nach Abgabe deiner Bewerbung erfolgt durch die Hochschule die Einstufung in ein höheres Fachsemester aufgrund der nachgewiesenen ECTS aus deiner Leistungsübersicht. (Ausnahme: Wenn du bereits im gleichen Studiengang an der TH Lübeck eingeschrieben warst, erfolgt die Einstufung automatisch ins fortlaufende Fachsemester.) Die Anrechnung einzelner Leistungen erfolgt erst nach Einschreibung durch einen Antrag im Fachbereich.
    4. Den Stand deiner Bewerbung kannst du jederzeit im Bewerbungsportal einsehen.

    Ausnahme: Im Bachelor-Studiengang Architektur ist zusätzlich eine bestandene Eignungsprüfung die Zugangsvoraussetzung zum Studium. Ob eine Eignungsprüfung aufgrund deines Vorstudiums bzw. einer bereits absolvierten Eignungsprüfung entfallen kann, kläre bitte vor Bewerbung mit dem Eignungsprüfungsausschuss. Im Falle einer positiven Entscheidung lade die Bestätigung im Bewerbungsportal hoch.


    Bitte beachte: Ist eine nach einer Prüfungsordnung erforderliche Prüfung in einem Studiengang endgültig nicht bestanden, so ist ein Weiterstudium im selben Studiengang an gleicher Hochschulart nach den geltenden Vorschriften nicht möglich. Solltest du also an einer Universität einen Studiengang endgültig nicht bestanden haben, so ist ein Weiterstudium an der Technischen Hochschule Lübeck im gleichen Studiengang erlaubt. Hast du jedoch an einer Fachhochschule einen Studiengang endgültig nicht bestanden, so kannst du das Studium im gleichen Studiengang an der Technischen Hochschule Lübeck nicht fortsetzen.

    Für Bewerbende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, ist eine direkte Bewerbung nur möglich, sofern 90 ECTS an einer deutschen Hochschule sowie ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Anderenfalls muss die Bewerbung über uni-assist erfolgen. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren über uni-assist sowie zu den hier anerkannten Deutschnachweisen findest du weiter oben auf dieser Seite.

    Zulassungen in höhere Fachsemester können nur aufgrund freier Plätze in dem entsprechenden Fachsemester erfolgen. Gehen mehr Bewerbungen als vorhandene Plätze ein, so erfolgt die Auswahl nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung.


    Solltest du noch individuelle Fragen zur Anerkennung von Leistungen haben, wende dich bitte direkt an den jeweiligen Prüfungsausschuss des Fachbereiches:

    • Angewandte Naturwissenschaften unter hans-juergen.grein(at)th-luebeck.de
    • Bauwesen unter pruefungsausschuss-bauwesen(at)th-luebeck.de
    • Elektrotechnik und Informatik unter pruefungsausschuss-ei(at)th-luebeck.de
    • Maschinenbau und Wirtschaft unter pruefungsausschuss-mw(at)th-luebeck.de

     

  • hochschulstart.de - Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung

    Die Technische Hochschule Lübeck nimmt mit folgenden Bachelor-Studiengängen am
    Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) der "Stiftung für Hochschulzulassung - hochschulstart.de" teil:

    • Bauingenieurwesen
    • Stadtplanung (Bewerbung nur zum Wintersemester möglich)
    • Betriebswirtschaftslehre  (Bewerbung nur zum Wintersemester möglich).

    Dabei handelt es sich um ein zentrales Verfahren zur Verteilung von Studienanfängerplätzen. Das DoSV dient dazu, auf Bundesebene die Vergabe von grundständigen, örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen zu koordinieren. Hintergrund ist die derzeit stattfindende "Mehrfachbelegung" von Studienplätzen durch Bewerber_innen, die sich an mehreren Hochschulen beworben haben. Es soll dafür sorgen, dass diese Studienplätze schneller, effektiver und benutzerfreundlicher an die Bewerber_innen verteilt werden. Du als Bewerber_in hast den Vorteil, dass du eine zentrale Anlaufstelle für alle im DoSV abgegebenen Bewerbungen – die Plattform www.hochschulstart.de – hast und dort den Stand aller Bewerbungen zu jeder Zeit einsehen kannst.
     

    Was ist bei der Bewerbung zu beachten:

    1. Registriere dich bei hochschulstart.de. Nach erfolgreicher Registrierung erhältest du eine Bewerber-ID und eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer).
    2. Registriere dich danach mit diesen Zugangsdaten im Bewerbungsportal der Technischen Hochschule Lübeck bzw. mit ausländischen Bildungsnachweisen bei uni-assist.
    3. Bewerbe dich bis zum 15.07.  bzw. 15.01. im Bewerbungsportal der Technischen Hochschule Lübeck bzw. bei uni-assist.
    4. Einen Überblick über den Stand deiner Bewerbungen innerhalb des Dialogorientierten Serviceverfahrens erhältest du über das Bewerbungsportal auf hochschulstart.de. Dort kannst du deinen Bewerbungsstatus verfolgen und später Zulassungsangebote annehmen, die dir von den Hochschulen unterbreitet werden. Achte dabei unbedingt auf deine Priorisierungen!


    Nähere Informationen zum Verfahren gibt es bei www.hochschulstart.de.


    Was gibt es sonst noch zu beachten?

    Kann ich mich zusätzlich noch für einen anderen Studiengang der TH Lübeck bewerben?

    Im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahren akzeptiert die TH Lübeck zwei Bewerbungen pro Bewerber_in. Solltest du im Auswahlverfahren über hochschulstart.de kein Zulassungsangebot erhalten, kannst du dich nachträglich für ein offenes Studienangebot (in der Regel nur für zulassungsfreie Studiengänge) bewerben.

    Muss ich mich auch für ein höheres Fachsemester in den o. g. Studiengängen über hochschulstart.de registrieren?

    Eine Registrierung ist nicht notwendig. Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester erfolgt nur über das Bewerbungsportal der TH Lübeck.

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