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    Das International Office vergibt im Rahmen von Erasmus+ Mobilitätszuschüsse für Studienaufenthalte an unseren Partnerhochschulen und Praktika in Europa. Über das PROMOS-Programm des DAAD werden Reisekostenstipendien an Studierende der Technischen Hochschule Lübeck vergeben. Die studentische Vereinigung IAESTE vermittelt bezahlte Praktika weltweit. Zudem können Sie sich für hochschuleigene Programme bewerben.

    Darüber hinaus gibt es zahlreiche Stipendienprogramme des DAAD, diverser Stiftungen und Organisationen. Eine Übersicht der wichtigsten Fördermöglichkeiten haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt.

    Fördermöglichkeiten an der TH Lübeck

    Über die Technische Hochschule Lübeck können Sie folgende Förderangebote in Anspruch nehmen:

    • Teilnahme am Erasmus+-Programm der Europäischen Union
    • Reisekostenstipendien im Rahmen des PROMOS-Programms
    • Shanghai-Stipendium (China)
    • Bezahlte Auslandspraktika über IAESTE LC Lübeck
    • MSOE-Double-Degree-Programm (USA)
    • Befreiung von Studiengebühren innerhalb internationaler Partnerschaften

    Fach- und länderbezogene Fördermöglichkeiten

    Je nach Studienfach und Land stehen zusätzliche Förderangebote bereit:

    • Stipendiendatenbank des DAAD
    • Stiftungsindex des Bundesverbands Deutscher Stiftungen
    • Stipendienplattform mystipendium.de
    • Fulbright Kommission für USA-Aufenthalte

    DAAD: HAW.International

    Der DAAD unterstützt die Studierenden von Fachhochschulen bei ihren Auslandsaufenthalten mit dem Programm HAW.International. Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen erhalten Stipendien für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums, Praktikums oder der Abschlussarbeit. Die Dauer der Förderung variiert nach Art des Aufenthalts. Dabei umfasst das Stipendium die folgenden Leistungen:

    • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate,
    • Reisekostenzuschuss, dessen Höhe je nach Gastland variiert,
    • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung,
    • bei Studienaufenthalten: Zuschuss zu gegebenenfalls anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze (abhängig vom Zielland),
    • bei Abschlussarbeiten: Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen.

    Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartner und Kinder gewährt werden. Eine gleichzeitige Förderung über Erasmus+ oder PROMOS und HAW.International ist ausgeschlossen.

    Weitere Informationen zu dem Programm gibt es online:  HAW.International: Semesteraufenthalte und Abschlussarbeiten und HAW.International: Auslandspraktika.

    Auslands-BAföG

    Für Studien-und Praktikumsaufenthalte können Leistungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung beantragt werden:

    • Monatlicher Auslandszuschlag für Ausbildungen außerhalb der EU/der Schweiz
    • Nachweisbar anfallende Studiengebühren (bis zu 4.600 Euro je Studienjahr)
    • Zuschuss zu Reisekosten
    • Zuschuss zur Krankenversicherung.

    Die Zahlungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung werden prinzipiell als Zuschuss (rückzahlungsfrei) und als zusätzliches Semester zum Inlands-BAföG geleistet.

    Hinweis: Die Fördersätze beim Auslands-BAföG können dazu führen, dass jemand, der aufgrund der Höhe des Einkommens der Eltern im Inland keinen Anspruch hat, dennoch eine Förderung erhalten kann. Daher empfehlen wir grundsätzlich, einen Antrag zu stellen und sich zu informieren.

    Wichtig: Die Anträge auf Auslandsförderung sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts gestellt werden.

    Bildungskredit

    Eine weitere Möglichkeit, die Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes zu sichern, sind Bildungs- und Studienkredite. Diese meist zinsgünstigen Darlehen bieten eine gezielte finanzielle Unterstützung und lassen sich oftmals flexibel anpassen.

    Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung ist im Gegensatz zum BAföG unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern bzw. des Ehe- oder Lebenspartners und kann auch in Ergänzung zum BAföG bezogen werden.

     

  • ERASMUS+

    Eine Erasmus+-Förderung umfasst folgende Leistungen:

    • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen und
    • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule (Studium) bzw.
    • EU-Praktikumsvertrag zwischen TH Lübeck, Unternehmen und dem/der Studierenden (Praktikum)
    • Organisatorische und administrative Unterstützung bei der Vorbereitung
    • Sprachförderung durch Online-Kurse und Tests
    • Sonderzuschüsse für Studierende mit Grad der Behinderung ab 20, Studierenden mit einer chronischen Erkrankung, Studierende mit Kind(ern), Erstakademiker_innen sowie für erwerbstätige Studierende,
    • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten

    Monatsraten nach der durch die EU zugeordneten Ländergruppe des Gastlandes:

    Auslandsstudium - gültig ab WiSe 2024/25

    Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden - 600 €
    Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern - 540 €
    Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn - 540 €

    Auslandspraktikum

    Ländergruppe 1: 750 €
    Ländergruppe 2: 690 €
    Ländergruppe 3: 690 €

    Das Praktikum muss mindestens 2 Monate und darf höchstens 12 Monate dauern. Die Förderdauer für Praktika ist auf 5 Monate beschränkt.

     

    Sonderzuschüsse

    Inklusion und Diversität – das sind übergreifende Prioritäten der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027. Mit unterschiedlichen Maßnahmen und Möglichkeiten will das Programm das Ziel nach mehr Chancengerechtigkeit und Inklusion in allen Bildungsbereichen erreichen. Ein wesentlicher Bestandteil im Hochschulbereich ist hierbei die finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen über Aufstockungsbeträge (top-ups) sowie Realkostenförderung.

    Erasmus+ Teilnehmende, die die Kriterien für den Erhalt einer Zustzförderung erfüllen, können die Sonderzuschüsse beim International Office beantragen. Dazu ist die Unterzeichnung einer ehrenwörtlichen Erklärung sowie das Einreichen weiterer Belege erforderlich. Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Studierende mit Kind/ern haben bei Erfüllung der Förderfähigkeitskriterien die Wahl zwischen finanzieller Zusatzförderung über einen monatlichen Aufstockungsbetrag oder die Erstattung der Realkosten. Der Antrag auf Erstattung der Realkosten ist beim DAAD einzureichen. Bei Vorhandensein mehrerer sozialer Zielgruppenmerkmale eines Teilnehmenden (beispielsweise Erstakademiker_in und erwerbstätige Studierende) ist nur ein Sonderzuschuss auszahlbar. Es müssen auch entsprechend nur die Nachweise für ein Zielgruppenmerkmal eingereicht werden. Der soziale Zuschuss kann mit dem Zuschuss für nachhaltiges Reisen kombiniert werden.

     

    1. Zuschuss für Nachhaltiges Reisen

    Wenn Sie für den überwiegenden Teil der Reise zum Ort der aufnehmenden Einrichtung (mehr als 50% der An- und/oder Abreise) emissionsarme Verkehrsmittel (z.B. Fahrrad, Bahn, Fernbus, Fahrgemeinschaft) nutzen, können Sie den Zuschuss für „Grünes Reisen“ beantragen. Es können max. 6 zusätzliche Reisetage für Green Travel bei Bedarf bei der Stipendiendauer dazugerechnet werden. Für Reisen mit nicht nachhaltigen Verkehrsmitteln können bei Bedarf bis zu 2 Reisetage beantragt werden.

    Kennen Sie schon den Erasmus+ Interrail-Pass? Anregungen zur Gestaltung Ihrer Anreise mit Zug und Bus finden Sie hier zusammengefasst.

    2. Sozialer Zuschuss für erwerbstätige Studierende

    Die sozialverischerungspflichtige Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend vor dem Zeitpunkt des Antritts der Mobilität ausgeübt worden sein. Die Tätigkeit im Entsendeland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden. Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert). Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt. Geförderte erhalten einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat. Einzureichen sind ein Nachweis der Beschäftigung (z.B. Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung, Bescheinigung vom Arbeitgeber).

    3. Sozialer Zuschuss für Erstakademiker_innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)

    Als Erstakademikerinnen und Erstakademiker gelten in diesem Fall Studierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Der Abschluss einer hochschulähnlichen Berufsakademie gilt dabei als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge als akademischer Abschluss, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind. Ein Meisterbrief gilt nicht als akademischer Abschluss. Geförderte erhalten einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat. Einzureichen sind eine ehrenwörtliche Erklärung der Elternteile bzw. Bezugspersonen.

    4. Sozialer Zuschuss für Studierende mit Kind(ern)

    Studierende, die ihr Kind oder ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, können ebenfalls monatlich 250 Euro zusätzlich erhalten. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss beträgt pro Familie 250 Euro im Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner/Partnerin) mitreist. Nachweis: Geburtsurkunde und Reiseunterlagen des Kindes/ der Kinder

    Falls besonders hohe Mehrkosten durch die Mitnahme Ihres Kindes/Ihrer Kinder für Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können.

    5. Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung

    Studierende mit einem Grad der Behinderung ab 20 sowie Studierende mit einer chronischen Erkranung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf für den Auslandsaufenthalt führen, können einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat erhalten. Als Nachweis ist ein Behindertenausweis oder ein ärztliches Attest, welches bestätigt, dass auf Grund der vorliegenden chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.

    Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.

    Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des DAAD.

    Teilnahmevoraussetzungen

    Voraussetzung für ein Erasmus+-gefördertes Studium im Ausland ist ein bestehendes Partnerschaftsabkommen (inter-institutional agreement) der TH Lübeck mit der Gasthochschule im Ausland. Beide Hochschulen müssen im Besitz einer gültigen Erasmus+-Universitätscharta (ECHE) sein. Bei Praktika ist der Abschluss eines EU-Praktikumsvertrags (Trainee Agreement) zwischen der TH Lübeck, dem Unternehmen und Ihnen verpflichtend. Nicht förderbar sind Praktika in deutschen Auslandsvertretungen und EU-Einrichtungen.

    Darüber hinaus gilt: Sie müssen regulär an der TH Lübeck immatrikuliert sein und bis zum Antritt des Auslandssemesters das erste Studienjahr (2 Fachsemester) abgeschlossen haben. Auslandspraktika sind mit Studienbeginn und bis zwölf Monate nach Studienabschluss möglich (Graduiertenpraktika), wenn die Bewerbung vor der Graduierung erfolgt.

    Aufenthaltsdauer:

    • Studienaufenthalte und Praktika: je 2-12 Monate
    • Jeweils bis zu 12 Monate innerhalb Bachelor-Studium, Master-Studium und Doktorat
    • Mehrfache Förderung innerhalb eines Studienzyklus möglich

    Nach einem über Erasmus+ geförderten Aufenthalt an einer Partnerhochschule oder einem Auslandspraktikum wird von den Stipendiaten ein Abschlussbericht erwartet. Beispiele finden Studierende der TH Lübeck im Lernraum.

    Bewerbung

    Eine Erasmus+-Bewerbung läuft in den folgenden Schritten ab:

    Auslandsstudium

    1. Auswahl der Partnerhochschule

    2. Bewerbung beim International Office, Bewerbungsfrist: 15. Januar eines Jahres

    Achtung: Solange Mittel zur Verfügung stehen, können Sie sich auch nach dieser Frist noch um eine finanzielle Förderung bewerben. Informationen hierzu finden Sie im Lernraum.

    Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

    • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
    • Motivationsschreiben
    • Leistungsübersicht
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Declaration of Honour für Social und/ oder Green Travel Top-Up, falls zutreffend

    3. Auswahl und Nominierung

    Unter den eingegangenen Bewerbungen wird eine Rangliste entsprechend der Auswahlkriterien (Studienleistungen, Motivation, Sprachkenntnisse) durch das International Office erstellt, ggf. werden die Fachbereiche hinzugezogen. Entsprechend der Rangliste werden die Bewerber_innen durch das International Office für das Auslandssemester an der Partnerhochschule nominiert und informiert.

    4. Bewerbung an der Partnerhochschule

    Nach der Nominierung müssen Sie sich eigenständig an der Gasthochschule bewerben. Informationen dazu erhalten Sie von der Partnerhochschule und im International Office.

     

    Auslandspraktikum

    1. Bewerbung für einen Praktikumsplatz

    2. Bewerbung beim International Office, Bewerbungsfrist: 1 Monat vor Praktikumsbeginn

    Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

    • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
    • Motivationsschreiben
    • Leistungsübersicht
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Declaration of Honour für Social und/oder Green Travel Top-Up, falls zutreffend
    • Versicherungsnachweise
    • ausgefülltes und von allen Parteien unterschriebenes Learning Agreement

    3. Auswahl

    Nach Prüfung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen entscheidet das International Office unter Berücksichtigung der vorhandenen Stipendienmittel über die Förderung.

    Bewerbungsunterlagen sowie weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Studierende der TH Lübeck im Lernraum.

    Mobilität mit Partnerländern

    Mit Erasmus+ haben TH Lübeck Studierende die Möglichkeit, ein oder zwei Studiensemester an bestimmten außereuropäischen Partnerhochschulen zu absolvieren und dafür eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Diese umfasst eine monatliche Pauschale sowie einen einmaligen Reisekostenzuschuss, der sich an der Entfernung zum Zielort festmacht. Studiengebühren an den teilnehmenden Gasthochschulen entfallen und die im Ausland erworbenen ECTS-Punkte können an der TH Lübeck anerkannt werden. Fördermittel können für folgende Partnerhochschulen beantragt werden:

    Kosovo (für Studierende im FB Bau)

    • UBT - Higher Education Institution

    Ukraine (für Studierende im FB Bau)

    • Chernivtsi National University Yuriy Fedkovych
    • Kyiv National University of Construction and Architecture
    • Lviv Polytechnic National University
    • Poltava National Technical Yuri Kondratyuk University

    Die finanzielle Förderung für Aufenthalte in Partnerländern wurde von der EU Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:

    von Deutschland in das Partnerland: 700 € pro Monat

    Hinzu kommt eine einmalige Fahrtkostenpauschale in Höhe von 275 €.

    Bei der finanziellen Förderung ist die Mindestdauer von 3 Monaten zu beachten und Aufenthalte bis zu 5 Monaten können gefördert werden, sofern Mittel zur Verfügung stehen. Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie unter dem Punkt Bewerbung. Beachten Sie bitte dass wir nur finanzielle MIttel zu Förderung einzelner Personen haben. Auch ohne finanzielle Erasmus+ Förderung können Studierende ein Semester an den Partnerhochschulen studieren.

    Schriftzug Co-funded by the European Union
  • PROMOS

    Über das PROMOS-Programm werden kürzere Auslandsaufenthalte bis zu max. 6 Monate an außereuropäischen Institutionen unterstützt, die nicht über Erasmus+ gefördert werden. Es wird ein einmaliger Reisekostenzuschuss gewährt. Die Höhe ist länderabhängig.

    Bewerbung

    Um ein PROMOS-Stipendium bewerben Sie sich bitte beim International Office. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Februar eines Jahres.

    Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

    • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
    • Motivationsschreiben
    • Leistungsübersicht
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Zusage für den Auslandsaufenthalt (kann ggf. nachgereicht werden)

    Unter den eingegangenen Bewerbungen wird eine Rangliste entsprechend der Auswahlkriterien (Studienleistungen, Motivation, Sprachkenntnisse) durch das International Office erstellt, ggf. werden die Fachbereiche hinzugezogen. Aufenthalte an den Partnerinstitutionen haben Vorrang. Entsprechend der Rangliste werden die Bewerber_innen durch das International Office über Zu- und Absagen informiert.

    Bewerbungen, die nach dem 15. Februar eingehen, werden vorbehaltlich verfügbarer Restmittel nach Eingangsdatum berücksichtigt.

    Schriftzug Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Shanghai-Stipendium

    Ein Shanghai-Stipendium umfasst folgende Leistungen:

    • 3- oder 6-monatiger Studienaufenthalt an der East China University of Science and Technology (ECUST), Partnerhochschule der THL seit 1989    
    • Betreute Projektarbeit 
    • Übernahme der Studiengebühren in China
    • Unterkunft im internationalen Wohnheim (Einzelzimmer mit Bad und Internetanschluss)
    • monatliche Stipendiensumme i. H. v. 1000 Yuan 
    • Betreuung durch das International Office und studentische Buddies vor Ort

    Die Kosten für Visum, Flug und Versicherungen sind selbst zu tragen. Wir empfehlen die Bewerbung um ein PROMOS-Stipendium zur Deckung der Reisekosten.

    Hinweis: Bitte klären Sie im Vorfeld mit der Studiengangsleitung Ihres Fachbereichs an der TH Lübeck, ob Ihre an der ECUST zu bearbeitende Aufgabenstellung/Projektarbeit im Rahmen Ihres Studiums anerkannt werden kann. Möchten Sie sich englischsprachige Lehrveranstaltungen der ECUST von der TH Lübeck anerkennen lassen, ist auch hier im Vorfeld eine Absprache mit Ihrer Studiengangsleitung erforderlich. 

    Teilnahmevoraussetzung

    Um das Shanghai-Stipendium in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie regulär an der Technischen Hochschule Lübeck immatrikuliert sein und in einem der folgenden Fachbereiche studieren:

    • Angewandte Naturwissenschaften
    • Elektrotechnik und Informatik
    • Maschinenbau und Wirtschaft

    Wir empfehlen, bereits vor der Bewerbung ein Semester als Chinabuddy aktiv zu sein, um Erfahrungen im Umgang mit der chinesischen Kultur und Lebensweise zu sammeln.

    Bewerbung

    Bitte reichen Sie eine vollständige Bewerbung, adressiert an die Vizepräsidentin für Forschung und Internationales der TH Lübeck, Frau Prof. Karen Cabos, mit folgenden Unterlagen ein:

    • Ausgefülltes Stipendien-Formblatt (PDF)
    • Aussagekräftiges Bewerbungsschreiben, inklusive Nennung fachlicher Schwerpunkte und des gewünschten ECUST-Fachbereichs
    • Lebenslauf
    • Aktuelle Leistungsübersicht
    • Nachweis von Englischkenntnissen (z. B. Schulabschlusszeugnis)
    • Gutachten von 1 Professor*in der TH Lübeck
    • Ggf. weitere relevante Zeugnisse

    Hinweis: Zur Auswahl der Fachbereiche und fachlicher Schwerpunkte an der ECUST ist ein vorheriger persönlicher Termin in der China-Koordination notwendig, da nicht alle Informationen auf der ECUST-Website auf Englisch vorliegen.

    Bitte klären Sie im Vorfeld mit der Studiengangsleitung Ihres Fachbereichs an der TH Lübeck, ob Ihre an der ECUST zu bearbeitende Aufgabenstellung im Rahmen Ihres Studiums anerkannt werden kann.

    Die Bewerbungsunterlagen werden in digitaler Fassung in einem Dokument (PDF) in englischer Sprache bei der China-Koordination eingereicht.

    Die endgültige Auswahl der Stipendiaten obliegt der ECUST. Die TH Lübeck trifft eine Vorauswahl. Neben den Studienleistungen wird auch die persönliche Eignung der Bewerber*innen berücksichtigt.

  • Zhejiang-Stipendium

    Das „Stipendium der Partnerschaft“ bietet schleswig-holsteinischen Studierenden mit überdurchschnittlichen Leistungen Studienmöglichkeiten in der Provinz Zhejiang an und fördert die Zusammenarbeit zwischen der Provinz Zhejiang und dem Land Schleswig-Holstein im wissenschaftlichen Bereich.

    Es werden für das Wintersemester 2025/2026 insgesamt 9 Stipendien für Studierende der staatlichen Hochschulen Schleswig- Holsteins für einen maximal einjährigen Studienaufenthalt in der Provinz Zhejiang vergeben, wobei zwischen einem einsemestrigen und einem zweisemestrigen Studium an einer an dem Programm teilnehmenden Hochschule in Zhejiang gewählt werden kann (Liste der wählbaren Studiengänge)

    Es wird angestrebt, dass die an der Hochschule in Zhejiang erworbenen Studienleistungen auf das Studium in Schleswig- Holstein angerechnet werden.

    Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

    • Immatrikulationsgebühr
    • Studiengebühr
    • Grundgebühr für Lehrwerke
    • Unterkunft in einem Wohnheim der Hochschule (nicht immer im Einzelzimmer)
    • (chinesische) Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung
    • Monatlicher Lebensunterhaltszuschuss unter Bezugnahme auf den Stipendienstandard der chinesischen Regierung (1400 RMB für Bachelor-Studenten, 1700 RMB für Master-Studenten)

    Flugkosten und individuelle Lebensführungskosten sind von der Stipendiatin oder dem Stipendiaten selbst zu tragen.

    Betreuung der Stipendiatinnen und Stipendiaten

    Die Betreuung der Stipendiatinnen und der Stipendiaten in China wird durch das International Office der dortigen Hochschule wahrgenommen. Die Hochschulen in Zhejiang benennen im Vorwege jeweils eine deutsch- oder englischsprachige Ansprechperson zur Kontaktaufnahme für die Stipendiatinnen und Stipendiaten. Die jeweiligen Ansprechpartner der an dem Stipendienprogramm teilnehmenden Hochschulen in Zhejiang sind in der Studiengangsauswahlliste benannt.

    Die genannte Person steht gegebenenfalls auch für Rückfragen bei einer unter Umständen möglichen Anerkennung der in China erbrachten Studienleistungen zur Verfügung.

    Darüber hinaus steht für Notfälle auch die zentrale Ansprechpartnerin für das Stipendienprogramm, Frau LI Yuying, Mitarbeiterin des International Office der Zhejiang University of Science and Technology (ZUST) zur Verfügung. Kontakt: yuying.li(at)zust.edu.cn

    Teilnahmevoraussetzungen

    Bewerberinnen und Bewerber sollen über die deutsche Nationalität verfügen, höchstens 35 Jahre alt sein und noch kein anderes Stipendium von der chinesischen Regierung erhalten haben. Bewerben können sich Bachelorstudierende nach absolviertem und bewertetem dritten Fachsemester (es müssen wenigstens alle bis zum Ende des zweiten Semesters vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht worden sein), Masterstudierende nach absolviertem und bewertetem ersten Fachsemester. Es sind überdurchschnittliche Studienleistungen zu belegen.

    Vorbereitung des Studienaufenthaltes

    Die TH Lübeck bietet für ihre Studierenden zu bestimmten Terminen interkulturelle Trainings für einen China-Aufenthalt  ("kulturelle China-Kompetenz") an. Studierende anderer Hochschulen Schleswig-Holsteins können daran auf Anfrage und im Rahmen freier Plätze teilnehmen. Anfragen bitte an: chinakoordination(at)th-luebeck.de.

    Berichtspflicht 

    Die Stipendiatin oder der Stipendiat ist verpflichtet, nach Beendigung des Studienaufenthaltes einen schriftlichen Bericht beim International Office der Heimathochschule über den Studienaufenthalt in Zhejiang abzugeben und gegebenenfalls für einen mündlichen Bericht zur Verfügung zu stehen.

    Bewerbung

    Bewerbungen sind in englischer Sprache zu verfassen, wobei die persönliche Motivation für den Studienaufenthalt in Zhejiang darzulegen ist. Beizufügen ist ein Empfehlungsschreiben einer Professorin oder eines Professors oder einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters der Hochschule.

    In dem Bewerbungsschreiben ist für Nachfragen zu der Person der Bewerberin oder des Bewerbers sowie zu vorhandenen Studienkenntnissen eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner der Hochschule zu benennen. 

    Alle Unterlagen sind an das International Office der Heimathochschule einzureichen – an der Technischen Hochschule Lübeck in elektronischer Form in einem PDF-Dokument mit max. 3 MB beim 

    International Office/China-Koordination
    E-Mail: chinakoordination(at)th-luebeck.de
    Raum: 36-0.49
    Tel.: +49 451 300 5543

    Bewerbungsfrist: Für das Wintersemester 2025/26 endet die Bewerbungsfrist am 1.4.2025. 

  • IAESTE

    IAESTE (International Association for the Exchange of Students for Technical Experience) ist eine internationale und unpolitische Organisation zur Vermittlung von bezahlten und betreuten Praktikumsplätzen, in über 85 Ländern weltweit. Wir sind unter dem Dach des DAAD.

    Es stehen hauptsächlich Praktikumsplätze für Studierende technischer und naturwissenschaftlicher Studiengänge zur Verfügung. Aber auch bei anderen Studiengängen lohnt sich eine Anfrage beim Lokalkomitee Lübeck (per Mail, auf Facebook oder Instagram).

    Studierende folgender Fachrichtungen können sich bei IAESTE für ein Auslandspraktikum bewerben:

    • Mathematik
    • Ingenieurwissenschaft
    • Naturwissenschaft
    • Agrar- und Forstwissenschaft
    • Informatik
    • Wirtschaftswissenschaft
    • Design und Gestaltung

      Die Praktika sind so vergütet, dass die Lebenshaltungskosten vor Ort gedeckt sind. Für Unterkunft und soziale Betreuung sorgt das IAESTE-Komitee des Gastgeberlandes. Für Praktika, die außerhalb der EU stattfinden, kann ein Fahrtkostenzuschuss beim DAAD beantragt werden.

      Bewerbungen können über www.iaeste.net eingereicht werden. Laden Sie folgende Dokumente auf Englisch bis Mitte Januar (die genaue Bewerbungsfrist finden Sie HIER) hoch:

      • Motivationsschreiben
      • Lebenslauf
      • Immatrikulationsbescheinigung
      • Leistungsübersicht
      • Sprachzeugnis für die englische Sprache

      Wir freuen uns auf euch!

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    Mönkhofer Weg 239
    23562 Lübeck
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    +49 (0) 451-300 6
    +49 (0) 451-300 5100
    kontakt@th-luebeck.de
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