Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung (FAQ)
Wer hilft mir bei Fragen weiter, die auf dieser Seite nicht beantwortet werden?
Sind Fragen offen geblieben, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle.
Kann ich eine Studienstarthilfe beantragen?
Ja. Hier finden Sie Informationen und unter welchen Voraussetzungen diese beantragt werden kann.
Was ist DoSV (Dialogorientiertes Serviceverfahren)?
DoSV ist ein zentrales Verfahren zur Verteilung von Studienanfängerplätzen über die Plattform hochschulstart.de. Es dient dazu, auf Bundesebene die Vergabe von grundständigen, zulassungsbeschränkten Studiengängen zu koordinieren. Die TH Lübeck nimmt mit einigen Bachelor-Studiengängen am DoSV teil.
Was ist der Unterschied zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen?
In zulassungsfreien Bachelor-Studiengängen erhalten alle Bewerbenden, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nachweisen und sich fristgerecht bewerben, einen Studienplatz. Nach der Online-Bewerbung erhalten Sie sofort den Zulassungsbescheid zum Ausdruck mit dem Zulassungsantrag und können sich direkt einschreiben.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nehmen Sie an einem Vergabeverfahren teil. Näheres dazu ist unter dem Tab "Hinweise zur Bewerbung" erklärt.
Müssen die Bewerbungsunterlagen beglaubigt sein?
Nein, für die Bewerbung ist eine einfache Kopie ausreichend. Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei zulassungfreien Bachelorstudiengängen nicht extra bewerben sondern direkt einschreiben. Hier sind teilweise Beglaubigungen erforderlich.
Kann ich mich auch nur mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife bewerben?
Nein, je nach Schulart ist zur Aufnahme eines Studiums ein halbjähriges bzw. einjähriges Praktikum erforderlich. Für die Bewerbung ist die Anerkennung des fachpraktischen Teils durch die Schule bzw. zuständige Schulbehörde erforderlich. Ist zum Bewerbungszeitpunkt der fachpraktische Teil noch nicht abgeschlossen aber zum Studienbeginn vollendet, akzeptieren wir für die Bewerbung eine vorläufige Bescheinigung der Schule bzw. Schulbehörde. Die Vorlage der Praktikumsbescheinigung allein wäre nicht ausreichend.
Können Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen, ist die Vorlage des Prüfungszeugnisses der zuständigen Kammer zusammen mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife ausreichend.
Was passiert mit meinen Unterlagen, wenn ich keinen Studienplatz bekommen habe?
Die Unterlagen werden gemäß Studentendatenverordnung vernichtet. Eine Rücksendung Ihrer Unterlagen kann nur erfolgen, wenn Sie einen ausreichend frankierten und an sich selbst adressierten Rückumschlag beigelegt haben.
Kann ich mich auch für zwei Studiengänge bewerben?
Sie können sich pro Vergabesemester nur einmal bewerben. In der Bewerbung kann nur ein Studiengang benannt werden. Ausnahme DoSV: hier dürfen zwei Studiengänge ausgewählt werden.
Tipp: Sollten nach Abschluss des Vergabeverfahrens bzw. nach Ende der Einschreibfristen in manchen Studiengängen noch Plätze frei sein, informieren wir auf unserem Web-Auftritt über die Möglichkeit einer weiteren Bewerbung.
Ich möchte meinen Studienplatz nicht antreten. Muss ich mich abmelden?
Nein, alle nicht angetretenen Plätze werden automatisch nach Fristablauf weitervergeben. Wird Ihr Studienangebort über hochschulstart.de koordiniert, so ziehen Sie dort bitte die Bewerbung zurück, damit das Studienplatzangebot an den nächsten Bewerber übergeht.
Muss ich mich bei einer Absage oder Nichtannahme eines Studienplatzes für das nächste Semester neu bewerben?
Es ist in jedem Fall eine erneute vollständige Bewerbung erforderlich. Ein Rückgriff auf frühere Bewerbungen ist nicht möglich, es gibt keine Wartelisten. Die Bewerbungsdatensätze werden gelöscht und Unterlagen vernichtet, sofern kein frankierter Rückumschlag der Bewerbung beigefügt worden ist.
Was ist eine bevorzugte Zulassung?
Sofern ein Dienst (z. B. Wehrdienst, Zivildienst, FSJ) die Aufnahme des Studiums verhindert hat, ist nach Beendigung des Dienstes zusätzlich zur erneuten Bewerbung die bereits erteilte Studienplatzzusage (Zulassungs- oder Rückstellungsbescheid im Original) der Technischen Hochschule Lübeck sowie eine Dienstzeitbescheinigung (beglaubigte Kopie) nachzuweisen. Sie werden aufgrund früheren Zulassungsanspruchs bevorzugt zugelassen.
Ich habe schon einmal studiert, muss ich mich dann für ein Zweitstudium bewerben?
Ein Zweitstudium setzt ein bereits abgeschlossenes Studium voraus. Wenn Sie zuvor an anderen Hochschulen studiert haben, das Studium aber ohne Abschluss beendet haben, dann befinden Sie sich immer noch im Erststudium.
Ich habe bereits einen Bachelor-Abschluss und möchte jetzt den Master-Abschluss erwerben. Handelt es sich hierbei um ein Zweitstudium?
Nein. Ein Master-Abschluss setzt in der Regel immer einen zugehörigen Bachelor-Abschluss voraus. Hierbei handelt es sich dann meistens um einen sogenannten konsekutiven Masterstudiengang (inhaltlich aufeinander aufbauend). Daneben gibt es aber auch sogenannte nicht-konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge. Diese sind in der Regel inhaltlich nicht aufeinander aufbauend und setzen z. B. beim weiterbildenden Masterstudiengang zusätzlich qualifizierte berufspraktische Erfahrungen voraus.
Wie bewerbe ich mich für ein höheres Semester?
Dies ist möglich bei einem Wechsel der Hochschule oder des Studiengangs. Bitte erstellen Sie die Online-Bewerbung unter Bewerbung höheres Fachsemester. Dem Antrag fügen Sie ggfls. die Einstufungsbescheinigung für das höhere Fachsemester, eine Studien- bzw. Exmatrikulationsbescheinigung und Ihre Hochschulzugangsberechtigung bei. Nach Bewerbungsschluss prüfen wir, ob im entsprechenden Semester freie Plätze zur Verfügung stehen. Sie erhalten darüber schriftlich Bescheid.
Muss ich eine Exmatrikulationsbescheinigung bei der Bewerbung nachweisen?
Bei einer Bewerbung für das erste Fachsemester und den gleichen Studiengang müssen Sie zur Antragstellung bei der anderen Hochschule exmatrikuliert sein und das mit den Bewerbungsunterlagen nachweisen. Handelt es sich um einen anderen Studiengang müssen Sie erst zur Einschreibung die Exmatrikulation nachweisen.
Welche Gebühren muss ich bezahlen?
Studiengebühren werden in Schleswig-Holstein nicht erhoben. Von jedem Studierenden ist aber ein Semesterbeitrag (zurzeit ca. 270 Euro) zu entrichten. In diesem Beitrag ist unter anderem ein landesweites Semesterticket enthalten. Es gilt in ganz Schleswig-Holstein und in Hamburg für den HVV AB Tarifbereich.
Für die Einschreibung ist eine Bearbeitungsgebühr von einmalig 50 Euro zu entrichten.
Online-Studierende müssen zusätzlich eine Medienbezugsgebühr für die belegten Online-Module zahlen.
Wann bekomme ich Bescheid, ob ich einen Studienplatz erhalte?
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge findet das Vergabeverfahren zum Wintersemester Anfang August, das Auswahlverfahren zum Sommersemester Anfang Februar statt. Die Bescheide werden per Post versandt. Wird Ihre Bewerbung über hochschulstart.de koordiniert, erhalten Sie den Bescheid per Email.
Für zulassungsfreieBachelor-Studiengänge erhalten Sie sofort nach der Online-Bewerbung den Zulassungsbescheid mit dem Zulassungsantrag zum Ausdruck und können sich einschreiben.
Für zulassungsfreieMaster-Studiengänge erhalten Sie nach Prüfung Ihrer schritflichen Bewerbungsunterlagen einen Bescheid, ob Sie einen Studienplatz erhalten.
Über ein Internetportal können Sie sich jederzeit über den Stand Ihrer Bewerbung informieren. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach durchgeführter Online-Bewerbung.