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Bewerbung ohne schulische Hochschulzugangs­berechtigung

In Schleswig-Holstein gibt es folgende besondere Hochschulzugangsmöglichkeiten für Personen, die nicht die schulische Hochschulzugangsberechtigung, sondern eine besondere berufliche Qualifikation besitzen:

  • Meisterprüfung oder ähnliche Aufstiegsfortbildung
  • Probestudium
  • Hochschuleignungsprüfung

Details hierzu haben wir in den folgenden Abschnitten für Sie zusammengestellt.

  • Meisterprüfung oder ähnliche Aufstiegsfortbildung

    Eine Meisterprüfung oder ähnliche Aufstiegsfortbildung (wie z. B. Staatlich geprüfte/r Techniker/in, Betriebswirt/in, geprüfte/r Fachwirt/in) berechtigt zum Studium in allen ...

    Eine Meisterprüfung oder ähnliche Aufstiegsfortbildung (wie z. B. Staatlich geprüfte/r Techniker/in, Betriebswirt/in, geprüfte/r Fachwirt/in) berechtigt zum Studium in allen Bachelor–Studiengängen gemäß § 39 Hochschulgesetz, sofern die Lehrgänge mindestens einen Umfang von 400 Unterrichtsstunden umfassen.

    Bitte beachten Sie: Weist die Hochschulzugangsberechtigung keine auf eine Stelle nach dem Komma bestimmte Duchschnittsnote aus, ist eine besondere Bescheinigung über die Durchschnittsnote der Einrichtung nachzuweisen, an der der Abschluss erworben wurde. Wer keine Duchschnittsnote nachweist, wird hinter die letzte Bewerbung mit feststellbarer Duchschnittsnote gestellt.

    Die Bewerbung erfordert keine besondere Form und erfolgt innerhalb der regulären Bewerbungsfristen online über unseren Web-Auftritt.

  • Probestudium

    Die Hochschulen können Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, aber mit einer qualifiziert abgeschlossenen Berufsausbildung und einer Berufstätigkeit ...

    Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, aber mit einer qualifiziert abgeschlossenen Berufsausbildung und einer Berufstätigkeit können sich für einen Studiengang bewerben. In den zulassungsbeschränkten Studiengängen können pro Semester 1-2 Probestudierende (je nach Aufnahmekapazität des Studiengangs) aufgenommen werden. In den zulassungsfreien Studiengängen gibt es keine Platzbegrenzung. In beiden Fällen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

    Zur Bewerbung müssen (in einfacher Kopie) nachgewiesen werden:

    1. abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens befriedigenden Leistungen und
    2. Berufstätigkeit (in etwa ein Arbeitszeugnis ohne Bewertung und mit genauem Tätigkeitsumfeld und Zeitraum der Anstellung) von mindestens drei Jahren im erlernten Beruf (Ausbildungszeiten zählen nicht) oder entsprechende Ersatzzeiten*und
    3. eine fachliche Beziehung zwischen der Ausbildung, der ausgeübten Berufstätigkeit und dem gewählten Studiengang.

    Die Bewerbung erfolgt mit dem Antrag auf Zulassung zum Probestudium innerhalb der regulären Bewerbungsfristen.

    Für den Fall einer befristeten Einschreibung sind die Hinweise zum Probestudium zu beachten.

    Eine befristete Zulassung ist nicht möglich, wenn die Bewerberin oder der Bewerber im jeweiligen Studiengang an einer anderen Hochschule des Landes Schleswig-Holstein bereits befristet eingeschrieben war.

    Wenn Sie Fragen dazu haben, rufen Sie gern an oder schreiben eine E-Mail. Bitte ebachten Sie: Derzeit arbeiten wir im Homeoffice und sind via E-Mail erreichbar.
    (0451) 300-5012
    studieninfo(at)th-luebeck.de 


    *Als Ersatzzeiten für die Berufstätigkeit sind bis zu drei Jahren zu berücksichtigen

    • eine Dienstpflicht in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz, in einem Zivilschutzverband oder in   einem Ersatzdienst oder eine entsprechende Dienstleistung auf Zeit,
    • eine Tätigkeit in der Entwicklungshilfe nach dem Entwicklungshelfergesetz,
    • das freiwillige soziale Jahr nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder das freiwillige ökologische Jahr nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres,
    • die selbständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens drei Personen oder mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person.

     

     

     

  • Hochschuleignungsprüfung

    Der Nachweis der Qualifikation für ein Studium kann von Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung mit besonders hoher Qualifikation in der Berufsbildung, ...

    Der Nachweis der Qualifikation für ein Studium kann von Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung mit besonders hoher Qualifikation in der Berufsbildung, in der Berufstätigkeit oder in der Weiterbildung erbracht werden. Es gilt die Landesverordnung über die Hochschuleignungsprüfung zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Hochschuleignungsprüfungsverordnung).

    Zulassungsvoraussetzungen für die Hochschuleignungsprüfung sind:

    1. Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem mit dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich, die nach Bundes- oder Landesrecht anerkannt ist und
    2. Nachweis einer mindestens mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ausgeübten dreijährigen Berufstätigkeit in einem mit dem Studiengang und der Berufsausbildung fachlich verwandten Bereich, die durch Arbeitszeugnis nachzuweisen ist.
    3. Der Nachweis über eine qualifizierte Studienberatung der Studiengangbetreuung (ist im zuständigen Fachbereichssekretariat zu beantragen)

    Die Hochschuleignungsprüfung ist eine mündliche Einzelprüfung. Sie besteht aus einem allgemeinen und einem fachlichen Abschnitt und dauert eine Zeitstunde. Dem allgemeinen Teil werden gesellschaftliche, wirtschaftliche oder kulturelle Themen zugrunde gelegt, dazu gehören auch Fähigkeiten und Kenntnisse in der Mathematik, in einer Naturwissenschaft und in einer Fremdsprache. Gegenstand des fachlichen Prüfungsteils sind wesentliche Voraussetzungen des angestrebten Studiengangs.

    Das Zulassungsverfahren und die Prüfung werden durch die Hochschule durchgeführt, an der das Studium aufgenommen werden soll. Antragstermine auf Zulassung zur Eignungsprüfung an der Technischen Hochschule Lübeck sind der 15.04. für die Bewerbung zum nachfolgenden Wintersemester und der 15.10. für die Bewerbung zum nachfolgenden Sommersemester.

    Die Prüfung ist gebührenpflichtig (141 Euro).

    Das erfolgreiche Bestehen der Prüfung berechtigt auch zur Bewerbung auf Zulassung in zulassungsbeschränkte Studiengänge.

    Die Bewerbung erfolgt nicht online über unseren Web-Auftritt, sondern schriftlich mit dem Antrag auf Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung.

    Wenn Sie Fragen dazu haben, rufen Sie uns gern an oder schreiben eine E-Mail
    +49 451 300-5012 oder studieninfo(at)th-luebeck.de 

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