Geflüchtete Studieninteressierte

Sie sind Flüchtling in Deutschland und haben Interesse daran, an der Technischen Hochschule Lübeck zu studieren? Sie sind herzlich willkommen!
Alle unsere Bachelor-Studiengänge werden auf Deutsch unterrichtet. Die meisten unserer Master-Studiengänge sind auch auf Deutsch. Vier Master-Studiengänge werden komplett auf Englisch unterrichtet.
Informationen zum Fächerangebot, zu den Bewerbungsvoraussetzungen, zum Bewerbungsprozess, aber auch zu ausländerrechtlichen Fragestellungen und anderen FAQs erhalten Sie über die e-mail Adresse incomings(at)th-luebeck.de
Informationen rund um das Thema Ukraine finden Sie unter diesem Link.
Informationen für Studienbewerberinnen und -bewerber zur Anerkennung deutscher Sprachkenntnisse
Studienbewerberinnen und -bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen aufgrund § 40 Abs. 2 Nr. 2 des Hochschulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein zusammen mit den Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erbringen. Gem. § 5 Abs. 3 Nr. 2 der Einschreibordnung der TH Lübeck richten sich die anerkannten Sprachnachweise nach der Rahmenordnung über deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT).Danach werden folgende Nachweise über deutsche Sprachkenntnisse bei der TH Lübeck anerkannt:
- Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH 2 oder DSH 3),
- Nachweis "Test Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerber" (TEST-DAF) Das Ergebnis aller vier Teilprüfungen muss mindestens die TestDaF - Niveaustufe 4 oder höher ausweisen,
- Nachweis Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, - zweite Stufe,
- Zeugnis zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung).
Hinweis
Wer Inhaber eines Zeugnisses über
- das Große oder Kleine Deutsche Sprachdiplom des Goethe-Instituts, die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP),
- das Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom, das seit dem 01.01.2012 die vorgenannten Prüfungen abgelöst hat oder
- die bestandene Prüfung "telc Deutsch C 1 Hochschule"
ist, benötigt die unter 1-4 genannten Nachweise nicht.
Die Zulassungsvoraussetzungen für Flüchtlinge mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen sind die gleichen wie für alle internationalen Studierenden.
Das Bewerbungsverfahren läuft über die Seite "Uni-Assist" >>>zum Uni-Assist Bewerbungsverfahren
Wenn Sie keine Abitur Zeugnisse dabei haben, müssen Sie TestAS Prüfung ablegen.
Bitte beachten Sie, dass die TH Lübeck direkt keine Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung vornimmt. Diese erfolgt nur über Uni-Assist bei einer konkreten Studienplatzbewerbung. Wenn Sie eine Gleichwertigkeitsbescheinigung des Ministeriums haben, können Sie sich direkt bei uns bewerben und müssen NICHT über Uni-Assist gehen. Wenn Sie keine direkte Hochschulzugangsberechtigung haben, könnte das Studienkolleg oder LinkPlus interessant für Sie sein.
Hinsichtlich der Bewerbungsmodalitäten empfehlen wir einen Blick auf die häufig gestellten Fragen (FAQ). Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit und lesen Sie unsere Hinweise sorgfältig durch. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.
Weitere Informationen
Kontakt
Evans Gumbe M.A. | |
Telefon: | +49 451 300 5724 |
E-Mail: | evans.gumbe@th-luebeck.de |
Raum: | 36-K.05 |
Nane Kley | |
Telefon: | +49 451 300 5464 |
E-Mail: | nane.kley@th-luebeck.de |
Raum: | 36-0.42 |